Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Y- Rumänien - Bevölkerung: 18 326000 (.darunter 900000 Judenj. Bukarest: 850000. ■ 1 , Währung: 100 Lei *> 2,40 RM., Goldparitat 2.511 KM. , - *nxi im Auswanderer 10 992 ' 5 564 Einwanderer 7-787 5 942 In den obigen Zahlen sind njfnänisclie und nichtrunianische Staatsangehörige enthalten. Die rumänische Wanderung warhauptsächlich .interkontinental, die Fremden Wanderung kontinental (europäische Linder). Visagebühren. . ' . Für deutsche Staatsangehörige mit ordnungsmäßig ausgestellten deutschen Pissen werden für ein Visum nach Rumänien, gleichgültig, oh es sich um Ein- oder Durchreise-Visum handelt die Gebühren von . RM. 18.70 erhoben. '** " »/Infolge der in Rumänien, herrschenden Arbeitslosigkeit wird die Freindmkontrolle Oberaus streng .und scharf gehandhabt. D|e Durchführungsbestimmung zur neuesten Fremden- ' kon trolle erklirt zwingend, datS nie' Aufenthaltsbewilligung keines einzigen ausltndischen Arbeiters oder HandelsangesWllten verlängert werden darf, der nach dem 1. Januar 1921 ins Land gekommen ist. \. > A Eine Ausnahme machen nur die in der Textilindustrie beschiftigten Ausländer und auch diese nur in dem Falle, wenn sie vor dem 1. September 1925 ins Land gekommen sind. Eine weitere Ausnahme ist nur für diejenigen ausländischen Arbeiter vorgesehen, die in Rumänien geheiratet . haben, und deren Frau vor Eingehung der Ehe tick die rumänische Staatsbürgerschaft vorbehalten hat. Gleich scharfe Bestimmungen gelten auch für selbständige. fremde Unternehmer. — ' ' Arzte mit ausländischen Diplomen müssen eine Nosfcifikationsprüfung ablegen. Hierzu ist es meist notwendig, daß der Betreffende noch 3—6 Monate in einer Klinik in Bukarest oder Jassy praktiziert, die Landessprache übt und die Verhältnisse kennen lernt. Die ärztliche Praxis, darf nur ein rumänischer Staatebörger ausüben. Staatsbürger aber kann in Rumänien nur werden, wer 10 Jahre im Lande gelebt hat. In besonderen fällen-werden Ausnahmen gemacht. ' , y \ ■ , r» ■ « '■ ' *!*•* . — ' Vj.*. Schweden .; "•;*f " Bevölkerung : q 142000 (6469 Juden nach der Zählung von; - ,1920;. Stockholm: 502 200. . . ■■" Währung: rtO-ltr; - 66,90 HM.. Goldparität 112.50 RM. limß&L* . > . - - - ■-'s , : Visagebübren für SUalesngehorige von: kern-Visum erforderlich, mit Ausnahme tar Inhalier sogenannter ..passeport perfore" (perforierter Paß). Die Gebühr hierfür beträgt 4 Kr. ■ r Bulgarien. Danemark T acfcweii. FrtT kein Visum erforderlich_.-. . - i . * . ♦ gebührenfrei BVi einem Aufenthalt in Schweden bis m 8 Monaten Deutschland » > f kein Visum erforderlich Finnland •' Frankreich Griechenland 1 Großbritannien Jugoslawien v ji 1 schweif... Fr. f. Durchreise' 6 schweii. Frs. f.' Aufenthalt *^ V- .* '~\ 1 '•' * kein Visum erforderlich' -kein Visum erforderlich 10 acbweii^Er».'—" . ' *' kein Visum erforderlich kein Visum erforderlich *>.'*"< Isichweu Fr. f. einmalige Durchreist 2 schweif. Frs. f. doppelte Durchr. (hin u. ö schweii §W f. AutWhalt -in Schweden 3, Monaten' 10 schweif. Frs. S Monate' * surück) bis su f. Aufenthalt in Schweden über Lettland Liechtenstein Litauen ik 1 schweif. Fr. f. 'Durchreise UO_JfAw»il^Fri>. T. Aufenthalt kein Visum erforderlich jaV» Durchreise gebührenfrei 2Va schweif. Frs. f. Aufenthall Lu&embucg Niederlande . ( Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien, IlußlauVl k. in N i-iiin erforuerHct , kein Visum erforderlich . ' .1 kein Visum erforderlich. * kein VjaUfn eVfotdrrlieh \\t schweb. Frs. f. einmalige Durchreise 3 schweü. Frs f. doppelte Durchr. (hin u. ruriiek) lö schweii. Frs. f. einmalige Einreise 24 Schweis. Frs. f. mehrmalige Reisen kein Visum erforderlich, mit Ausnahme der portugiesischen Kolonien. Die Gebühr hierfür beträgt für .einen Paß für eine Person 8Vi Dollar und für i Paff für twei oder mehr Personen 6»/s Dollar 1 Dollar für Durchreise - -e-ii 2 Dollar für Aufenthalt 6 Dollar für Durchreise oder für-einmatige Ein- und Ausreise und Aufenthalt in Schweden, 12 Dollar für mehrmalige Eut- und Ausreisen und Aufenthall in Schweden s. Deutschland kein Visum erforderlich kein Visum erforderlich Saargehiet Schweis Spanien . Tschechoslowakei kein Visum erforderlich^ > Türke Litigant 12 Schweis. Frs. f. Durchreise oder einmalige Em lind Ausreise oder mehrmalige Ein- und Ausreisen und Aufenthalt in Schweden bis ru 2 Monalen, 16 schweii. Frs. bis ru 4 Monaten ' 90 Schweiz. Frs. bis ru 6 Monaten . -i. X . :l -r-r"- Sri 5 schweii. Frs. f. einmalige Durchreise . ' /» 11. Schweiz. Frs.'f. einmalige Ein- und Ausreise und .Aufenthalt in Schweden bis aiJ_Jshr 28 Schweis. Frs. f. mehrmalige Em- und Ausreisen und Aufenthalt in Schweden bis lu 1 Jahr.: - I Di* vorstehenden Gebühren werden nur in Reichsmark erhoben, und r wa r, werden Dollar und Schweis. Frs. nach dem zu Beginn ■ eines jeden Monats geltenden s7visla-Kurs umgerechnet. Die Gebühren m Kronen werden nach einem Kurse Von HM. 1.10 für 1.— ach wed Krone umgerechnet. . x '- . *;" .'■ ■ Die Angehörigen der v isumfreien Länder* bedürfen bei Annahme einer Stellung oder Ausführung von Morjtagearbei- ' ten u. ä. m Schweden oner Arbeitsgehehtnigung und bei einem Aufenthalt über 3 Monate hinaus außerdem einer-Aufenthalts-' genehmig uns des König). Sozialamtes in Stockholm. Eine Ar- - neitsgenenmigung kann sowohl "vom Arbeits- bzw. A uftraggeber in Schweden' direkt bei dem König). Sozialamt, arr-nueff vom Arbeitnehmer bei der Gesandtschaft nachgesucht w$eäden; _£!■»? Aufenthalts- und Arbeitsgenehraigung ist möglichst bei der Gesandtschaft nachzusuchen, da zu derartigen Anträgen bestim- _.. mungsgemäP eine Äußerung der Gesandtschaft erforderlich ist.~ Auch'bei einem Besuch oder einer Geschäftsreise in .Schwedenüber 3 Monate hinaus ist eine Aufenthaltsgenehmigung tunlichst_ fvor jler Einreise nachzusuchen. .. Nach erteilter Genehmigung des Kgl. Sozialamtes wird die, . 'AibnUi- resp. Aufenthaltsgenehmigung. von der Gesandtschaft in deir»ReisÇpafi eingetragen. «t Bei Geschäfts-, Besuchs-, oder Touristenreisen können die', \ngehörigen der visumfreien Länder auf Grund eines vollgül- - tigen Reisepasses ohne besondere Genehmigung in Schweden einreisen und sich nach polizeilicher » Anmeldung vorerst bis zu 3 Monaten aufhalten. Nach dieser Zeit ist, wie schon erwähnt, eine--Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. — - Für akademische Berufe" kommt Schweden nicht in Betracht, da man die Prüfungen beinahe in allen Fächern nochmals machen und Staatsbürger sein muß. - Uie Arbeitserlaubnis ist nicht zu bekommen, da es im Lande sehr riefe arbeitslose Akademiker (Arzte, Zahnärzte, Juristen, Ingenieure üswi) gibt. Betr. Unterkunft für selbständige Kauf leiste mit Kapital bestellt nur die Möglichkeit, wenn bei der, liründung einer Firma in Schweden der Firmeninhaber.J§chwede ist. Gerannte . Zeit muß vergehen, bis man das Recht erhält, das Geschäft 1 V"JV "'. f.ir — * ■-?■.-= Arbeitserlsuhnis" für Handwerker wird nur dann erteilt, wenn in dem betreffenden Fach^kèin Arbeitsloser mehr' vorhanden .ist. » ' ■'?.;'; -x . 1: r :* é*.. ri •. . *. .. -i -p «: ., .• > -jm.. *; '. :.,;"i'fe » V- :> vri.-'J-''""'-;