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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1929-03-01 · März 1929 · p. Seite 2

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1929. Bestand UB Ffm
Issue
März 1929
Date
1929-03-01
Page
Seite 2 (sequence 3)
Language
German
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«terker, um veëiUieh* Dienstboten. Fabrikarbeiterinnen und Angestellt^ um Studierende, Innrer, Rabbiner usw. Kur in den seit einten, ^iTré-8"'gSiri^'r''.T"7ri^7^rsr'*wrtifwgang m finden. T Danztg wird als Sprungbrett benutzt, um' von Pelm ins Ausland iu -«•langen, nach Deutschland. Be)gSsn7 Frankreich, Amerika uaw.. Bekanntlich erhalt ein pc4iuscher___Sfa,ilir-Tv~g"---nee inonalige« Aufenthalt in-SilTtlg ':(l«n AuslandapaB für a5 Zloty, und diese erforderlichen - sechs Monate werden troll Entbehrungen und Entsagungen aller Art durchgehalten. Sie sltion hier und warten — auf DatihsTfssgiiiig odéat-eine besdramle Unternehmung für einen beatimmteiC— Auabinder für eine bettimmte Zeit erteilt und, kann an Bedingungen geknüpft werden. - " $ 8. Die'Bewilligung 1st bloß dann zu erteilen: af;wem «a in einzelnen Fallen die Lage dea heimischen Arbeilamarilea ■' mllfll, erlei wiibtigr Intrrni"i H" l^''t'■fl " by oder wenn ea lieh um eine solche' besondere Art der Beschäftigung qder Leistung handelt, für welche eine heimische Kraft nicht'gewonnen werden kann; c) oder endlich, wenn füf die Erteilung der Bewilligung außerordentliche- Grunde ram 'Sundpunkte der Familien'- oder peraoidt^wm Verhältnisse sprechen. S i3. Der Minister für soziale Fürsorge wirdj ermächtigt, in Be- Brîefe, auf Geld vom Aualand, Denn aie haben alle mehr oder weniger, ihre nächsten Aaierwandlen, oft ihr» eigene Familie, im Ausland, und im - übrigen keinerlei Beziehungen zu ihrer Heimat. Noch schwieriger als die krjangung «in» Passes tat aber die eines Visums durch die entsprechenden "hiesigen Konsulate. « rücksichtigung der jeweiligen Lage des heimischen Arbeitsmarktes im Es treffen dauernd im Aualand ausgewiesene polnische Staatsbürger ■ Einvernehmen mit den. beteiligten Ministern nach Einholung der Aeußein Danzig ein.:.; rung der* Zentralen der Fachorganisaüonen der-Arbeitnehmer und der im vergangenen Jahre wurde in besonders starkem Mafia unsere - Arbeilgeber mittels' Kundmachung in der Sammlung der Gesetze- und Hilfo durch Staatenlose in Anspruch genommen. ..'. Da die hiesige Be- Verordnungen den Umfang der Durchführung des Gesetzes au bestimmen, bürde solchen Staatenlosen die Ausstellung eines Danziger Personalausweises verweigert, zumal die vormalige Staatszugehörigkeit meisten« nicht klar ersichtlich ist, andererseits eine Ausweisung ohne besondere Gründenicht erfolgen kann, müssen wir uns ihrer annehmen, bis sie nach monatelangen Bemühungen in den Besitz eines Ausweispapiere* gelarigen. Der Hilfsverein hat auch seine finanzielle Mithilfe •geliehen, um einer Anzahl junger Leute die "UebeFsiedlung aus Deutschland und verschiedenen Landern des Ostens nach Palistina zur Aufnahme produktiver, in der Hauptsache landwirtschaftlicher Arbeit, tu ermöglichen. Näheres darüber ist aus dem Bericht Ober Palästina zu ersehen. _ > ■ V Auswanderung aus Deutschland nach Oberseeischen Ländern. Im Jahre 1937 wanderten über deutsche und fremde Häfen aus 61 379 Deutsche (1926 65 280), davon über Bremen 3a 866, v v- '• über Hamburg 35935. ' x Ferner wanderten 1927 über deutsche Häfen, aus 39168 Fremde (1936 39396). In den ersten zehn Mopaten 1938 gingen über deutsche und fremde Häfen 49383 Deutsche, davon 1 - - über Bremen 36 864, 1 ' über Hamburg ai 109, S über fremde-Häfen i4io. "'.. '.;•'>, . In der gleichen -Zeit wanderten über deutsche Häfen 33 781 Nichtdeutsche aus. ..' Aufhebung des Visumzwanges für deutsche Staatsangehörige. Zwischen Deutschland und den folgenden Ländern ist der Visumzwang aufgehoben worden: ' V , , Cuba. Danzig. Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, England, Finnland, Haiti. Holland, Irland, Italien,'Japan, Jugoslavien, Kanada, Lettland; Liechtenstein, Luxemburg, Neufundland, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Panama,-Portugal, Schweden, Schweiz,-Südafrikanische Union, Südrhodesien. Spanien, Tschechoslowakei, Uruguay. Es ist aber zu beachten, daß trotz der Aufhebung des Sichtvermerk» wanges, die in einzelnen Staaten bestehenden Bestimmungen zum Schutze des einheimischen ArbeiUmarktes, die den zugereisten Ausländern den freien Arbeitsmarkt verschließen, bestehen bleiben. Tschechoslowakei, ~ Das von der tschechoslowakischen Regierung erlassene Gesetz vom i3. März 1938 tum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes enthält u. .a. die folgenden Bestimmungen (Nachrichtenblatt des . Reichswanderungsamts, 1. Sept 1938): . S 1 Die Beschäftigung von fremden Staatsangehörigen (Auslin- "dOToT im Gebiete der tschechoslowakischen Republik unterliegt wahrend der Dauer der ungünstigen Lage-des heimischen Arbeitsmarktes den'Bestimmungen dieses Gesetzes. , |l. Di* Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Ausländer,-die vor dem I. Mai iûa3 in das Gebiet der tschechoslowakischen Republik' gekommen sind und sich hier seither ununterhrochen aufhalten. ». .£ ' ' *<' W»N , -\ S 6. Die. Bewilligung zur Besch if ügung eines Ausländer» wird aar. einer bestimmten Person (dem künftigen Arbeitgeber) für eine bestimmte England. * Die am 3. -Dezember 1937 zwischen Deutschland und der britischen Regierung getroffene Vereinbarung über die Aufbebung des Sichtvermerkzwanges (vgl. unser Korrespondenzblatt vom März 1938) ist mit Wirkung vom t. Januar 1939 ah erweitert worden. _ <— Ein Sichtvermerk ist aber auch künftighin für deutsche Reichsangehörige u. a. in folgenden Teilen des britischen Reiche erforderlich : - In Britisch-Indien, Australien, Palästina und Transjordanien. »Rnßland. v *" A\" '* Emigrations werk der Jewish Colonization Association. Die Ica hat der Presse vor Beginn, ihrer Emigrationsfttrsorgetätigkeit folgendes Kommunique zugehen lassen: ■ Wirksamkeit der Ica auf-dem Ernigratipns- ''N gebiet Auf -Grund eines mit den Behörden der .U. S. S". R. getroffenen Uebereinkommens ist die Jewish Colonization Association (Ica) ermächtigt worden, in diesem Lande eine Hilfstätigkeit für die Juden auszuüben, die aus der U. S. S. R. auszuwandern wünschen. ' . . ' , t - fl ' Nach den Festsetzungen dieses Uebereinkommens ist die Tttig- / keit der Ica wie folgt präzisiert worden: a) die Emigranten darüber zu informieren, welche Dokumente unerläßlich sind, um die U. S.S. ft. zu verlassen und in den Immigrationsländern Einlaß zu finden; —_i——- . b) Emigranten über die Bedingungen ihrer.'Installation m Immigrationsländern zu mfortnieretr^---- c) den Emigranten die Erlangung von Schiffskarten zu günstigen Bedingungen zu erleichtern; d) durch zweckmäßige Einrichtungen die Organisation vön Kursen zum Unterricht in Fremdsprachen und zu "einer professionellen Vorbereitung von Emigranten zu fördern; e) den. Juden in der U. S. S. R. Geldüberweisungen ihrer Verwandten, die im Ausland wohnen, zu übermitteln. Infolgedessen hat die Ica beschlossen, Informationsbüros für Emigranten in verschiedenen wichtigen Zentren zu eröffnen. In Moskau wird ein Hauptbüro für die \). S. S. R. organisiert, das die ganze Arbeit auf diesem Tätigkeitsgebiet kontrolliert. Mit der Eröffnung dieses^neuen Werkes der Ica soll im Juni 1938 begonnen werden. — _;,, Das von der loa h) Moskau errichtete Zentralbüro hat seine Tätigkeit aufgenommen. . ——-— Seine Adresse -ist: Nr. kl. Teiegr.- Arhat, Karmannitzky Nr.,,3, Wohn. Adresse: Icasso. \ Beförderung der russischen Emigranten » , nach überseeischen Lindern. J>er Transport von lùaigranten aus Rußland wird durch die Gmilschàften£o\toi$flot undJAuscapa bewirkt. Die Sovtorgflot bedient sich der Schiffe französischer Gesellschaften. Die &u*> oapa umfaßt die Gesellschaften Canadian Pacific Railway, Holland—Amerika-Linie* Cunard Line, Royal. Mail/ Für die Auswanderung meh Pattrtaa wird siMtrhlUftlifh tinrnh die Sovtorgflot gesorgt, nach Südafrika durch IWapa. s ff ";" , I '■ ' •" •'' / 'N *-'.'.'•••

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