Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Februar 1933
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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' ■ ■; \ , y y- . :• ■ ' v.' '. , r anter der Rubrik „Reisende und andere" als Iinjjligranten re-, gistriert. Die Gesamtzahl beträgt jalso-ft 553 Personen;, von diesen kamen aus dem Britischen 'Reich (außez Aden) 15S; Mitteleuropa 623; Osteuropa 4 215; Balkanstaaten 3981 anderen tftfro^ Kischen Lindern 183 rr Nordafrika 223; Westasien (einschrieb-, •h Türkei, Irajt, Persien und Afghanistan) 27T7; Vereinigten Staaten von Amerika 864; Mittel- und Südamerika 97; anderen Lindern JS________7 . ' Südafrikanische Union ' Nach dem Zensus von 1931 betrug die weiße Bevölkerung J 828 175 Personen; 1926: Pretoria: 82700, Durban: 156600, Johannesburg:-301 200, Kapstadt: 223 600. Währung: 1 Pfund~ 20,20 GrjldpäHTJt 20,429 KM.: Kurs Ende Januar 1933: 15,75 Reichsmark. Am Schluß des Jahres 1932 ist durch 'Aufhebung der Verpflichtung, Noten in Gold einzulösen, die Währung , auf eine andere Grundlage gestellt.worden, und die Wechselkurse haben sich infolgedessen geändert. Amtssprachen: Englisch und Afrikaans (Kapholländisch).' Die wirtschaftliche Lage in Südafrika ist im allgemeinen sehr schlecht. Wjr bringen nachstehend eine Schilderung eines Ingenieurs vom Sommer 1932: . •. / ^Johannesburg wird durch die Xioldminen gehalten. Nicht nur für ungelernte Leute, Modern auch für gelernte Handwerker sind die Zeiten sehr schlecht. Kür den Ausländer kommt dazu noch die außerordentlich scharfe Gegnerschaft der Trade-Unions in Fragen der Einstellung fremder Arbeiter. Dann aber, und darunter leiden alle,' die zunehmende Verwendung schwarzer Arbeiter. Das macht (ich in letzter Zeit besonders in Bäckereien, die fortlaufend weifte Angestellte entlassen und schwarze eingestellt haben, bemerkbar." , a Die. Lage der sudafrikanischen Farmer hat sich trotz weit- Shender staatlicher Unterstützung weiter verschlechtert. Farmen, e zum Verkauf kommen, erzielen Verkaufspreise, die nür Bruchteile der vor einigen Jahren gezahlten Preise ausmachen. In Anbetracht der Kapitalknappheit fehlt es an einer' Käuferschicht. Bei der jetzigen Wirtschaftslage besteht kaum irgendwelche Aussicht, bei einer Farm eine Anstellung als Hilfskraft oder als Volontär zu finden. Als landwirtschaftliche Einwanderer kommen nur Leute in Frage, die' ein gewisses Kapital besitzen. / Im Kalenderjahr 1931 wanderten 4 140 Europäer in die Südafrikanische Union, ein Und 2 696 Personen aus. Von den Einwanderern waren 3 205,in quotenfreien Lindern geboren, während 935 in Lindern geboren waren, aus denen nur eine beschrankte Anzahl von Personen zugelassen ' ist ".'■'■. J Die Einwanderungsbestimmungen der Südafrikanischen. Union sind niedergelegt in dem Immigrants Regulation Act Nr. 22 vom Jahr* 1913, abgeändert durch Gesetz Nr. 37 von 1927 und Immigration Quota Act Nr. 8'von 1930. Wir geben nachstehend eine Übersieht über die verschiedenen |Kateg»rien der Einwanderer und bestehende liestiirrmungen: 1. Personen, die nach der Union zu kommen wünschen, werden in drei Gruppen,klassifiziertf ' j, ' A. In nicht restringierten Lindern geborene Personen, die zu dauerndem oder zeitweiligem Aufenthalt nach der Union zu kommen wünschen. B. io restringierten Lindem geborene Personen, die. nach, der Union zu dauerndem Aufenthalt zu kommen wünschen, C. in restringierten Lindern geborene Personen zu zeitweiligem Aufenthalt ' zu kommen wünschen. Gruppe A umfaßt in nicht; restringierten Lindem geborene Per m die&in di< "I \ 4 Union 1 X J- V '- •••/ , ■ - -* _ . '• Pillen Ober diese Quote hinauszugehen, doch, sollen* auf keinen .Felf inagesamt' mehr ah 1000 ExttaeinreisebewilligungeVt für alle-, Staaten, die unter das Gesetz fallen, zusammen in einem Kalenderjahr ausgestellt werden. — . -, 1 . ' E>inwanderuBgswiIIige*>srerden nicht zugelassen, wenn sie wahrscheinlich der Öffentlichkeit zur Last fallen oder wenn sie anderen Erfordernissen der gesetzlichen Bestimmungen picht genügen. Dokumentarischer Beweis muß in jedem Falle am Eintrittshafen der Union Von Sodafrika gegeben werden, daß genügend Besehtftigung gesichert ist, oder daß der Immigrant im Besitze genügenden Kapitals -ist, sich selbst und die von ihm Abhängigen, wenn vorhanden, mindestens zwölf Monate naclt. seiner Ankunft zu unterhalten, oder daß er zu Verwandten oder Freunden Mist, die fihig und willens sind, ihn zu unterhalten. Ein'Betrag für den Begriff „genügende Mittel" wird nicht fixiert.' - Es wird nach wie vor ab Sicherheitsleistung ein Betrag zwischen 50 Pfund und 100 Pfund (Gold) verlangt. "Als H ö'c h s t grenze ist nach einer Regiçrungsbekanntmachung vom 12. August 1932 für das Einwanderungsdepot im Falle unerwünschter Einwanderer der Betrag von 250 Pfund (Gold) festgesetzt worden. ~ T Australien . Bevölkerungszahl : 6550707, Bundeshauptstadt Canberra: 7000, Adelaide (Südaustralien)- 324 400, Brisbane— (Queensland) : 313 300, Melbourne (Victoria): 1 014 600,, Perth (Westausttalien): 204 800, Sydney (Neusüdwales): 1239 400. Währung:.1 Pfund - 11,10 Goldparität „20,429 RM. ' ».; * Der ganze Erdteil'ist für die Einwanderung gesperrt. Sie 'ist nur erlaubt, wenn der Einwanderer im Besitze einer Einreizeerlaubnis ist. .die ihm von der Regierung in Australien erteilt ' worden ist - 'Der Zeitraum, während dessen die Regierung Immigranten ausweisen kann, die der Öffentlichkeit zur Last gefallen sind oder in anderer Richtung sich als unerwünscht erwiesen haben, ist von drei auf fünf Jahre verlängert worden. ' Im Jahre 1931 sind 40 414• Personen in Australien eingereist, während 51 244 das Land wieder verlassen haben.' Die Zahl der Ausreisenden ist, mit Ausnahme der. Kriegsjahre, die größte ' seit dem?Jahre I860, in dem die ersten vollzähligen Statistiken verfaßt wurden. i* Konferenzen in Luxemburg eine" von die Problemen;, der Füt- Am 33. und 24. März W32 fand H ice m einberufene Konferenz statt, sorge für die kontinentalen Wanderer und damit zusammenhängenden Qrganisätionsfragen galt. . Es nahmen an derselben Delegierte aus-'Frankreich.Deutschland, der Schweiz,.Belgien, Holland, Luxemburg, dem . Saargebiet, Österreich und der Tschechoslowakei teil. "Der Hilfsverein der Deutschen Juden-entsandte zu dieser Konferenz Herrn Henry Chassel, den Leiter seines' Hamburger Büros. <..,-'- In den gefaßten Resolutionen kam zum 'Ausdruck, daß die Fürsorge für die kontinentalen Wanderer durch Zusammenschluß der lokalen Organisationen in jedem Lande m einer Landesorganisation zentralisiert werden soll, und daß die"verschiedenen Organisationen ein, Organ internationaler Coordination bijden sollen, dessen Führung der Gesellschaft Hicenr» in Paris .anvertraut werden soll; Die Repatriierung soll, nur das letzte Mittel der 'Hilfeleistung einem nicht irr Gruppe A allgegebenenri Wenn.die ,.nsU'ty»0<Lim:^uff^^^V^^^!!lt^li^i.i,%• er Union zu dauerndem Aillent4---Süll . Bei der Fürsorgearbeit soll Von jlem sonen, und zwar in Territorien-, die das British Conunonwalth of, Nations^* Grundsatz ausgegangen werden, daß man sich bemüht, die Immi- ♦in-sioh'-schließt, Österreich, Belgien, Danemark; Frankreich, Deutschland, granteu in den Lindern, wo sie sich befinden, zu placieren. Es Holland, Italien; Norwegen, Portugal, Spanien, fHjweden, Schweiz, Vor- •>' sollen auch die ArbeiUmüglichkeiten untersucht werden, die in einigt« Staaten. Diese sind nur den Bestimmungen des Immigrants' Regu-^ ' tien verschiedenen Lindern Europas bestehen, lation Act" von 1918 unterworfen) missen aber /im Best«' "vorT VôïfêTT"^ schriebenen Pissen sein. Gruppe B, Personen, die in Lande geboren sind, die nach der union zu .a a u e r n n v m auiwh-j. halt zu kommen wünschen, werden nicht .zugelassen, wenn sie nicht im gesetzlioheh Besitz einer" Erlaubnis sind, die durch den Secretary for the Interior, Pritorîa,, nach den Bestimmungen von Sektion. 1 oder Sektion kV des Immigration. Quota Ait vom Jahre 1930 sind. Die Erlaubnis muß von den betreffenden Personen, vor der_Abreise naen der Union erlangt werden. Personen dieser Gruppe müssen"auch den Bestimmungen des Immigrants' ReguUlion Act, von 1913 genügen. f In' unserem KorrospoadenzblaH vom Mai 1930 sind jBie Bestimmungen betreffs der Quotenfestsetzung im einzelnen angeführt. * , •. Die Zahl der (aus den oben nicht erwähnten Lindern) für die. Zulassung in' Frag» kommenden Personen betragt je 60 für das" Kalenderjahr, ' Es bleibtderh Secretary for the Interior bzw. dent Immigrants' Selection Board überlassen, je nach seinem Daturhalten an dringlichen ...en die Komitees die Rür&befördejrung ' in die Wege leiten, und zwar soll dies* in der Weise geschehen, daß die Zurückbeförrlerten direkt bis zu ihrem Bestuiimungsort'jdirigiexl werden und nicht, wie bisher, in Etappen reisen. — Eine andere Resolution galt der besonders tragischen Lage der Staatenlosen. Bei der 2. internationalen Konferenz für soziale' Arbeit, die vom 11.—14. Juli in Frankfurjj a. M. tagte^wrtMe^dtr Hilfsverein der Deutschen Juden durch den Vorsitzenden seines Lgkalkomitecs in Frankfurt a. M., Herrn Julius Bloch, lind den Sekretär des Berliner Uüros, Herrn Samuel Lifsrhitz, vertreten. Es wurden wichtige 'Probleme, die mit der Wanderung im Zusammenhang stehen, erörtert. Die Kommission V beriet u. a. über internationale Abkommen betreffend Unterstützung ausländischer oder, staatenloser Familien (einschließlich . fr; allein- 4h