Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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- Kaunas 2× ep/1000678
- Riga 1× ep/1000826
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~t r A V Fir SUaU«at*)iàfi(« England (Grofl-Brit.) «M. 1, X Esttmnd Frankreich » Kinnlind Griechenland HoIUnd IUlien Jugoslawien Litauen Liechtenstein Luxemburg m RM. 8.50 RM. 1.70 X RM. 1.— X ' X RM. 4 25 RM. 1.— X RM. 2 — yk RM. 17-7- RM. Ii70 X RM. 2.- M RM. 8.60 X X RM. 8.60 RM. 3.60 RM. .8.60 Österreich X X Poten/Danzig - RM. 1— RM. 2.— Portugal RM. 10.20 RM. 20.10 Schweiz X X Schweden . RM. 1.— RM; 2.— Spanien KM 10.21) KM 20.40 Tschechoslowakei X X Türkei . RM. 1.— , KM 2.— Rumänien RM. 5.10 RM. 10.20 Ungarn RM. 8.50 HM. 17- U.d.S.S.R. RM. 13— RM. 26, Staatenlose KM. 13. - RM. 26^ Alle übrigen Staaten RM. 1.— RM. 2 — RM. 1."- RM. 8.60 perm. 1 Jahr X X - RM., 8J» .perm. 1 Jahr' X x . - RM. 8.60 RM. 170 RM. 10.20 perm. RM. 20.40 X * .-Xv RM. 8.50 X X RM. ,8.50 ' perra. S Mon. RM. 8.60 perm. 1 Jahr X RM. 8AO KM 10.20 x RM. 8.50 RM. 10.20 x . «M. 8.50 RM. 9.35 . RM. 8.50 RM. 25.60 > RM-13 — RM. 8.60 Staatenlosen une, Angebôrjgen* der l il.S.S.H. kann das Einreisevisum nur mit Genehmigung des Innenministeriums ausgestellt werden. ■ ■;__" jv ' 1 lira diese Genehmigung einzuholen. sindfolgende For mal i- ». täten tu erledigen. : ' . ' Jede um eine Einreisegenehmigung nachsuchende Perton hat drei genau ausgefüllte und mit je einem Lichtbild »erselieue Fragebogen sowie 4,25 RM. für Konsulargebunren eiiuu- Soll ' die Anfrage nach. Riga auf 'teftgrajjWsrhem Wege erfolgen, so sind 10 R,M. extra einzusenden. . ' * . s ' Um die EinrvisegeneJirnigung kann auch in .Lettland von .Verwandten oder Bekannten nachgesucht werden. Sei der Einreise nach Lettland muß' jeder Staatenlose eine Kaution hinterlegen, deren Höhe das Innenministerium bestimmt. Hei rechtzeitiger ÀosreiserwîitJ die Kaution zurückerstattet. „■ Das lettische Einreisevisum fOr Staatenlose koste! 13 RM. Litaucav _ lUvflikemng- 2 220000 (155125 Juden nach der Zählung von 1923 ausschließlich des Memeîdistrîkts); dazu das Memelgebiet (autonome Verwaltung) 146 900, Kowno (Kaunas): 99600. Wahrung: 100 Litai --41,45 -RM,,: Goldparität 41,98 RM. —MW------- Lcllländer, Esten, Finnen und- Tschechualowaken erhallen nach dem' Grundsatz der Gegenseitigkeit das Visum gebührenfrei. Bei Frieding ist RM) 1.— Pott-Jind _Korre»pondenrspesen emzu- ,-----■---■—mt~f .• - Auswanderung 1756 1001 „V. Unter den 1001 im glabre 1932 Ausgewanderten sind 687 Frauen und 314 Männer; die Zahl der ausgewanderten Juden betrug 717. - . ■ ■' « Vitagebflhren. " ' «• Das Einreisevisum fur Staatenlose ^ann erst nach hiner vorherigen Einreisegenehmigung der zuständigen inneren Stelle erteilt werden. Dis GeMmreri für ein' solches Visum betragen Lt. 190.— ftvM. 64.50). Der Personalausweis muß mit einem Rückreisevisum für Deutschland versehen^ «ein. * Für die Zeit vom 1. Mai bis sum 14. Oktober können Staatenlosen — Jucht aber Erwerbs losen auch Bäder» isen, ohne vorherige Einreisegenehmigung gegen ermäßigte Gebühren in Hohe' voii Ljlas 5.— (RMf 2.16) erteilt werden, ebenfalls vorausgesetzt, daß die betreffenden. Ausweis*. kjrtit dam Rückreisevisum für Deutschland versehen sind. In jedem Fall« ist RM. 1.— für Portou. Korrespondenrspcsen heiiufügen. jt Bntimmuiyrcn sur Erlangung eines Durch reisevisuzoj durch Litauen. Die Gebühren betragen nach dem Grundsätze der Gegeiiseiligkeil für tWhadntarlm, ffOlf}. fflr hjgr Ufd a^r«S ~*aV-*zTk|»! Wlfr. fi *fl für einen Monat: RM. Î1.61 und bis züT MotialS^:- Wt" I3.9f>. Bei '^Erledigung durch die Post kommen "noch RM. ty-• Post^und Kcirrr^rx*- dçnzspeeen hinzu... ■•■ * . dBr^^die--f,S»t ilWkf^ r- » <• Bestimmungen zur Eslangung einet Einreiserisums nach Litauen * sunt Besuch. Zur Erlangung der Einreisebewilliguiig nach 'Litauen tu JBesuclis- zwecken ist ein Fragebogen genau ausgefüllt nebst RM.'0.84 Stempelgebflhr^razt^Kch ' RM. 1.—- Pott- und Korrespondenzspesei] unci der Di* Viaagebühreh betragen für Reichsdeutsche nach dem Grundsatze der Gegenseitigkeit far 7 Tage RM. 6.46, for 1 Monat RM. 11.61 und" bis tu 8 Monaten RM. 17.20. Die Gebühren für andere Staatsangehörigewerden such Angabe ^ler Staatsangehörigkeit mitgeteilt. - Das Einreisevisum für dauernden Aufenthalt in Litauen kostet soviel *ie ein Einreisevisum zu Besurhsrwerken. Die Aufenthaltserlaubnis kostet späterhin RM. 2.15 pro Mônst.^-............ 'Die Durchreise für Staatenlose 1st gebührenfrei. Luxemburg Bevölkerung: 295000, Luxemburg: 52400 Personen. 1771 Juden laut der Zählung von 1927. f Yis;urrluihrcii. . Im Verkehr mit Luxemburg i sind die deutschen Staatsangehörigen. sowie die Angehörigen der folgenden Lander vom Visu m zwang befreit: Belgien, Frankreich; Großbritannien, Holland, Italien, Schwatz, 'Dänemark, Norwegen, Schweden,' Spanien,' Österreich, Tschechoslowakei, Liechtenstein, Portugal, Uruguay. ' ' ' Von den Angehörigen ■ derjenigen Staaten, für die jtfer Sichtvermerkszwang noch besteht. Werden grundsätzlich die. jeweils geltendon Gegeoaeiligkeitstaxen erhoben. Diese betragen zurzeit: für Polen, Einreisevisum gültig für 1 Monat, RM. .8,60, einfaches Transitvisum (48 . Standen), RM. 0,85, Transitvisum hin und zurück, RM 1,70; für Rumänen. Einreisevisum V(l Moiiat i. RM. 8,50, Transitvisum (48 Munden .. HM. 4,25, Transitvisum (ohne" Aufenthalt), RM. 0,86; für Bürger der l.Si.. Ein- und Durchreisevisum, RM. 3,—«S für Ungarn« Einreisevisum (1 Monat). RM. 4,70; für Jugoslawen, Einreisevisum (1 Monat), RM. 8,50;_für Bulgare/, Einreisevisum fl Monat), -RM. 10.50; für türkische "Staalsangehôrige( Einreisevisum, RM. 12.10, Transitvisum HM. 6,20;. für lettische Staatsangehörige, Einreisevisum (1 "Monat), RM. 7,—; fur griechische Staatsangehörige, Einreisevisum, RM. ll\r—; filr Staatenlose,. Einreisevisum - 11 Monat), RM. 8,-, Transitvisum RM. 0,80. ~- " * < . ,v -Für sonstige Länder ist. die jeweils gültige Tisumlaxe vorher, anzufragen." •';' . ", ' ■ '■ Im Grobherzogtutn Luxemburg darfkein Arbeitnehmer ausländischer,.Jfationalitit, ob Mann oder1" Frau, in Arbeit, gesjellt werden . ohne vorherige Ermächtigung des' Generaldirektors der Arbeit, und der sozialen Fürsorge. - Die EinstelUtngsermäcbtigung ist von dem Arbeitgeber schriftlich bei dem Generaldirektor der Arbeit' in Ldxembarg zu beantragen. ^SfS*wird nur erteilt, wenn das Arbeitsnachweise , amt keinen 'geeigneten luxemburgischen Arbeitnehmer nachzuweisen" vermag. Die' Einstellungjsermächtigung giR nur für die beantragte Stelle. Bei Stellurigswechtel Ist eine aeue Ermächtigung einzuholen. —' Die Regierung Luxemburgs -hat Maß- ■"nahmen . getroffen, um neuen Zustrom zu verhindern. Es * bestehen kaum Möglichkeiten,- sich 'in Luxemburg niederzu- ' lassent-1 ' " . ." ' — Norwegen -iî Bevölkerung: 2890 000 (1457-'Juden nach der Zahlung von J920),.0slo: 252000. _Wlhrvrig: 100 Kr. 6>,2rt RM., Goldparität M2.5Ö ) ' ''• yis^gebühren. _^ Angehörige -nachsteheiider . Staaten /bedürfen eines Vhum'sEj Norwegen: Bulgarien, 'Griechenland, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polcji. Rivnlnien, Union, der S. S. R., Türkei; JUngam. , \ ■ Dasselbe gilt für Staatenlose und Ivaasenplsse, die mit einem Sichtvermerk für Ruckreise, nach Deutschland versehen sein müssen, tevor ein Visum erteilt werden kann. Sämtliche Anträge derverschiedenen Staatsangehörigen müssen der zuständigen Behörde in Norwegen zur Entscheidung vorgelegt werden. '.'•/.' 1 VisagebOhren für Kinder, deren Staatsangehörige noch ein Visum für Norwegen benötigen: - ' \ . Bulgarien RM, 8,10, GriechenlandBjzl. 9.26. Jugoslawien RM.5.G Leftland RM. JL-, Milanen EM. W.Jds* RM. AHO. " HM.!» ( „ion der SiS.R. KVl!«.*>, Türkei RM: 5\60, Ungarn RM. 9'.—. ' -