Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/6492417-6348838-6349422--136-4920402- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Britisch-0«talrika (Kenia) Bevölkerung: 3<l>3 000. Hauptstadt: Nairobi. 1 Der Einreise Deutscher steht kein Hindernis entgegen. Fflr die Einreise genügt der deutsehe Reisepaß ohne Visum. t Landungsgeld (njückreisedepot). In Kenia und Uganda gilt ' nls Tai! der „ausreichenden Mittel" von etwa 100 engl. Pfund, deren Nachweis die Einwanderungsbehörde von den ohne An- „ stellungsveftrag Einreisenden fordert, ein Rückreisedepot Von SO engl. ' Pfund, das von der Reederei vor der Einschiffung eingesogen und bei der Landung an die-'Einwanderungsbehörde tcktorats einer besonderen Genehmigung des" Ministerpräsidiums, dl« dutch Vermittlung der zuständigen Generaldirektion erteilt wird. , ^~ i e - Spanisch-Marokko hat in kleinem Umfange gewisse Niederlassungsinöglichkeiten für einige, Ärzte', Zahnärzte und Pharmazeuten, einen Ingenieur mit kleinem Kapital, einen Lehrer und einige tüchtige Handwerker und Facharbeiter geboten. Die Auswanderungsorte in Spanisch-Marokko sind - nur beschränkt. In .Anbetracht der Tatsache, ' daß eine gejrisse Anzahl von Ärzten schon selbständig dort hingegangen ist, ohne das Resultat der Schritte abzuwarten, die bei den maßgebenden we.itergeleitet wird. Das Depot wird "nach Erteilung der end-.4 Stellen unternommen worden sind, wird dringend, um die gültigen Einreiseerlaubnis, im allgemeinen, nach zwölf. Monaten, von der Behörde, zurückvergütet. Wir bringen nachfolgende Pressemeldung (auszugsweise^, ohne für die einzeln«! Angaben eine ■ Verbindlichkeit übernehmen zu können, «ls vorläufiges Informationsmaterial tum Abdruck: ■ ' ,. »1 _ Die Regierung gab. bekannt, daß die Kolonie allen Juden offen stehe, die sich ~ daselbst ansiedeln wollen, vorausgesetzt, Haß sie alle Bedingungen erfüllen, die für '"Einwanderung in Kraft sind. Vue Verordnungen über F-r e i gäbe v o n R e g i e - rungsböden zwecks Besiedlung seien in Vorbereitung. Das Land wird für die Dauer von 99 oder 999 Jahren verpachtet. «V- # Ein Teil jenes Gebietes, welches die britische Regierung seinerzeit den Zionisten zur Besiedlung angeboten hattet käme für jüdische Siedler in frage. Dieses über 7000 Fuß hohe Plateau ' la&r/on einer, Eisenbahn» mit verschiedenen Zweiglinien durch die Provinzen durchschnitten. Der Boden ist für Weizen, Mais, Bohnen, Erbsen, Kartoffeln gut geeignet. Zukunft haben Apfelsinen und Zitronen.- Milchwirtschaft ist sehr, erfolgreich; zahlreiches. Federvieh findet man auf allen Farmen. Dji der Boden sehr. fruchtbar ist. kann - .das Land-schnell- und bftlig - kultiviert und nutzbar gemacht ' Werden. Jeder gesunde, kräftige, ledige oder verheiratete Mann, der. sich der Landwirtschaft widmen will und im Besita vm mindestens 50011 HM ist, kann siedeln. .. ''-''*,' Kaufmännische. UntemehraungèB kommen der vorhandenen;.'.. '; '.Konkurrenz wegen nicht in Frage.. Für Großhandelsbetriebe sind ' überrlies bedeutende "Kapitalien notwendig. ' BauhandwerkerJ Elektriker,, landwirtschaftliche urtcVsanitäre Sachverständige, auch einige Mediziner, haben Möglichkeiten. .Nairobi ist die Hauptstadt der Kolonie. Diese Stadt bestellt . \ . seit Anfang des Jahrhunderts.' Sie hat fast 30090 weiße Einwohner. Dort ist aurlj die Synagoge' des Landes. ■/ '•■."".),": >t*-;' -■'' * 'v" V-"'-• ' '■ -: ' » .' " •;' ~ " ■ ' ' V Französisch-Marokko und Tanger Bevölkerung: 5 863 271 < 117000 Juden,'hiervon 107513 (laut Zählung) eingeborene Juden und schätzungsweise 10000 edro- , pafcch* Juden), Italian ,38 008, Casablanca : 161100, Fez: 107 800, Marrakech (Marokko) : 19300.0 Personen. Tanger ist neutrales Gebiet. Verwaltung durch eine internationale Kommission. 70000- Bewohner. .Stadt Tanger:- 46 3Q0 Einwohner,. 15TJÖ0 Juden. ' " ■' ~ " ~ Durch Verordnung <W Sultan» Vou -Marokko vomi§. 3. 1933 "~ «tf èînT"ÛI)gpgan^régetuTig -giiüuIfLii wuiikai ilii rlii KinuiM. und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Reichsangehörige y erleichtert. Danach ist das bisherige grundsätzliche Einreise-. verbot für Reichsdeutsche aufgehoben worden. Die Gültigkeit —-. des Sichtvermerk» beträgt sechs Monaje.vom Tajje der Einreise ^bestehenden Möglichkeiten' nicht für die Zukunft zu gefährden, von der Auswanderungnach Spanisch-Marokko abgeraten —besonders aber den Kandidaten, denen keine genügenden Mittel zur Verfügung stehen —, bevor nicht die Frage der Nieder* lassungsmöglidhkeit günstig geregelt ist. — ' Südafrikanische Union Bevölkerung*-* 7 955 000, Weiße 1 828 176, Johannesburgr 336000. Kapstadt: 272000, Durban: 156000 Personen.% Währung: 1 Pfund - 13.30 RM., Goldparität 20,429 RM. Nach der örtlichen Lage weist du Land die verschiedensten Formen subtropischen Klimas auf.. Je weiter na£h Osten* und Nordosten, desto regenreicher ist im allgemeinen das Land. Der Regen fällt im südafrikanischen Sommer (November bis März), lediglich die Distrikte nördlich und östlich um Kapstadt haben Winterregen ftfveist' bis August). Die Hochflächen im Innern, die 1000 bis 1500 m und höher liegen, haben kühle Nächte,, während die Tage heiß sind. Fröste kommen in Winternächten oft vor. Die Trockenheit der Luft läßt starke Hitze im ' allgemeinen leicht ertragen. Südafrika (st das Land des Sonnenscheins und-im allgemeinen durchaus gesund. Die große Höhenlage' des Innern, verlangt aber von den Einwohnern ein gesundes Herz. "Die Kapprovinz hat klimatisch und dadurch audi wirtschaftlich große Gegensätze. . , . - i----- . JS32 wanderten 3098 Europäer jn die'Südafrikanische Union -ein. und 2339 Personen wanderten ans. Der Emwanderungsüberschuß betrug 759 Europäer gegea^l444 im. Jahre 1931. Die Einwanderung nach 'der Südafrikanischen-Union ist für Angehörige einer Reihe von Staaten einer sehr klein ,bemessenen Quote unterworfen worden.. Zu den nicht von dieser Restriktion betroffenen Ländern gehören Territorien, die das British' Commonwealth of-Nations irr» sich schlieft, "Österreich. Belgien. Danemark. Frankreich," Deutschland, Holland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien; Schweden, Schweiz, die Vereinigten Staaten. Diese sind nur*'den Bestimmungen ties Immigrants' "Regulation Act von .1913 unterworfen. Nachstehend bringen wir einekurze Zusammenfassung der Bestimmungen f ü r". Eiin w an d e-rn n g ' n a c h Südafrika; nach Auskunft des Konsulats, der Union von Südafrika. L.Für Personen, die in,. Deutschland ■ (jetziges Gebiet) Seboren sind: Diese, müssen im Besitz» eines gültigen deutschen leisenasses sein*. Ein Visum ist nicht erforderlich. Ferner müssen sie der Einwanderungsbehörde bei ihrer Ankunft nach- 'w^tien, daß" »je -ober ansi eichende Mittel verfügen. Eine feste Minime ist im Gesetz nicht VUrgBWilreu. Dil Hohl du "Dtü ages lörde an Ort - und Stelle festin die französische Zone an. Nach Ablauf kann der Sichtvermerk _ erneuert werden^ Ein« Diskriminierung Reichsdeutschem gegen-, Eigentum dès. Einwanderer? sein und in Südafrika zu seiner - - -____*..... 'I r .. M__.__. \7__r ■_______V 1 '_ L I______Lt .1:___c___1 ... wird von der Ein wände rungsl gelegt-. .-Ks ist '.aber, anzunehmen, daß) wenn der betreffende Einwanderer mindestens 100 Pfund pro Person besitzt, der Einreise nichts im Wege' stehe« dürfte. Dieser Betrag muß das T-r:__s. »__i-.' c»'______i__!_________i ... jr> :l ____1___ über anderen Ausländern Bleibt noch*insofern bestehen, als die Niederlassung* möglichkeiten Reichsdeutscher vorläufig noch zeitlich und territorial beschränkt bleiben. V. -Was die Ausübung medizinischer Praxis anbelangt (Arzte, Apotheker, Zahnärzte), kann sie 'vom. Generalsekrétariat des •' «.„ , . Protektorats zu Rabat' genehmigt werden. Dringend notwendig ist es, einige Kenntnisse von der Sprache der. Einwohner 4>j besitzen, mindestens das Französische zu' beherrschen, ■•*.,'■; 1 i \ v. -■- : , r. t . Spanisch-Marokko Bevölkerung : 744 000, jfetuan : 44 700 Personen. In den 'Sndterr' Afrwer, Aaaila, Jlarachc und Tftuan leben insgesamt •£ 15000 Jiulen. Durch,Vrrfitgnn>f vom 5. 7. 1933 bedarf es für * Eiiueisü und Aufenthalt in den spanischen Kolonifen des Westien Afrika »nA jyr Südzone ^de^uiarokk^nnchen Profreien Verfügung stehen.-Natürlich braucht diese Summe kein Baigeld zu sein. Auch kann die Einwanderungsbehörde die Hinterlegung eines Betrages verlangen. - Diese Bestimmenden gellen' auch für Personen » die in den .oben genannten Ländern, geboren ^sind. ~ *-. 'L 4> Es ist auch empfehlenswert, wenn sich jedëPElnWandercr 'vor der.Abreise ein polizeiliches1 Führung»- und' Gesundheit!* zèugnis néschaffl. * ' , 2. Für Personen, d(e nicht in den oben genannten Ländern geboren sind : Diese müssen im Besitaeiner besonderen ausschließlich von dem sudafrikanischen Innenministerium | erteilten* Einreiseerlaubnis sein. ohne welche sie nicht an Land gelassen wenden. Die Formulariii für den zu stellenden Antrag sind im Konsulat auf Anfrage erhältlich. ' , Für eine vorübergehende Einneise brauchen d/e unter diese Grkippe lallenden 'Personen ein Visum, welches efür Deutschif^f—K^^Jlx^v-;' rv'.''' ~* \ê*.* ß, ¥*, .(' I v — *—-•■ ' ■ ,.. v r '1 7: