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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 4

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand UB Ffm
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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J Uta« -% v' Bevölkerungszahl: 2 220000, Memelgebjet: 146 900, Kowno (Kaunas): «5800. Währung: 100 Li Us H 41 ,9£ GoWpariS^ 41,98 RM. ÏJ Die berufstätige Einwohnerschaft gliedert au, |ulgenderinaßeii :-76^"lp»fcandWirtschaft, 6,4 Vo' Industrie, H&dwerk und Baugewerbe, 1,1 \p Transport und Verkehr, 2,5 tyo Handel und Banken, 1,2 o/o Behörden und freie Berufe, 0,3 »/» Haus- und Privatangestellte, 3,8 «/» .indere Beschäftigungen. Von der Bevölkerung Litauens wohnen nur 14,93 'ftjm den Städten und rund 8,26 «fr in Marktflecken, während 76,81 «,<o auf dem Lande leben. Für den Aufenthalt in Litauen über einen Monat ist die Einreisegenehmigung der inneren Behörden erforderlich, für Arbeitsbeschaffung bedarf es ebenfalls der Genehmigung der zuständigen Behörden. " ■ ■ Nach statistischen Angaben des litauischen Ministers des Äußern sind 1931: 1 756 Personen ausgewandert, die niedrigste Zahl seit Erklärung der litauischen Unabhängigkeit. Die Auswanderungszahlen für die Vorjahre waren: 1923: 2693, 1924: '3051, 1925: 2869, 1926; 10364, J927: 18086, 1928: 8491, 1929: 15.999, 1930: 6428. - f3- -Die Kahl der jüdischen .Auswanderer aus Litauen betrag im Jahre 1931: 1 128, davon wanderten nach Südafrika (dem früheren Hauptziel der Jüdischen Auswanderung aus Litauen, das seit Mai 1930, seit Erlaß des Quotengesetzes, nicht mehr in gleichem Maße wie bisher offen steht) 457 aus, nach der Sowjetunion (Biro Bidschan) 292, nach Palästina 118. Vom Januar bis Ende Juli 1932 wanderten 528 Juden aus (Gesamt aus Wanderung -726). In Litauen $ind deutsche, schwedische, englische, französische, ' 'holländische, belgische, amerikanische Schiffsgesellschaften an der A us wandere rbefijrderùng beteiligt? Sie Stehen unter 3er Kontrolle des Innenministeritims. Die Schiffsgesellschaften sind verpflichtet, Beemigranten in Höbe von 2 •/» der Zahl der Emigranten, die . tie im Verlauf eines Jahres aus Litauen-befördert haben (wenn sich Reemigranton melden), . utiSonst zurückzubringen. — Ausländes^ die m Litauen eine Arbeit verrichten wollen, müssen oiri Gesuch bei dem Kreischef einreichen. Diejenigen Ausländer, die lange in Litauen wohnen,, bekommen die Arbeitserlaubnis ohne besondere Hindernisse^ Jassy (Altrumänien): 102660, Galat^(Mtrum*nieh>: 101100 Einwohner. Währung: 100 Lei - 2,52 Goldparität 2,511 RM. 80 o/« der Einwohner Rumäniens' sind Baues/ Von der gesamten Oberfläche des Landes von 294967 qkm sind 83,92 »/• landwirtschaftlich urbarer Boden, wovon 43,59 •/<> landwirtschaftlich bearbeitet werden, 13,75 o/o sjnd natürliche Weiden, 2,08 «,'o Weinbau und Wiesen, 24,05 */t Wilder. Die rumänische Vertretung teilt uns folgendes mit: „Bezüglich der rTinreisebestimmungen gilt unverändert, dafi für sämtliche Nichtrumänen beim Betreten rumänischen. Bodens* Yisumrwang herrscht. Für Deutschland ist die sur Erteilung des Visums zuständige Stelle die Königliche Rumänische Geaandlschsft, flaö-STelter-Berlin W 10, Hauchstraße 96. Das Visum berechtigt sum einmaligen Grenz abertritt binnen^ 60 Tagen und sum-Aufeuthall in Ruinlaiéh für äb Tage. Anmeldung hei der örtlichen Polizeistelle sogleich nach Ankunft ist unerläßlich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes muß bei den Polizei- bzw. Verwaltungsbehörden an Ort und Stelle beantragt werden. i Bezüglich des Arbeitsmarktes ist zu bemerken, dafi einer sehr gerin- Sm Nachfrage ein Oberangebot an einheimischen Arbeitskräften jeder ranche gegenübersteht. Ins rumänische Gesetz zum Schutze des ein- I 'V- Polen Ji-Y.-; ' Bevölkerungszahl £30 4081)00, Warschau: I 086 300. Währung: KW Zloty «= 47,28 Goldparität 47,09 RM. Nach einer Statistik des polnischen Emigrationsamtes wanderten 1931: 76-005 Polen aas, wahrend 87 678 zurückkehrten, (80455 kamen aus' Europäischen Lindern, wohin nur 64 235 gingen), nach überseeischen Lindern "begaben sich 11 770 und '7223 kamen von dort zurück. Der, Anteil der Juden an der Auswanderung nach ObefW war.sehr hoch. Es emigrierten dortbin 7123. Bei der kontinentalen Auswanderung waren die Juden nur mit 1 509 Personen beteiligt, wobei zu bemerken, ist, daß in der vorstehenden Zahl nur die Personen mit Emigrationspä&sen aufgeführt sind... Im ersten Halbjahr. 1932 betrug die Auswanderung nach kontinen. talen Ländern 6 064, Personen', davon Joden 488, die überseeische 3 853, davon Joden 2 499. Mitteilungen des polnischen Generalkonsulats an-uns entnehmen wir folgendes: „Zur Einreise und für die Durchreise ist ein* Visum erforderlich. Der*Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich. eingereicht werden. Der Zweck der Reise nach Polen ist. nachtuweisen. ' * vi . Mopteure, Handwerker und Artisten, die nach Polen reisen, haben' durch' Vermittlung der. Firma oder des Unternehmens, hei welchem sie in' Polen arbeiten wollen, die Äußerung des Arbeitsinspektors bei der zustandigen panischen Behörde des Zielorte« tu veranlasten. j-y-6- - *. t Die schwierige Arbeiläffie, welehe, auch die Republik Polen nicht verschont hat, zwingt Polen, bei der Arbeitseinstellung den .polnischen' Staatsbürgern den Vorzug zu geben. Ausländer, die m Talen Arbeit finden wollen, müssen bei den zuständigen Behörden um Arhettebewilliguntr nachsuchen, die jedoch nur in Ans nahmefallen an Spezialarbeiter erteilt wird." heimischen ArbeiUma rfises schreibt vor, dafi kein fremder* Staatsangehöriger zur Arbeitssuche oder zur Ausübung einer -bezahlten Tätigkeit nach Rumänien einreisen darf, ohne die vorherig« Genehmigung des Arbeitsmihuteriums eingeholt zu haben, oder falls nicht bercîts.^in ordnungsmäßiger Anstellungsver£rag vorliegt." Zur Beschränkung der Arbeit von Auslindern sind in der zweiten Hälfte des Jahres 1932 scharfe Maßnahmen eingeleitet worden. Das Osterreichische Wanderungsamt berichtete darüber wie folgt: ..Der Ministerrat hat beschlossen, die Zahl der ausländischen Arbeiter so stark als möglich zu verringern. Der Arbeitsminisler hat einer. Abordnung der Handelskammer versichert, daß alle, ausländischen Arbeiter jener Berufe, in denen in Rumänien Arbeitslose vorkommen, das Land werden verlassen müssen. Die Regierung hat bereits Maßnahmen getroffen, 'damit die jährliche Überprüfung der Aufenthaltsbewilligung für ausländisch« Arbeitskräfte mit erhöhter Strenge durchgeführt werde. Nach de« neuen Bestimmungen haben Angestellte aus Handel, Landwirtschaft und Industrie, insbesondere der Metall-, Elektro- und Holzindustrie (ausgenommen Chefingenieure, Meister, Fabriksleiter und Fabrikttektionslciter), Angehörige der graphischen- und Bekleidungsindustrie, der Bergwerks-, Gruben-, and Raugewerbsunternehmungen, sowie* ferner alle nichtquahfizierten Arbeiter nur dann Anspruch -auf Verlängerung ihres , Aufenthaltes für ein Jahr, wenn sie vor dem 1. Januar 1923 eingereist, seither ununterbrochen im Lande geblieben sind und sich in jener Dienststelle befinden, die in ihrem Gewerbeausweis eingetragen ist- Angestellte dèr Textilindustrie (ausgenommen Fârbermeistér, Appreteure, Drucker und iZeichner) müssen vor dem» 1. September 1925 eingereist sein. Selbständige, die für eigene Rechnung scheiten, darf an nur jenen Beruf ausüben, für den ihre Bewilligung lautet. Abgewiesene Ausländer erhalten drei Monate Ausreisetermin. In den letzten Wochen sind bereits zahlreiche -Arbeitgeber, die unerlaubt Ausländer beschäftigen, mit hohen Strafen belegt worden." \f , 6300 Fremde, davon 1500, Saisonarbeiter, erhielten die Aufforderung, mit ihren Familien vor dem 1. Dezember dae Land zu verlassen. Anträge von Auslindern, die im Laxide. zu bleiben wünschen, werden von dem Interministeriellen Komitee für Wanderung behandelt, das Reprisententen von Arbeitgebern und Arbeitern in sich schließt. i Die' Beschäftigung ausländischer Artisten ist It VerordX nunc vom Schluß des Jahres 1932 nur auf kurze Frist gestattet. Von verhängnisvoller Bedeutung für Tausende rumänischer Bürger ist es, daß ihr Sta'atsbürgerrecht nicht anerkannt und, was besonders schlimm ist, ihr Anspruch-hierauf nicht geklärt und teilweise nicht nachweisbar ist. . Infolge der Mangelhaftigkeit der Gemeindeaufzeichnungen und Vernichtung derselben wahrend des Weltkrieges, durch die t :■ ' I 4 I / Rumänien ■ ,-i Bevölkerungszahl: 18025000,' Bukarest: 631300, Kischinew (Chisinau) (Beßarabien) : 117000, Czernowitz (BükpwinaJ"- ITpS», der FremÄeeine Erklärung abgehen« daß er beabsichtigt, rumäni " > I i , » . » ungemeine Kompliziertheit deralten öslerreichischcn und ungarischen Heimatgesetze der Vorkriegszeit, Wegen der mit dem Eriedensvertrage in •Widerspruch stehenden Kassierung von Staatsbürgerzcheinen, die die rumänischen Behörden selbst zur Zeit des Vertrages von St. Germain ausgestellt hatten, und wegen verhängnisvoller Lücken im Staatsbürgergesetz von 1924 titid viele Tausende Juden in Runtinicn de* rumänischen ^»«»*s«i»y^r«r"ipf|, verlustig gegangen. * . ' - . \ , ' Es ergeben Sich auch durch die Nichtanerkennung des rumäni- - t schien Steat-bürgerschaft^rechts Komplikationen für die außerhalb , Rumäniens befindlichen Personen und deren Familienmitglieder, für zivilrechtliclie Aktewie auch für Fitfe ,4er Auswanderung. ' ' wo sie.als .Staatenlose Schwierigkeiten gegenüberstehen. Wir führen nachstehende Mitteilung bezüglloh der Staate-' bürgerschaft an, die uns zugegangen bt: I ' Nach jdeji Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1924 muff tv -< V-

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