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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 13

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand UB Ffm
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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A Emreiscndq Ausländer', die in Norwegen leinen Wohnsitz haben, müssen sich innerhalb einer Frist von 2 Monaten bei lier Polizeibehörde «neiden. Beabsichtigt' der Einreisende in Nprwegen seinen Wohnsitz zu nehmen, so hat die* polizeiliche Anmeldung innerhalb 6 Tagen zu erfolgen. Die Polizeibehörde entscheidet darüber, ob dem Meldepflicntigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt-werden soll. Diese wird höchstens für'ein Jahr gewährt. Rat çin Ausländer sich mindestens 2 Jahre,in Norwegen aufgehalten, so kann die Erlaubnis auf unbestimmte Zeit gewährt werden. . , - (j* - ' ' Autlinder, d>» weh länger als 2 Monate in Norwegen aufgehalten haben, müssen bei der. Polizei melden, wenn sie. dan Aufenthaltsort wechseln oder nach dem Auslande übersiedeln. Die Aufenthaltserlaubnis kann bei Vorliegen hinreiohender Gründe zurückgenommen, und wenn sie auf unbestimmte Zeit erteilt worden ist, nachträglichbefristet werden. Zum Stellenantritt in Norwegen ist wir Einreise eine „Zu-, sichefung der Bewilligung zum Stellenantritt" «sfoeoVclich. Die Genehmigung zum , Stellenantritt ist vom norwegischen Arbeit-/ geber beim Zentralpaßkootor in Oslo einzuholen und dem Konsulat zur Eintragung der Zusicherungsbewilligung in den Paß vorzulegen. Diese Bewilligung gilt aber nur für die beantragte Stelle. Bei Stellungswechsel m Norwegen ist eine neue Genehmigung einzuholen. Eine Gebühr für dien Eintrag in den ' Paß wird nid»} .■erhoben. Schon im vorigen Jahre hart die norwegische Vertretung darauf aufmerksam gemacht, daß ea aussichtslos wäre, sich nach Norwegen zu begeben, um dort Arbeit zu. suchen oder in -der Hoffnung, einen Erwerb ausüben zu können. Die Verhältnisse haben sich .inzwischen nicht gebessert- Ausländische Arzte können im Lande nur praktizieren, wenn sie sich dem norwegischen medizinischen Amtsexamen unterworfen' haben. Da zurzeit mehrere Ärzte ohne Beschäftigung sind und der Zugang sum medizinischen Studium so groß ist. daß die Studenten nach' abgelegter erster Abteilung., 2 3 Jahre warten müssen, um ins Reichshospital zu kommen, kann man nicht damit rechnen, daß ausländische Arzte sum-medizinischen Studium oder sum Amtsexamen Zuging haben wer.-, den. Aus deni gleichen Grunde werden Musländische Arzte ebensowenig an den Krankenhäusern Anstellung finden. öst«rr«ick Bevölkerung: 6 713'00t) (250«Xö Juden), Wien: -1 8*5 800. Währung: 100 Schilling « 48.00 RM., Goldparität 59,07 HM. ' S'\ MM Auswanderung 2 585 davon nach der Sowjet-Union •'• »i ' •,' -'• •■--• 19» 2129 896 Yisagebühren. Kein Visum brauchen Angehörige folgender Statten: Deutsche* Heirh*) (auch'die Saarländer zahlen tu Jen Deutschen), Albanien, Bra- „ silien, Danemark,, Danzig, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien mit allen Kolonien, außer Palästinensern (dis Palästinenser zahlen fOr einmttiVe Einreite RM. 6.—, für Durchreite RM. 1.—), Italien, Japan, Kuba, Lettland, Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Panama, Portugal, Schweden, Schweiz und Liechtenstein, Tschechoslowakei, Ungarn, Uruguay. , ■". «*■;■> j! Visagebuhren für Bolen: einmalige Einreise RM. 10.—, Durchreite HM. 1.—, Rumänien: Umreite oder Durchreite l RM. 10.—, Litauen: einmalige Einreite RM. .6.—, Durchreise RM 1..—, Amerikaner: füi J Einreise RM. 9.—; für Durchnüte RM. Ii—', Rieten: et bestehen gc- 7. wiste Beschränkungen. Durchrerae oder Einrede UM. 12.-"-. ' . — Gebühren" für SUtlenlote, Inhaber von Ntnsenpissen : Hier wechseln „ dis Gebuhrsn, je nachdem, in welchem Lind«-der Paß ausgestellt wurde, wertn t. B. in Deutschland: für einmalige Einreite RM. 5.—^ fur einmalige Durchreite RM. 1,—t t> Die Einreite Staatenloser unterliegt — ebenso wie diejenige von Angehörigen der Sowjetunion — gewissen Beschränkungen. Es" ist die vorherige Genehmigung der zuständigen^ österreichischen: Behörde^ er- *) Kur* Reiten'nach und.,durch Qitorreich von. deutscher Seit« aus Ii _?___- A_____?___f.La___i___zL " - ■ —k. 1__ "^av-___It ".". I . _L- Polen ' - '--A v '; Bevölkerung: 31 148 0Û0 (darunter 2845 364 Joden),'Warschau: 1 109080, . —:-. Währung: 100 Zloty 47,00 AM., Goldparität 47,09 RM. Ausrund Einwanderung. 9 1930 1931 1932 Auswtnderer-Gesamtzahl ' ' 218400 76000. 21400 r Rückwanderer v , ' 101 100 87 700 §8600 . Auswanderung nach allen europiiteben Ländern 171900 64200 11800 Rückwanderer tu» allen europäischen Lindern 93 500 80600 82600 Übersee-Auswanderung » ,46600 11800 9600 Zurückkehrende Auswanderer von Obertee 7600» 7200 6900 Die Vitsgebühren fur deutsche Staatsangehörige betragen: 1. Einreitevitum (zuzüglich RM. .0*0) RM. 12.60 2. Durchreise (in einer Richtung) ~ RM: 1.25 Du/chreue (hin und zurück) RM 2.50 3. Durchreit« nach Ostpreußen RM. 0.80 Durchreise nach Ottpreußen (hin und zurück) RM. 1.60 Für Staatenlose kann das Visum zur Einreise nach Polen nur mit Genehmigung der polnischen Inlandtbehörden erleilt werden. Der Antragsteller muß in diesem Falle einen entsprechenden Antrag an das Konsulat richten. Die Antragt- und Portogebühren betragen zusammen RM- 8.—-, die Gebühren für das Einreisevisum RM. 12.60 (zuzüglich JIM. 0.60) und für, das Transitvisum RM. 1.26 bzw. RM. 2.50. Es sei auf folgendes aufmerksam gemacht. Reisende, '"die nach Polen fahren, werden von dirigierenden Stellen oft nur bis Neu-Bentsehen gesandt. Dies führt su großen Unzuträglichkeiten. Die Betreffenden müssen sich gleich nach der nahegelegenen" polnischen. Grenzstelle ' Bentscben-Zbaszyn begeben, wo sich das dort befindliche- Wanderkomitee ihrer annimmt. Es bleiben dadurch Zeitverlust, unnötige Unkosten für Rückfallrte-n usw. erspart. "•. * Die. Ausübung» der ärztlichen Praxis in Polen wurde durch ein Dekret des Präsidenten der Republik neu geregelt. Die int« liehe Praxis können dauernd : nur polnische Staatsbürger, ausüben, die ein von einer polnischen -Universität ■ausgestelltes odervon ihr* nostrifiziertes ärztliches Diplom besitzen,'wenn sie eine praktische Erprobung durch ein Jahr .nach. Erwerbung der Diploms absolviert haben und' in der Mitgliederliste v der Ärztekammer eingetragen sind- Nach neueren Mitteilungen soll z. Zt. eine Nostrifizierung ausländischer ärztlicher Diplome sogar polnischer Staatsangehöriger vorübergebend suspendiert ' sein. Für eine beschränkte Zeit können jedoch Ausländer, die von der Regierung all Professoren ah eine medizinische Fakultät eingeladen sind, sowie Personen, die, bei Vorhandensein der >olieji fachlichen Bedingungen noch nicht die polnische Staatsbürgerschaft erhalten haben.-*hre Praxis ausüben. Das gleiche gilt auch für. jene Personen, die den vollen, fachlichen Voraussetzungen entsprechen, die jedoch infolge einer Ehe mit, einem -Ausländer "die .polnische Staatsangehörigkeit; verloren haben. Ante, die die polnische Staatsbürgerschaft ablegen* haben kegA* Berechtigung mehr zur Ausübung einer Am 14. i, 1,233 is( Cfn Gesetz in Kraft getreten, durch . - .welches der. "Erwerb von Grundstücken durch Ausländer sowohl für physische, als such für juristische Personen nur; nach Vorheriger Genehmigung des polnischen Innenministeriums ^möglich ist. C - , , ist «"t1* ''"«m ' nMSjij*s)tilhlnninyit ein Vermerk un Reisepaß "üb die Entrichtung ilnr hstondarm Hiiir'niih'giiTiflnr rnn RM ' Im" ~i* , im lteCri'isngs<eriiierk von der Entrichtung der Gebühr erforderlich. Portugal Bevölkerung: 6 222000 (etwa 1000 Juden), Lissabon: 587000 Personen. ... ,■ / Währung: 100 Escudos (Papier) - 12,69 RM., Goldparität 18,556 RM- Es ist ein Dekret erlassen worden, demzufolge die Arbeilsgenehmigung Fremden verweigert wird. Es können in Portugal nur die Personen arbeiten, die sich auf ihre eigene Rechnung etabliert haben, aber es ist untersagt, gegen Bezahlung . zu arbeiten, — Für Arzte sind geringe Aussichten, da viele vor- . banden und das Land arm ist. Es besteht dort Kurierfreiheit. Für Deutsche S t a a t-ss n g e h * r i ge,. die das portugiesische Staatsgebiet einschließlich der Azoren oder Madeira betreten oder verlassen, ist dar Viturnzwang sti f g e h o b e n. Für die Einreise nach den* oder Durchreise durch die ■Kola a it)» ist: die- Kmholung^me-^ Visums erforderlich. Reichsmark für Einselpaß; Fümilienpaß 22.05 RM. a-. *'i . ■ ' ''. . ' V«. * K i' h " » , i*

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