Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1925
- Issue
- Mai/Juni (1925)
- Date
- 1925-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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-? ■~v^ . Die Registrierung von Fremden soll u. a. auch Handhaben bezüglich Kontrollierung deslega- ... len Eintritts der Fremden bieten. Öürch die Verschärfung der Naturalisat bnsbestimniungen ' würden auch der Einwanderung neue Hemmnisse ' - in den'VTeg' gestellt. Nach der einen * Naturalisationsbill ^RakerJ sollten z. B. Fremde nicht naturalisiert werden, die es unterlassen haben, Frau und minderjährige Kinder näcfi den Vereinigten~Staaten hinüber . zu nehmen. -Naffh dem gegenwärtigen Einwanderungsgesetz kennen nur B ürge r Frauen "und -Kinder nach: den Vereinigten Staaten hinüber- /bringen,. ^„ ■'.' ' Auch die weitere AjisdehnungdesQuo*- tenges-etzes ~auf Mexico, Cuba, Canada, 'die Länder des continentalen Amerikas und anlie- . gende Inseln ist bereits durch eine. Bill angeregtworden. * GESTRANDETE RUSSISCHE EMIGRAN¬ TEN, die sich hvEuropa und Ostasien befinden. Alle Anstrengungen, den wegen Erschöpfung der Quote zurückgebliebenen Emigramen, die bereits mit 'amerikanischen Visen versehen waren, den Eintritt nach den Vereinigten Staaten gesetzlich' zu ermöglichen, (Vorschläge Perlman, Copeland) sind bisher vergeblich gewesen. Der Kongreß ist auseinandergegangen, ohne einen bezüglichen Beschluß zu fassen. ___i jf ." - - . ■ ■-.-- .... v ..C '■- —£—•; \. Konsulate der Vereinigten Staaten in Deutschland: Berlin,WosstfT 12-, Brandenburg und das ganze Gebiet West- - pretissen und Pommern. -> . Bremen, \\ Am Wall 80, Freistaat und Stadt .Bremen \ Xausser^Bremerhaven), Provinz. Hannover (ausser den Stadt- und Landkreisen tehe und Geestemünde], ' Braunschweig, und Oldenburg. . . Bremerhaven,'Ankerstr." 36,' Die! Städte Lehe, Bremerhaven und Geestemünde, sowie die Landkreise.Lehe .und Geestemünde. .-• *.:£ t '. / * " . \ \ .*..'*." f'* *•.*■ ■' i* " - ■ Breslau, ELasserstr. 12, Schlesien. " Dresden, Waisenhausstr. 19, Der Freistaat Sachsen mit Ausnahme der Kreishauptmannschaft Leipzig.' Frankfurt a. M., Schillerstraße 20, Hessen-Nassau, Hessen und die Rheinpfalz. burg~"Ferdinänd^tr. 58, Freistaat und Stadt Hamburg, Schleswig -Holstein, Mecklenburg- Schwerin, Me^klcnburg-Strelitz und Lübeck. Koblenz, Victoriastr» 24, Ecke .Schloßstraße. Rheinprovinz V rlüdlfch der Mosel. Köln,' Am Hof 24/26 (II. Stock), .Rheinprovinz nördlich der 'Mosel,- Westfalen,' Schaumburg-Lippe, Lippe und .1 \Valdeck.- ' _•'•.». : ' Königsberg, Schlosstr. 6, I. Ostpreussen und der Regie-,. >. rürlgsbezirk Marienwerder. '.' Leipzig, Otto Schill st r. 1, Kreishauptmannschaft Leipzig, N die Staaten Thüringen und Anhält' und die Provinz Sachsen. .» . " , Müncheh, Ledererstr. 25. Der Staat Bayern mit Ausnahme - d^r Rheinpf alz. ,. . Stuttgart, Königstr. 19 a, Württemberg,. Baden und Hohenzollern. , ' . Das Konsulat in Stettin "fest am 1. Mai geschloffen und seine Geschäfte sind vom Generalkonsulat in Berlin übernommen worden. I , Vom amerikanischen Generalkonsulat in Berlin wrrtf^ folgendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht: — N.Das amerikanischej Generalkonsulat in Berlin nimmt ab 2. Juni 1925 Anträge auf Registrierung -ium^EjJalL. eines Q.u o t e n ^F.rnwande r u n g's S i c~ h t - vermerk» von Personen entgegen^ dlfe n 1 c:h t1 in -öster-— reich, Lettland, Litaüen, Pöjf n oder Rußtand geboren sind und die innerhalb des Konsulatsbezirks Brändenburg; Pomiiiern und Grenzbezirk Westpreußen-Posen mindestens acht Monaie im letzten Jahre wohnhaft gewesen'sjnd. Personen, die in Österreich, Lettland, Litauen, Polen oder Rußtand geboren sind, können einen Antrag auf Registrierung stellen, wenn sieverehe licht sjnd und in Begleitung4h>er Ehemänner - reisen, die" in einem anderen Lande ge- boren wurden, oder .wenn sie le"dig umT'unt.er 21 Jahren sind' und ihre Väter oder Mütter begleiten, die in einem anderen Lande geboren sind. -- ■ '.- Es werderu-HUT schriftliche ^Anträge auf vorgeschriebenen* Formnlar, das im amerikanischen Generalkonsulat, Vo^str. 12, Berlin W- 9, erhältlich ist, entgegengenommen. Pässe und sonstige Dokumente sollen einem R'egistrje-' rungsantrag nicht beigefügt werden. Kuba Nach.einer Verordnungvom-, 2? März 1925 sind u. a. folgende Bestimmungen in Krafgetreten. A r t i k e P 3: Def Einwanderungskommissar ist berechtigt, einer auf der Durchreise^ befindlichen, alleinreisen- * den weiblichen Person das Betreten des Landes zu verbieten, wenn sie nach seiner. Meinung nicht die von ihm erforderlich erachteten Sicherheitert bieten, kann, unbeschadet ihres Personenstandes/ selbst' »hin sie Kajütspassagier ist. .Artikel 4: Weibliche Personen unter 2V Jahren dürfen das Land nicht betreten, wenn sie stücht' von ihren Eltern, einem Familienangehörigen oder'einem bevollmächtigte* Vormund begleitet sind- Wenn "sie von Familienangehörigen, die nicht ihre Eltern sind, oder Vormündern begleitet werden, sind sie verpflichtet,-die entsprechend beglaubigte väterliche Zustimmung vorzulegen und auf jeden Fäll die Verwandtschaft oder Vormundschaft ihrer Begleiter nachzuweisen. Jedenfalls dürfen sie, nur mit dem Einverständnis des 1 Einwanderungskommissars - an J.andggehen. Artikel 5: Verheiratete-Frauen, weiche nadrKuba reisen, bedürfen dazü der Einwilligung ihres Ehegatten und, wenn der Ehegatte in Kuba wohnhaft ist, muß diese Einwilligung , vor der; Emwanderungsbehörde ausgefertigt werden, zu welchem Zweck dieser; entsprechend beglau- .- bigie Ausweispapiere vorzulegen 'fcind. , ';• Artikel 6: Im Sinne des Ein^anderungsgesetzeS gölten Personen beiden Geschlechts/ die das 2t. Jahr noch nicht vollendet haben, als minderjährig. - « , Artikel 7: Das Höchstalter für Einwanderer, welche in Kuba einreisen wollen, wird auf 60 Jahre festgesetzt. Ausgenommen-sind solche Personen', bei denen es-nach dem Urteil des Einwanderungskommissars ausgeschlossen erscheint, daß sie dem Staate zur Last fallen könnten. Süd-Amerika Uruguay Wir haben u. a. in unserem letzten Korrespondenzblatt davor gewarnt, Uruguay nur als Tränsitland zu benutzen, um ein weiterliegendes Reiseziel, z. B. Argentinien, .zu erreichen. . ' Nachstehend geben wir eine Mitteilung von Mitte Märt, wieder, die die Jewish Colonisation Association uns zusandte, aus der hervorgeht, mit welchen Gefahren das heimliche Überschreiten der argentinischen Grenze von Uruguay her ver- . knüpft ist, und aus der ferner wzu ersehen ist, daß die-Genehmigung zur Einreise, von Uruguay und Brasilien aus laut Verfügung der argentinischen Einwanderungsdirektion überhaupt nicht mehr erteilt wird: „Ein trauriger Vorfall beweist von Neuem, mit welcher Gefahr der heimliche Übergang von der Grenze Uruguays , nach. Argentinien verknüpft' ist. Ganz vor Kurzem hat. eine Gruppe von 13 jüdischen russischen und-Yumänischen ErluV grauten 'Schiffbruch erlitten, als sie den Fluß Uruguay bei Salto G^cl^^ifhprsfhreiten wollten.. Von diesen 13 Personell sind fo umgekommen, und nur 3 sfnd gerettet worden. Wir hörgn andererseits, daß gewisse Schiffsagenten den Emigranten versichern, es genüge, um sich na'ch Argentinien 2ii begeben, nach Montevideo zu fahren, von wo es.ihnen sehr leicht sein werde, heimlich nach Argentinien