Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1924
- Issue
- Dezember (1924)
- Date
- 1924-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Staaten verstattet werden, wenn er nicht Jen Nachweis führt,, daß er nach jenem Gebiet durch eine SchiffsgeseUscha^ft befördert iwurde, die a.llen ••^&-r-f*ordernissien „dieses Gesetzes sich tt ni 5 r w o f f e n 'und ■entsprochen ha*,, «der daß er jenes tiebiet betreten oder darin, gewohnt hat seit , mehr als z wer-Jahren vor der Zeit stufet/. Antrages auf •Zulassung.1'nach den Vereinigten Staaten. . ■'; ' Beweisest. r r—» Gebühren S ec t i o n 23. Wenn ein Fremder die Vereinigten Staaten zu betreten sacht, so soll dy Beweislast ihm obliegen, daß er nach, keiner Bestimmung der Einwandertwigsgesetze der Ausschließung unterworfen »st, und bei jedem DeporUtionsverfahren gegen einen Fremden . soll die' Beweislast ihm obliegen, zu zeigen, daß er ' die Vereinigten Staaten in gesetzlicher Weise -betreten hat, und Zeit, Ort und Art seines Eintritts in die Vereinigten Staaten anzugeben; aber hei diesem Nachweis soll er berechtigt sein, se.in Einwanderungsvjsum vorzubringen, wenn vorhanden, oder er soll andere Dokumente bezüglich seines.__ . Eintritts vorweisen, die im Gewahrsam des- Arbeitsdepartments sind. Die Gebühr für das Antragsformular und die Beglaubigung beträgt $ 1 (Section 7 h), die ■ Gebühr für das Einwanderungsvisum* »9, (Sec- — 1um j h), insgesamt also 10 f. Bei Ehepaaren und Famitiefi ist demnach für jedes Familienmitglied die Gebühr von $ 10 zu entrichten (ohne Rücksicht , auf das Alter von Kindern),, da für" jede Person/' . (auch für jedes Kind) ein besonderes Imigrationsvisum ausgestellt wird. (Ein Kind, das nach' ■4er Herausgabe ri« Immigrationsvisums an Vater ** oder Mutter, die es begleiten, gebofen ist, bedarf* " keinerlei DotWolellfe.) Die Bestimmungen darüber, welche Personen von der Zulassung in den Vereinigten Staaten ausgeschlossen -sind, wurden in unserem „Korrespondenzblatt für jüdische Auswanderungsangelegenlieiten" vom August/September 1922 publiziert. r ,...•««' Besonders hingewiesen sei auf folgendes: ' Im Gegensatz zu anderen Einwanderungs*- ländern, die den- Nachweis einer gesicherten SteJ-, lung oder Beschäftigung von den Einwanderern verlangen, schließt die Gesetzgebung der V e r e i li rg t e n Staaten gerade Kon:, t r,a k t a r b e i t e r — d. s. Personen, welche zur^ Auswanderung durch Angebot oder 'Versprechen einer Anstellung, veranlaßt werden — grundsätzlich von d e r E i n w a n d e rü n g a u s. Zu bemerken ist, daß diese Bestimmung auch in An.wendung k o-'m m t, wenn Angebot öder—Veripreciren—ran «'Arbeit -rrm-^-V-ejLr. Eltern. Kinwa_n-d:ten, selbst den allernächsten, -dern und Geschwistern ausgehen. -Nachfolgende Interpretation des neuen Ein^ wanderungsgesetzes bezgl. des;,erforderlichen A u f e n t h a 11 s1 i n angrenzenden LIndern" entnehmen wir der Septembernummer des „l m m i gra n t", Monthly. Bulletin of Departement of Immigrant Aid, National Couttcil of Jewisk Wömen, New York. „Nach dem'Gesetz muß jede Schiffsgesellschaft, die F)<emde aus ausländischem angrenzendem G.e- . - biete nach den Vereinigten Staaten bringt (nämlich einem Von Quoteneinschränkungen ausgenommenen ■Gebiet, wie Canada oder Mexiko), denselben Erfor- dernissen des Einwanderungsgesetzes nachkommen. -. die Anwendung finden wuja*?n;' wenn" die Gesell- . schaft diese Fremden' von Quotenländern direWt*"-*^ nach den Vereinigten Staaten brächte. Solche _ Erfordernisse bestehen z. B, aus'geeigneten Docks für die Landung;und Untersuchung von Fremdet) usw. Wo Fremde Eintritt in unser Land von einem angfenzenden Territorium nachsuchen, in dem die / Schiffsgesellschaften nicht dem "amerikanischen F.inwanderungsgesetz genügt haben, müssen die Fremden nachweisen, daßsie in -jinem. angrenzenden Gebiet wenigstens zwei Jahr? gewohnt haben, y So ist Mexiko angrenzendesI Gebiet und 'die V ■^-Schjffsge.sellschaften, Jjie FremdeT« dies Land ' bringen, 'sind bekannt als das Gesetz nicht erfüllende I Gesellschaften. Daher müssen Ausländer erst zwei Jahre in Mexiko wohnen, ehe sie die Zulassung ±r~-, \ L«m1___1!# nach de« Vereinigten Staaten innerhalb der Quote V beantragen, , C a 11 a d a ist auch angrenzendes Gebier, aber die i\ Schilfsgesellschaften, die. in diesem Lande tätig »ind, sind GeseHscInrften, die d«*1 Gesetz entsprechen. V; ' ' . Cuba wirtT als nicht angrenzendes Gebiet betrachtet, and Fremde,' die.dort wohnen, können lim. Visa innerhalb der Quote nachsuchen, ohne Rückv sieht.auf die Länge der Zeit' ihres Aufenthalts." Mexiko.' ,;''• ■ '■■'',' ' Mexiko gehört halb zur tropischen, halb iqr gemäßigten Zone; aber infolge der bedeutenden Bodenerhebung des I^andes müssen drei klimatische Regtonen unterschieden werden, nämlich die heiße Zone mit einer mittleren Jahrestemperatur von 26 Grad C, welche bis zu einer Höhe von 1000 m geht; die gemäßigte Zone bis 1700 iri""Höhe mit einer mittleren Jahrestemperatur von 20 Grad, die -kalte Zone in einer Höhe von mehr als 1700 m mit einer mittleren Jahrestemperatur von 12,5 Grad die dichtbesiedelte Hochebene liegt naturgemäß in dieser letzten Region. Infolge -seiner geographischen Lage kann man in Mexiko .statt -visi nui nr-ji Ja_hr e?s-xe-rte'n unterscheiden, nämlich -dia- Regen i< it von Mai bis O-ktober und die., trockene Jahreszeit von November bis April. An der Küste und in der heißen Zone sind die Niederschläge außerordentlich stark und häufig. Auf der Hocheben« regnet es erheblich ■weniger; die Regenmenge nimmt vom Süden nach Novden hin allmählich ab. Die Volksdichtigkeit ist sehr verschieden und hat-die Eigentümlichkeit, daß~~sie sjch vorn Zentrum des Landes nach?»r pprriherie hin verringert. Die stärkste Volksdichtigkeit befindet sich auf deT Hdchebehe, wo annähernd 9000000 Menschen wohnen... Die L a nd e^ s-p r a c he >lst spanisch. Inder Geschäft s- ' weit und mit dem Ausland bedient man sich des.. Englischen, doch wird aüch die deutsche und französische Sprache in diesen Kreisen gebraucht. — Der neugewählte Präsident der Republik Mexiko, Calles, nimmt nach Erklärungen, die er -jüdischen Persönlichkeiten und Organisationen abgegeben hat, eine freundliche Haltung gegenüber der jüdischen Einwanderung ein, nicht nur von landwirtschaftlichen Arbeitern,, sondern auch Von Industriearbeitern und anderen jüdischen Schichten. Die Einwanderung der heimlosen jüdischen Flüchtlinge und der -EmTgranten, die wegen der restriktiven F.inwanderungsbestimrrtungen nicht nach den Vereinigten Staaten gelangen können, will et. för^ dem. Durch Hergabe'^von Land und Vergünstigungen soll ' landwirtschaftliche Ansiedlung erleichtert, und für industrielle umfassende Betätigung sollen Möglichkeiten geschaffen werden. Der Präsident ist mitvjüdischen prg4nisatk>nen in Ame- .' rika darüber in Verhandlung getreten. Im Auftrag einer repräsentativen Vertretung der amerikanischen JurUuheit sei) sich eine Kommission -von Sachverständigen nach Mexiko, begeben, um die^-Frage jüdischer Ansifftliingin M^'k" auf GnirnTvlfs Anf*hnt*wjp« Präsidenten zu prüfen! — •-Nach vorliegenden Nachrichten, über 3ie u h-günsti g.e'Wirtschaftslage irt g e~g e n wi r t i*g die Auswanderung nach M> xiko nicht ratsam. » faßformixtitätett sur Ausrase nach Mexiko. •-. Zün Erlangung dbs mexikanischen V_i_su.tn_§ sind folgende Formalitäten zu erfüllen: , Zur Ausreise nach, Mexiko ist ein: von der zuständigen Behörde ausgestellter A u s I apJ\ spaß notwendig, welcher mit dem Sichtvernlerk: „zur Reise nach Mexiko" versehen sein, muß. Dieser Paß ist alsdann bei dem zuständigen Konsulat zur Visierun^ vorzulegen. Gleichzeitig mit. dem Paß. sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein „ärztliches Gesundheitsattest, drei lose Paßbilder, sowie, eine Bescheinigung darüber abzugeben, 'daß auf eiinira nach einem mexikanischen Hafen fahrenden Dampfe,t.ein Pla^z-belegt worden ist. , Ferher ist-aactoiwjiisaol daß der Attaeeisepde in,Mgxiko ejjie .Stellung. ha^r-Ster^lrn^^^to-age und auf- Kosten einer deutschen Firma nach Mexiko reist öder über genügende eigene Mittel-/mindestens töo Dollar) verfügt^ rrier r jjie Emreisecrlaübnis des"Mexikanischen L^ndwirtschafi.winustefflnms'besitzt .v.' '., ' : ■■ Der Ausreisende^frtt-außerdem den Nachweis "zu bringen, daß er politisch einwandfrei 4st.. _ _. v - KoHfuldle uoKjMixtko. - s Hamburg, An der Alster 65;! B e r li n 1 .\yilhelmstraße 46: Bremen, Sögestr. 23; € 61 n , Händeistr. 17; F r a n k fu r t a. M-, FrJ«*lrici>str. fßj Nürnberg, Am Maxfeld 2; Baden-Baden, Konsul Leopold Weiß;