Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1929. Bestand UB Ffm
- Issue
- März 1929
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 4 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Vereinigt« S tarnt «a toi Aatjj#rlk«. EinwanderuagBstatistik vom 1. Juli 1927, bis 30. Juni 1028. In dem amerikanischen Fiskaljahr sind nach den Vereinigten Staaten * :'. , }\ eingewandert 3o7 a55, amigewandert 77'if»;. davon Juden * . " M 63k», ■ „...........' zurückgewiesen wurden 18 83a, dayon"Juden 898, deportiert wurden 11 626, „ .. „.. 213. Et kamen an» Europa 158 513 aus Asien 3 38o aus Amerika t44 281 und zwar aus Kanada 73 i$i , Neufundland -, 3 i*n , Mexico ■ 5qoiO Watindien 4o58 Zentralamerika 1 751 Südamerika 4 166 übrige* Amerika 9 aus anderen Ländern "1 081 f.. < ' Zusammen 307 2 55 v Dem Geschlecht nach waren: rf>5 977 männlich, itti 278 weiblich. Verteilung der Einwanderer den Berufen nach: Angehörige freier Berufe ,oo 931 Angehörige gelernter Berufe 58 918 Angehörige verschiedener Berufe 11 a' 3o4 r —' 'ohne Beschäftigung, einschließlich Frauen und4tinder . 125092 ' Zusammen 307 255 Auf die Quote wanderten ein i53 201 Die< Zahl der Nonimmigrants {99 633) und , der Nonquota-Immigrants (2,'47 768) hin- . zugerechnet, zusammen 347 400 . ergibt ab Gesamtzahl 5oo 63i . . Nach einer. Schätzung vom Jahre .1927 betrug die Zahl der Juden der Kontinentalen Vereinigten Staaten und ihrer Besitzungen (mit 137a Juden) insgesamt £229/101, das. sind 3,2 <y0 der gesamten Bevölkerung in Höhe von i3o 638 3oC. ( Nach dem Einwanderungsgesetz von rgsA, Sekt. 1 ib, sollte vom 1. Juli 1927 an die Jahresquote in bestimmter Weise fixiert werden (National. Origin Provision), vgl. unser Korrespondenzblatt März/Apfif 1927, Seite 5. Die Gesamtquote von i5e-oöo Einwanderer seil danach in einem bestimmten zahlenmäßigen Ver» lialtnis der Nationalitäten berechne! werden. Die Ausführung dieser Bestimmung ist schon im vorigen Jahr um ein Jahr verschoben worden. Durch Beschluß des Senats und des Repräsentantenhauses ist eine neue Vertagung bis zum 1. Juli 1940 erfolgt. Die gegenwärtige Quote bleibt demnach für das laufende Fiskaljahr, 1. Juli 1938 bis 3o. Juni 1939, in Kraft I ■;. ' * *• - - .. »■ t... .* i. Vi ■ i >™ \ ' t.u->,Vv r^-v>ï ■"■,." *»' ■ ' .ii ... -■. « '*; Einwanderungsbestimmungen vom Mai 1928. ' Eine bedeutsame Aenderung der Sekt, d und 6 des Gesetzes >om Jahre 192/1 ist eingetreten-. Der.großen Wichtigkeit wegen bringen wir nachstehend Bestimmungen des Gesetzes: Jofctl' Resolution vom Mai 1938, die die Sekt. 4,und 6 de» Immigration Act von" 1934 abändert. Joint Resolution bezüglich der Einwanderung1 gewisser Verwandter von'Bürgern der Vereinigton Staaten und Fremden, die gesetzlich nach den Vereinigten Staaten zugelassen sind. Beschlossen von Senat und Repräsentantenhaus der Vereinigten Sfaaten van Amerika, die im Kongreß versammelt sind : Daß Sekt. .des Einwandcrflngsgesefzes vo* ffli.'i geändert Wird durch ■ Ausstreichen des Wortes „oder am Ends, (der Unterabteilung (d) und durch Ausstreichen des Punktes am Ends fon Unterabteilung (e) und Einfügen eines Semikolons und de» Worte» .oder* statt dessen und durch Hinzufügen einer .neuen Unterabteilung, nach Unterabteilung e wie folgt: .y f) Eine Frau,'die Bürgerin der. Vereinigten Staaten war und die vor dem-aa. September 1933 -ihr Bürgerrecht infolge ihrer -Heirat mit einem Auslander verlor, aber s. Zt. ihre» Gesuchs um ein Einwanderungsviauni unverheiratet ist. Sekt. a. Unterabteilung (a) der Sekt. A de« Ein wand» mrujsgseetrnj \011 iga4 ist wie folgt geändert:' ' a) Ein Einwanderer, der das unverheiratete Kiifil unter 31 Jahren odar die Frau eine» Bürgers «d«r Vereinigten, Staaten ist .oder der Gatte einer Bürgerin der Vereinigten Staaten durch Heirat vor dem «. j«ai 19a«; - 1 -I. . ■ w ». .. . » . j , > , \» 4 Sekt 5. Sekt. 6 des Einwanderungsgeselx*»- von 1934 ist mit Wfc-- Tung vom I. Juli 1918 wie folgt geändert: Stkf. 6 (a): Emwanderungsviaen an Quoten-Immigranten seltenen v jedem Fiskaljahr wie folgt herausgegeben werden : TrrM— . 1. So °/o der Quote jeder NationaliUt für solch Jahr »ollen zur Herausgabe von Einwanderung» »isert für die» Jahr an folgende Immigra» temuasten Verwejndung finden, ohne Prioriùtsvorzug zwischen diesen Massen: 1 ' A. Quoten Immigranten, die Vater, Mutter oder Gatten durch Heirat nach dem Si. Mai 1038 von Bürger^, der Vereinigten Staaten ' sind, (be st Jahre oder darüber sind; und B. bei einer Nation attttÜKruote, die 3oo oder /mehr ,beträgt, Quoteneinwanderer, die de» Ackerbaues kundig sind, und Frauen und abhangige Kinder unter' 18 Jahren von solchen, ackerbaukundigen Einwanderern, wenn jene aie begleiten oder ihnen folgen, um sich mit ihnen zu vereinigen. . 3. Der Rest der Quote jeder Nationalität im Fiskaljahr, zuzüglich . jedes Teils der im $ 1 festgesetzten 60 o/e, weicher zur Herausgabe von Einwanderun gsvtsen an die. in diesem Paragraphen »pezifisierlen Klassen in diesem Jahr nicht gebraucht worden ist, soll in demselben Jahr zur Herausgabe von Einwanderungsvisen an Quotenimmigranten der betreffenden NationaliUt verwandt werden, die die unverheirateten Kinder unter 31 Jahren oder Frauen von auslandischen Einwohnern der Vereinigten Staaten sind, : die gesetzlich zu dauerndem Aufenthalt' zugelassen wurden. V 3. Dec Teil der Quote jeder NationaliUt für das Jahr, der zur Herausgabe von Einwanderungsvisea an die în 5 1 ünd 3 spezifizierten Klassen nicht gebraucht worden ist, soll in diesem Fiskaljahr zur Herausgabe von Einwanderungsvisen für andere Quotenimmigranten dieser NationaliUt Verwendungfinden. ' b) Der im S ■ ' und sa der Unterabteilung a > orgeshkene Vorzug soll, im Falle von Quoteuimmigranten einer NationaliUt, in dem Kalender-, monat gegeben werden, in denj das Recht auf Vorzug festgesetzt ist, wenn die Zahl der in diesem Monat an Quotenimmigranten dieser Nationalität herauszugebenden Immigrations» isen nicht bereits herausgegeben ist; andernfalls im nächsten Kaiendertnonat. Erläuterungen der Einwanderungsbestimmungen. Dem .„Immigrant" vom September/November 1938, herausgegeben vom Council of Jewish Women, und dëm Supplement des Handbook for Immigrants for the'l ni ted States von Marian Shibsby, entnehmen wir nachstehende, kurze Interpretation des neuen „Gesetzes vom 39. Mal 1938. ' Die Non-Quota-Gruppe von Einwanderern ist ausge- ' gedehnt auf zwei .weitere-Gruppen,, nämlich: Männer von amerikanischen Bürgerinnen, die vor 1. Juni 1938 heirateten und unverheiratete Kinder zwischen 18 und 31 Jahren von amerikani- , sehen Bürgern. . ' . N Die Non-QuoU-Gruppe besteht daher aus: Fremden, die. in Kanada, Mexiko, Zentral- oder Südamerika ^gc- * boren sind, ihren Frauen und unverheirateten Kindern unter ____18 Jahrert>-1—_—_—L-l-—;-•»-—: ■ . ■ . - , Lehrern, Geistlichen, Rabbinern, ihren Frauen und unverheirateten Kindern unter 18 Jahren; Frauen und Kindern unter 31 Jahren von amerikanischen Bürgern) Männern von amerikanischen Bürgerinnen, die vor dem 1. Juni 1928 verheiratet waren. Die Vorz'ügsquola-Klassifikation, die die ersten 5o 0/0 der Quote darstellt, erstreckt sich jetzt nach dem neuen Gesetz auf Eltern amerikanischer Bürger, Männer amerikanischer Bürgerinnen, die seit dem 1. Juni 1928 geheiratet haben,, und Einwanderer, die der Landwirtschaft. kundig sind, deren Frauen und unverheiratete Kinder , unter 18 Jahren. Nach dem neuen Gesetz werden tevorzugt innerhalb der verbleibenden 5o 4>o" der Quote plus dem von der ersten. Hälfte der Quote verbleibenden Teil der Quote Frauen und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren -von ausländischen Einwohnern der Vereinigten Staaten, die gesetzlich zu dauerndem Aufenthalt zugelassen ' wurden. — Ein Stiefkind hat keinen Anspruch (Qf den Non- Quota-Slälus, auch kein Adoptivkind, wenn die Adoption nicht vor dem 1. Januar 193/, stattfand. Die IJüige der Zeit, In der der Gaite oder "Vater in den Vereinigten Staaten gelebt hat, tut nichts zur Sache; ein Fremder, , der un Jahre 1937 angekommen ist, hat dieselbe Aussicht, Frau und Kinder Ilmüberzubringen als einer, (Kr 1. B. 191.7 eingewandert ist. Auf ungesetzlich Eingewanderte oder in den Vereuurffen Staaten ungesetzlich" Verbliebene und] auf Personen, [die nichts den Nachweis ihrer.legalen Kin Wanderung erbringen konnens erstreckt sich das Recht zur Herubernahme der genannten1 Angehörigen nicht. * V Dem Gatten' einer.Fremden, die in den Vereinigten Staaten; wohnt, ist in keiner Weite durch das neue Gesetz geholfen. Er