Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1929. Bestand UB Ffm
- Issue
- März 1929
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 14 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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■ 4ê »teilte, weibliches und männliches Büropersonal, Fabrikarbeiter, und Personen ohne Fach und Beruf tollten nur bei gesicherter Beschäftigung nach Südafrika gelten. — Die Aussichten für Akademiker sind wegen der Ausbildungsmöglichkeiten im Lande ' salbst, wo-cs vier Universitäten gibt, und der gegenwärtigen UeberfüHung akademischer Berufe nur sehr gering. Auch w ird der Nachweis eine* südafrikanischen öder britischen Examen»- vor der Zulassung gefordert. Angehörige kaufmannischer Berufe . sind in großer Zahl im Lande selbst vorhanden. Tüchtige Hand-, werker können vorwärtskommen, doch auch für sie ist es notwendig,, daß sie, um über die Schwierigkeit«» der ersten Zeit \\\nwegzukommen, etwas Kapital haben. "** Ein- und Auswanderung. Die Einwanderung von Europäern nach der südafrikanischen Union betrug 191746598, die Auswanderung S gSo Personen. \ -Von dem Einwande^ungsüberscliuS von 3618 Europäern gingen . nur" 58 zur l.andgjjBchatt, walirend sich 797 der Industrie und 607 dem Handel taiwandten. 1937 wanderten 1 7*4- Juden ein. Besonders ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Immigranten einer Sprache in Wort und Schrift mächtig seih müssen. Anerkannt ist als Sprache auch jiddisch. Es erfolgt bei der Landung aine Prüfung dW^inwapderer. Südafrikanische jüdische ' Organisationen weisen darauf hin, daß sich für Analphabeten, die sich unter den jüdischen Einwanderern befanden, große Schwierigkeiten bezüglich ihrer Zulassung ergeben haben, und daher die Kenntnis einer' Sprache unbedingt notwendig ist. Aus Berichten Ober Südafrika. ' — Zur Ergänzung teilen wir aus Berichten von Dr. Bramson, der vom Mai- 1937 -bis Februar 1918 jn Südafrika war, folgendes mit: •* - Gegenwärtig schätzt man die Zahl der Juden iji der Sml afrikanischen Union auf 73 600. Die Litauer bilden 80 0/0 der gesamten'dortigen Judenheit. Mehr als die Hälfte der'südafrikanischen Judenheit i*t in Johannisburg und Kapstadt konzentriert. wo sie wichtige Positionen in. den verschiedenen Zweigen von Bändel und Industrie einnehmen. In akademischen und verwandten Berufen (Aerate, Dentisten. Chemiker) sind Juden in ansehnlicher Zahl festzustellen (30 »/«). ___ Sehr schwach sind die Joden auf dem'Gebiet des Handwerks - .vertreten. Die Möglichkeiten für den Kleinhandel haben sich auch in Südafrika verringert, Die gegenwärtigen jüdischen Einwanderer,, die fast nur nahe Verwandte aufsuchen, selten sich in der Häuptsache aus Eltern, Frauen, imjl Kindern der Ein- ' gewanderten und sum kleinen Teil auch Geschwisterkindern susammen. / ' AngestellteErmittlungen hüben rrgfthrn. daß in Südafrika nach Bauarbeitern (Maurer, Bautischler, Spengler. Anstreicher, Scnloaset tasw.J eine starke Nachfrage besteht. GÄucht werden ferner Möbeltischler,' Strickereiarbeiter, Strumpfwirker,. Uhr- Juden ein,» d. V1; macher, Qualitätsschneider und in gewissem Maße auch Perücken mâcher u. a. m. Nachfrage besteht auch nach Elektromdhtcureh und Wasserleitungsarbeitern. Für diese beiden Kategorien ist aber in Südafrika ein' Examen vorgeschrieben. Es kommen aber n u r. »ü ch t i g e F acbJ.e ut e in Betracht. nicht unqualifizierte Handwerker oder solche, die ihr Fach vernachlässigen. . Für Angehörige intellektueller Berufe,, Juristen. .Mediziner usw., ist in Südafrika kein Plitz vorhanden. Es ist erwogen worden, außer für qualifizierte Handwerker auch für landwirtschaftliche Arbeiter Einwände ''rungsbedingungen zu schaffen durch Gründung einer landwirtschaftlichen Kolonie für jüdische Einwanderer in Highfield {Transvaal), wo eine größere Zahl jüdischer Grundbesitzer neben einander leben. '! Die Kosten für die 'Seßhaftiaachung einer Familie .'auf land- 1 wirtschaftlichem Boden beträgt rund £1060.—, davon koktet, allein der Boden £500^-. * " .Für die Erwerbung des Bodens gewährt die Staatsb ausreichenden Kredit. Ein Zehntel der Siedlungskosten mûf «lie Kolonisten selbst tragen, einen Teil sollen die Jüdischen Gl besitzer und sozialen Fürsorgeinstitüte bereitstellen und den P ao */» ausländische Organisationen^ wie Ica oder Joint, . Einrebebestlmanungen. \ " ' Die'Einwanderung wird geregell durch Immigrants Regulation Acl.i Nr. ai, 191S amendiert durch Act Nr. 37, 1917. ( ■ 1. Kinwanderungswillige werden darauf aufmerksam gemacht, daß' die 'Ueberfttllungvoo Arbeitsmlrkten die Regierung geiwungerl hat, die 'Bestimmungen des Immigrants Regulation Act undLder Verordnungen streng cur Ausführung ' zu bringen. 1 ,f 3. Einwsnderungswillige werden niebi «ugelawen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie der OeffenÜichkeit rar Last fallen, oder wenn sie anderen Erfordernissen dea Gesetzes und der Verordnungen nicht entsprechen. , ' - 3. Dokumentarischer Nachweis muß in jedem Falle am Kinlrittshafen in der Sudafrikanischen Union geliefert 'warden, daß genügende Beschaf tigung gesichert ist, oder daß 'der Einwanderer itn- BeaiU von genOgendem Kapital ist, um sich und von ihm abhängige \ Personen wenigstens zwölf Monate nach der Ankunft zu unterhalten, oder daß er zu Verwandten und Freundi n fahrt, die in der'Lage und willens' sind, ihn zu unterhalten. 4- Wo der Einwanderer Arbeit zu nehmen beabsichtigt, oder wo er von Verwandten in der Südafrikanischen Union abhangig ist, ist es notwendig, far die Firma oder Personen, zu denen er geht^miil dem llaupleimsranderungsbeamten vor der Ankunft des Immigranten in Verbindung zu treten, so daß eine. Bürgschaft vorher gegeben werden kann, unter Vermeidung jedes Verzuges oder jeder Uiibequemlichkeit bet der Ankunft. ' •. 5. ' Jede Person', die an einem Unionshaien zu. landen wünscht, muß - im Besitze eines Passes sein. Solcher Paß hat, wenn der Inhaber britischer Untertaft ist, gewöhnlich Geltung im ganzen britischen Reich. Wenn der Ausgewanderte nicht britischer Untertan ist, st> muß er im Besitz eines Passes sein, demon den zuständigen Behörden des Landes ausgestellt ist, dessen Untertan er ist und, soweit nötig, durch das britische ■ Paßbüro in London, oder im Ausland durch the nächste ' britische Paßkontrolle oder den Konsularvertreter vüiert ist..... 6. Die. Regierung der Südafrikanischen ('mon bewilligt nicht freie oder unterstützte Passagen. - 7. . .-. Keine Garantie kann im voraus gegeben werden, daß einer Person erlaubt wird, bei ihrer Ankunft zu landen, und die Entscheidung überiakie Fähigkeit' oder Nichtfihigkeit einer Person, den - Bestimmungen des Gaset»e» und der Verordnungen zu genügen, ist völlig den Einwanderungsbebörden am Hafen' der beabsichtigten Landung anheiin gegeben.' Es folgt daraus, daß der High Commissioner keine Versicherung geben kann, daß einer Person die Landung gestattet ■ wird. Ein allgemeines Svstem von Permits, die Union von Südafrika zu Isstrelen, besteht nicht. Deutsche ■Staatsangehörige brauchen kein Visum. Palm«tin*. ~ Das Pal äs t i na a m t in Berlin stellte uns freundlicher- ' weise den folgenden Berieht zur Verfügung. „In der Lage Palästinas in bezog auf seine Einwanderungsmüglichkciten ist insoferxL.cinc Aenderung eingetreten, als nach längerer Pause der 'Zionistischen Exekutive von der palästinensischen Begierung wieder eine Ansah! Einwanderungserlaubnisse zur Verfügung gestellt wurden. Nachdem in den letzten Monaten . di« Zahl der ^Einwanderer sehr gesunken war, und auch die Aus- . Wanderung von .Juden und von Nichtjuden — wenn auch'in wesentlich verringertem Umfange — noch immer anhielt, hat sich der Arbeitsmarkt im Lande selbst stabilisiert. Insbesondere bietet die große Neuanlage,-von Orangen-Plantagen in den Pflanzungskolonien stets, wachsende Möglichkeiten für Landarbeiter. Einige Industrieunternehmungen, bestimmte große Unternehmungen und öffentliche Arbeiten (Hutbenberg-Werk, "Straßen- und llafenbauten) bieten Aussichten für Industriearbeiter und gelernte Handwerker. Die Regierung bat daher nicht nur in der Handhabung der Em Wanderungsbestimmungen, die bisher außerordentlich streng war, gewisse Erleichterungen zugelassenn. B. bei der Einwanderungvon Verwandten usw., sondern bat der Zionistischen Exekutive insgesamt 600 Einreise-Zertifikate für unbemittelte Einwanderer zur Verfügung gestellt. Davon sind 400 Eidwanderungserlaubnisse für Chaluzioi und Chaluzoth, insbesondere für Landwirte, die bereit sind. In die Pflanzungsarberten der Kolonien tu gehen, 5o Erlaubnisse für Spezialisten undjjto Erlaubnisse für Industriearbeiter, die von ihren Arbeitgebern in IPalästina direkt angefordert werden. Außerdem wurde eine An-, zahl von Zertifikaten für politische Flüchtlinge aus Rußland zur ( von schießen. ifta6 wjqderten 1 J70, Durchschnitt is3.' )■' Kine* interessante Schilderung des jüdischen F a rjin e t - " t u m s in der Südafrikanischen Union gibt der Artikel: , Jüdiscpe Farmer in Südafrika" von Dr. Hellmut Epstein jm Israelitischen Familienblatt vom 10. Januar 1939. . 'T- ' * J-*- \ 14 . ' - ' , . J i n ferfilgung gestellt. Die- Verteilung /der Zertifikate auf dia ein leinen linder ist bereits erfolgt. Die Wanderung.kommt '"yitri \ieder in. Gang. Wenn, wie et su hoffen •ist, die Unterbringung er neuen Einwanderer, deren Zahl hinter den Schätzungen palästinensischen Gewerkschaften nicht unbeträchtlich zu kckgfiriieben ist, ohne Schwierigkeilen' gelingen wird, so ist dlirjtzu rechnen, daß.für die nächste Periode, März/Oktober lésé, wieder eine "Anzahl von Euwandej-tiogs-Zertifikaten süf gestellt wird. If l ' i