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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1930-05-01 · Mai · p. Seite 12

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1930. Bestand UB Ffm
Issue
Mai
Date
1930-05-01
Page
Seite 12 (sequence 13)
Language
German
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r. J (?) Abgesehen yon den " Itatunitriingen «en Sektion 3 «oll » nicht mehr als So l'crsuà eu, die in einem in .de» Lud Tiste iiiclit aufgeführten Lande geboren sind, in irgendeinem Kalenderjahr der Eintritt zu dauerndem Aulen malt erlaubt werden; mit der Maligabe, dab während der Zeit vom i. .Mai iy3o bis tÊtJ^ir;- Dezember io3o die Zahl der in solchem Lande geborenen Personen, ' denen der Eiu,tritt zu dauerndem Aufenthalt in der Union gestattet werden soll,.nicht- 33 übersteigt, a. (i) Es soll vom Generalgouveraeur_ein Immigrants' Selec- ~ lif>n rkurd Vftt> 5 M'Igli^'ein («pains iln l?v«nl bripjrhnftj eingesetzt werden, um die Einwanderer zur Zulassung Trrthe Union gemäß den Bestimmungen von Sekt 3 auszuwählen. ,■3. (i) Gemäß den Bestimmungen van Unterabteilung (à) dieser Sektion ist der Board ermächtigt, in jedem Kalenderjahr jeder Person, die in einem in der Endliste nicht aufgeführten Lande geboren ist, den Eintritt zu 'dauerndem Aufenthalt zu gestatten, ungeachtet dessen, daß der Maximaltabl der in jedem baWe geborenen Personen, denen gemäß Sekt, i erlaubt werden kann, die Union zu betreten, bereits * | die Eintrittserlaubnis während dieses Jahres erteilt ist ~r vorausgesetzt jedoch, ' a) dali die Personenzahl, der es erlaubt wird, gemäli dieser Sektion die Union zu betreten,"1 ausschließlich derer, die * SPsie gemäß den Bestimmungen von Sekt i betreten dürfen, insgesamt fur alle in der Endliste nicht aufgeführten - - Länder nicht looo .ubersteigt, ■..''..» b'j daß jede so zugelassene Person y (I) von gutem Charakter ist,; ■ (II) nach Meinung des Board voraussichtlich sich leicht den Bewohnern der Union assimiliert und ein erwünschter ■ Bürger der Uniüa innerhalb - einer angemessen erschei- - ' nenden Zeit nach seinem Eintritt h erden wird, . r (Iii) voraussichtlich der wirtschaftlichen oder industriellen Wohlfahrt der Union sich nicht als schädlich erweisen; und ']f f * (IV) nach Ansicht des Board nicht einen Stand, eine Be- . schäftiguiig, ein Gewerbe oder einen' Beruf hat oder haben* wird, in denen nach Meinung des Board eine für die Befriedigung der Bedürfnisse der Bewohner der Union genügende Zahl schon beschäftigt ist; < (V)_Frau, Kind unter a i Jahren, hilflote oder alte Eltern .oder Großeltern, einer Person, die dauernd, und rechtmäßig in der Union wohnhaft, und fähig und willens ist, 'sie zu unterhalten.' . ' * (a) Der Board «oll alle Gesuche um Genehmigung, die Union gemäß dieser Sektion zu betreten, bewilligen (aber nicht über nio in einem Kalenderjahr, die eingeschlossen sein sollen in die iooo m $ (a) von Subsektion (i) dieser Sektion) von oder für Frauen oder Kinder unter a i Jahren von Personen, die tu . Beginn dieses Gesetzes dauernd und rechtmäßig in der Union N ansässig waren; mit der Maßgabe, daß diese Subsektion auf f f; keine Frau'Anwendung findet, die Gattin einer solchen , Person nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde, und ferner mit der Maßgabe, daß,« wenn die Zahl solcher Gesuche 7?*» in jedem Kalenderjahr überschritten hat, der Board solche Oberschußgesuche m Betracht ziehen und gemäß den Bestimmungen von Subsektion (4) dieser Sektion behandeln , ' Bestimmungen dieses Gesetzes gelten sollen, und mit der - ferneren Maßgabe, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes in keiner Weise irgendwelche Einwanderungsrestriktionen berühren soBen, die in dem Hauptgesetz1 enthalten sind. \ on den A us f ü h r un gsbys t i in m un gen geben wir folgende wieder; *.:j>..\*-----— K. Quütenpermit soll. ein Permit gemäß den Bestimmungen von Section i bedeuten. Uaverteütes Quotenpermit (unallotted quota permit) soll ein Permit gemäß den Festsetzungen von Section 3 des Gesetzes bedeuten. 3. Der Staatssekretär des Innern in Prätoria. soll der vor- ,geschriebene Beamte sein, und alle Quotenpermit» und unv erteilten Quotenpermits, die ausgegeben werden können, sollen von derb vorgeschriebenen Beamten unterzeichnet . " wetVJen. -. > 3. (i) Jede in Sect 1 des.Gesetzes spezifizierte Person, die um die .Erlaubnis nachsucht, die Union zu dauerndem Aufenthalt - zu betreten,'soll einen Antrag in. Duplikat bei dem vorgeschriebenen Beamten auf dem dazu bestimmten Formular stellen; der Bewerber soll dem Antrag beifügen a) 4 Kopien seiner "Photographie auf dünnem Papier ■ 1 \ * Zeil breit, a«/i ZoU lang X ' .V r b) beglaubigte Kopie seines Geburtsscheins in doppelter Ausfertigung V 4. Für die Zwecke dieses Gesetzes w~. a) Personen, die in .einer Kolonie oder einem sejmtzherrlicbeb'Gebiete eines Landes geboren sind, sollen als in diesem Land geboren angesehen , werden. b) Personen, die in einem Mandatterritorium geboren sind, sollen angesehen werden als geboren in «icm Land, welchem che Souveränität über besagtes Gebiet am 1. Juli i'9«.'i übertrafen war, und , T c) Frau oder Kind unter a 1 Jahren einer Person sollen ab , in demselben Land wie diese Person geboren angesehen werden. 8. (b) Hauptgesetz (principal Act) bedeutet: Immigrants' Regulation Act 191$ (Act Nr. sa of igi3) und die von Zeit ' zu Zeit erfolgten Amendierurrgen desselben. " c).Die Union schließt das Mandatsgebiet von-Südwestafrika ein. - 10. Die Bestimmungen dieses' Gesetzes bilden einen Zusatz zu den Bestimmungen und keine Ersetzung der Bestimmungen c) wenn verheiratet, eine , beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde in doppelter Ausfertigung d) ein. ärztliches Zeugnis auf dem vorgeschriebenen Formular in doppelter Ausfertigung " e) ein polizeiliches Zeugnis 'auf vorgeschriebenem Formular in doppelter Ausfertigung1' - f) beglaubigte Kopien in doppelter Ausfertigung von Erziehungszeugnissen, Diplomen oder Titeln (Degrees), die v er'besitzt j" S) beglaubigte Kopien in doppelter Aasfertigung von Bescheinigungen oder Zeugnissen über seinen Charakter. Ein besonderer Antrag ihuß für jede Person, gleichviel ' welchen Alters, gestellt werden,faber wenn von einem Kind oder für ein-Kind von 1a Jahren, ein Anfrag gestellt, wird, soll es nicht nötig sein, die unter e, f und g erwähnten Dokumente beizubringen. *«•>. ( .*••«.. 4. Bei der Herausgabe von Quotenpermits durch den vor- * geschriebenen Beamten sollj der Vorzug in der folgenden Hei hon folge gegeben werde»! : (i) einer Person, die Frau oder unverheiratetes Kind-unter 31 Jahren einer Person ist, die dauernd und rechtmäßig in . der Union wohnt ' * ■ ■ _' 'i^f ' (3) einer Person, die in Landwirtschaft oder Industrie ge-; schult ist und Frau Und Kindern unter 31 JahrenV (3) einer Person, die voraussichtlich nicht einen Siand, eine Beschäftigung, ein Gewerbe oder einen Beruf hat, 'in denen . bereits eine für die'Bedürfnisse der Einwohner der Union . genügende Zahl von Personen tätig ist 4 (4) einer Person, die nach -der Ansicht des vorgeschriebenen Beamten «ich wahrscheinlich "leicht der Bevölkerung, der Union anpaßt - J Über die Einreisebestimmuiigen des „11 a u p t g e S e t z es" haben wir in dem Korrespondenzblatt vom Märt «919 berichtet ASIEN Palästina - Die blutigen Ereignisse in Palästina, vom August vorigen Jahres haben' der Einwanderung keinen Abbruch getan. Wir lauern 'nachstehend einen Bericht, den uns das Palästina-Amt freundlichst im März. 1930 zukommen ließ, folgen: < .. ^Üi(i_ Einwanderung nach Palästina hat in den letzten Monaten wieder beträchtlich zuganomkien. Im Herbst roaci wurden der Zionistischen Exekutive aäoo Emwanderungszerüfikate für Arbeiter; und Arbeiterinnen zur Verfügung gestellt}-, und in diesen Tagen werden auf Hechnung der für Sommer 19S0 gültigen Emwänderungserkubnisse 800 Zertifikate mir Verfügung stehen. Während im Jahre 1938 im ganzen 78/1 Einwanderer nach Palästina kamen, zu denen 1x87-Touristen, die die Aufenthaltserlaubnis erhielten, zugerechnet; werden müssen, stieg rlie Zahl im Jahre' 1939 auf %i5, .während die Zahl .der im des Hauptgesetzes, mit dat Maßgabe, dan, wo eine UntsjDtUK^ Unde gebüebensn Touristen auf 1196 sank! Mit der Gesamt-_ - barkeit oder ejn Konflikt zwischen den BesthnmurtgeKîttmm—\snhj »rm 6109 Kat die Einwanderung des Jahres 1039 die de/ Gesetzes und des Hauptgeseties vorhanden lein sollte, dje ' &£iff> /' ' ". . 1 3 '"''* i ta J T beiden'letzten Jähre susammengetiommen erreicht Das Haupt / I Vr& m

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