Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand UB Ffm
- Issue
- Februar 1933
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Fflr iiirhtdeiitsrhr'Ausländer gelten -folgende Bestimmungen : Vor .der Beibringung eines nationalen Passes und ram Viffimzwang befreit und die Angehörtgen fönender Stätten, die lediglich -ein» Identitätskarte an der. Grenze vorzu/eigen beben: Belgien. Frankreich, Niederlande und Saarg.hiet — Mur vorn Visum befreit, aber nicht vom Vorzeigen einet gültigen Ptatet, tind (außer den Deutschen) die Angehörigen fahrender Linder: Ooß-Britanhien. Österreich, Däne- -mark und Island. Spanien, Italien. Liechtenstein, Norwegen, Portugal (mit Auanalune teiner Kolonien), Schweden, Schweiz, TsehcchosJoWakei, Uruguay, » Die Angehörigen aller übrigen Staaten, sowie d» Staatenlos««,' haben an der G rente den Einreise-Sichtvermerk «inet luxemburgischen Kon- Hilatea vorzuzeigen*. Durch die Aufhebung des Vit um zwange» zugunsten der Reichsdeutschen und der eingingt erwähnten Ausländer Jftrden jedoch die bestehenden, luxemburgischen Bestimmungen nun Schutz des einheimischen Arbeitimarktes nicht berphrtl Autltader können nur mit vorheriger^ - -une jDer^rtemmi^ f,|" ä limit .....| IIi.....Ii 'r ■etsten\ Die. fcinttellungfgenehmigung itt vom Genehmigung der Regierung suigi) hBiuldBuj Arbêll " teroent uns u ~ luxemburgischen Arbeitgeber ftjr jeden einzelnen Angestellten oder Arbeiter schriftlich za beantragen unter Vorlegung eine* Fuhrungszeugnittet und einet Vom Kreitarzt aufgestellte». Gesundheitsattestes nach, vorgeschriebenem Muster. Da» Memorial Nr. 52 vom 21. 'k [ill inliat 1Q1Î »rilll Ii nlliiTiT einen Großherxoglich.en beseniuß vom gleichen Tage, durch' den tie keine Autsieht, naohtr»gli h, d. h. nach ihrer Einreise, eine Genehmigung für dit Arbeibannahme tu erhalten Sie tetatn lieh beA einem solche«.Versuch der Gefahr, tut, in Strafe genommen/und ausgewiesen ru werden." '.■'-» ' S p ancien. Bevölkerungszahl: 23817Ö00, Madrid: .fêj3C0"Personen.' Barcelona: »73 000. Wahrung: 10O Peselat •» 34,48r Goldparität 81,00 RM. Für Spanien brauchen'die Angehörigen folgender Lander kein Visum: Belgien, Dänemark. Deutschland, Frankreich, " Großbritannien, Italien, Japan, Norwegen, Portugal. Niederlande, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei. Für die Einreise genügt ein gültigw Reisepaß. Die Staatsangehörigen anderer Linder •naïW in Anbetracht der wirtschaftlichen. Lage die Niederlassung als Händler oder Handwerksmeister einer besonderen Ermächtigung der Regierung unterworfen wird. Frankreich Bevölkerungszahl: 41 044000, Paris: '2871 480 Einwohner. .- Wahrung: 100 Frank»» «i 16,54 Goldparität 16.447 RM. y" ' Die Zahl der ausländischen Arbeiter, die 1931 nach Frankreich gingen, war 102 267) die Zahl der Heimkehrenden 92916. Dies ergibt einen Einwanderungsüberschuß von 9 351, Personen. Von den 102267 waren Industriearbeiter 25804, landwirtschaftliche Arbeiter 76 463. 'Die Zahl der Repatriierten war die höchste **it 1922. ' . - - Y . ' ' Zurzeit ist es so etil wie unmöglich, die erforderliche' Genelimigung*des Ar^tihwnrsteriurrrs-zur Annahme einer Stellung in Frankreich zu? erhalten. Wenn Spezialarbeiter die Arbeitsgenehmigung beinv'Arl)eitsministerium beantragen, wird die Entscheidung von der gutachtlichen Äußerung der zuständigen fra'n- Zöllschen Berufsorganisation ahhängig gemaeht. Das Gutachten spricht sich fast immer gegen die Erteilung der Arbcitserjauhnis ans. Besonders muß bei diesen' Verhältnissen davor gewarnt wer den, sieh ohne Dokumente irgendeiner Art und infolgedessen atfcl ohne die nötigen Visa auf den Weg su machen. Es kann r/icht einmal die Lage vo^i Personen geregelt werden,, die zwar/mit Pässen, aber auf atrund von kurzfristigen Visen kommer/. Es besteht gegenwärtig gar keine Möglichkeit, weder materiell ' noch legal, Immigranten zur Installierung in Frankreich zu .verhelfen, die nicht außer einem ordnungsmäßigen nationalen Paß ein Visum von langer Dauer besitzen. Es bleibt in Fällen, "wo die Installierung nicht möglich ist,,und ein anderer Weg sieh nicht bietet, nichts übrig als die Rückkehr nach dem Heimat- Bfc?? 4 : ,; : W . . - Die französischen jüdischen •Pürsorgekomitees in Frankreich wirken daraufhin, die Repatriierung zu rationalisieren und 'bei dem Durchzug durch "die Transitländer das Haltmachen auf ' Zwischenstationen zu vermeiden. Auch dcr.Hilfsverein der Deut sehen Juden leiht hierbei seine Mithilfe. \ ' Einer Mitteilung des Französischen Konsulats in Berlin an uns. entnehmen wir das Folgende ■ worden eiuei genaueren Prüfung unterworfen.nrfiprstedas "Visum erhalten. Es werden Empfehlungen von Behörden, von ihren Konsulaten, ein Brief von einer anerkannten Handelsfirma, der von der Handelskammer bescheinigt ist.'verlangt. Vorbehalten bleiben stets Rückfragen beidem Auswärtigen Amt in Madrid. Bei Inhabern von Nansenpässen und Personalausweisen muß die Genehmigung des Auswärtigen Amtes in Madrid in iedem Falle eingeholt werden,.unter Ari«rabe von Referenzen. Es wird von dem Konsulat empfohlen, die Genehmigung durch Vermittlung von Freunden und Verwandten in Spanien selbst, die beim Auswärtigen Amt in Madrid entsprechende Antrüge zu stellen haben, zu erwirken. Von Wichtigkeit ist dabei ltet\ eine Bürgschaft in politischer Hinsicht, daß die Einwanderungswilligen nicht staatsfeindlich eingestellt sind. L [_•" Es ist fälschlieh angenommen worden, daß Spanien derrJuden —'■ \ die Einreise in besonderer Weise erleichtert. "Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es ist auf folgendes hinzuweisen : Primo de Rivers . hat.seinerzeit eine Verordnung erlassen, daß die Juden spanischer Abstammung, die mit spanischen Pässen für Schutzbefohlene versehen waren, beantragen konnten, dieses Verhältnis jn eine Staats^ _ . angehörigkeit umzuwandeln, und zwar wurde ein Tornün dafür , - his zum 31. Dezember 1930 festgesetzt. Solche Gesuch« konnten dpreh das Spanische Konsulat an den Minister des' Äußern, sur - Weitergabe an den Minister des Innern mit Unterlagen verschiedener Art gesandt werden.. Diese Gesuche wurden teilweise "genehmigt, teilweise sind sie noch in Bearbeitung. ' » - l'nler der neuen Wpierung ist eine Verfassung der spanischen llepuhlik proklamiert Vörden. In \rt. 23 dieser Verfassung w ird! die Trage der Nationalität behandelt. Es heißt u. a. darin, daß ein Gesetz das _ Verfahren ' festsetzen wird, dss zwecks. Erleich ter ring der Erlangung der spanischen Nationalität hei •: Personen einzusehlagen ist,die von spanischer, Heriuinft sind und . im .Auslande wohnsit. - , J '•'•', . - Aus dieser Bestimmung werden falsche Folgerungen gezogen. /„ Sie gewährt keine Rechte oder einen Vorzug, bei Erteilung des Visums,, wie viele Antragstiller.meinen. die bei dem Konsulat -, vorsprachen, sondern stellt vorerst nur ein Projekt dir. Die Arbeitsverhiltnisse in Spanien sind zurzeit außerordentlich schlecht- Das^Perliner Konsulat'rät allen von einer Einreise nach Spanien -ab, die nielil einen Arbeitskontrakt oder genügende Mittel saßen, um eine Zeitlang unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen auch bei mangelndem .Erfolge durchzuhalten. " Die spanische pberseeauswanderung betrug 1991: 14 309 Personen (davon 6399 Frauen und Mâdchën).^T93t) wanderten 41 560 Spanier nach Obersee aus. * die Rückwanderung betrug 1931 -53 947 Personen, dartm aus .Kuba 25632, aus Argentinien 18912, aus Urugua'f 1 370, aus Mexiko 730. 1931: 41563. Nach offiziellen * Daten des Statistischen Amtes war die Zahl« der Arbeitslosen gegen Ende", des Jahres 1932 jn zehn Provinzen 328 200 Personen, „Ausländer, die nach Frankreich tum Zwecke der ArbeitMrnMime^-JA-t*1^» |mJ)» t'usclïïedene Provinzen: min kann «ineGesamt reisen. wollen, können einen Sichtvermerk, der tie zur Annahme einer'" bezahlten und turh niclitbcrahltcn Tätigkeit herechligt, nur dann bekommen, wenn tie «inen Antlellungsvertrag, oder eine Anstcllungsbetèheinigùng vorlegen können, die den. Genehmigungsvermerk des *S«rvice dé It Main d'Oeuvre Etrangère"' im französischen Arbcitsministcrjum . in Pari tragen>>. ' ., .r - Perionen, die ein Visum zu anderen 'Zwecken tlt 'zur Arbeits' annähme erhalten" können, tind verpflichten, nach ihrer _ Ankunft in ■ Frtnkreich_Jiai iU» Piäfeilur^e» Departement», in dem sie Aufenthalt genommen haben (im Departement de, It'-ftîine die. Polizei-Pfäfektur voa Pari»V die Ausstellung einer Aufentheksbewilligung tu beantragen, fallt tili die Absirty haben, tich mehr alt zwei Monate in Franki-eHt m aufzuhalten. ■ " . v—ilt Ausländer, die mit der Alwicht, ArJxfJT zu suchen,- in Frankreich ». unter Angabe eines anderen Reise zweiflet einzureisen "versuchenT wer- A, den ausdrücklich vor eine™ aolchen ^ni-gehcn gewarnt, denn bei der \urzc-it au^r in Frankreich herrschenden großen Arbeitslosigkeit haben "'• ' ". *',''■'. v ' yjr f;i . I J . /. Ii -.1 -,■>■ . 1 . J' r ■:■ > 5«"*' zahl von 400 000 annehmen. Nach Berufszweigen, geordnet litten ' am. meisten die "Hüttenindustrie, die - metallurgische Industrie, Minen, Textilfabriken. Holz- und Korkindustric, Transportwesen, Konfektion, Gewebe, Rauchwaren, Glas, che 1 mische Industrie, Handlungsgehilfen und Seewesen. « Durch Erlaß vom 8. 9. 1932 sind folgende neue BesiSm .* mutigen, für ausländische Arbeitnehmer getroffen, worden : Art. ,1. Mit dem Inkrafttreten dieses Erlistet unterliegt die- Anstellung aMalinditcher, in Spanien befindlicher Arbeitnehmer oderder- . jenigen. pje. um beruflieh.tätig tu sein, nach Spanien einwandern «ollen, wie auch die Weiterbetchiftigung der bereits in Spanien Arbeitenden den m derj folgenden Artikeln entlviltonen Vorachriften- " > -VrZur zweckmäBigen Anwendung dieses priasses ist unter „aualiadisWiem' Arbeitnehmer" jede männliche oder weibliche Person zu. ver- «lehpji. die dtt 15. Lehen« jähr überschritten' htl," weder in Spanien geboren noch eingeliOrgert ' itt und hierzulande ein fieWerbe oder eine * ' t ,N " '~*-t--. •.■■Jvi*-.'---'*!■"- '■, V- .. *- .V* . 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