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Jüdischer Almanach · 1936-01-01 · 5696 (1935-1936) · p. Seite 167

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Journal
Jüdischer Almanach
Volume
5696 (1935-1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 167 (sequence 169)
Language
German
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Chelmcr Geschichten 167 Sie erzählten, wie sie in den Kasten gekommen waren und die ganze Gemeinde sprach ein Lohgehet dafür, dal! das Verhängnis keine scldimmere Gestalt gehabt hatte. Aher um für alle Zukunft ähnliches Unheil zu vermeiden, schriehen sie zu den Feuerspritjen-Gesetjen noch vier weitere eherne Chelmer Verordnungen: 1. daß man keine Truhe auf Räder se^en dürfe; 2. daß jedes Haus eine Schwelle haben müsse; 3. daß kein Melamed in der Schulgasse wohnen dürfe und 4. daß keinen Melamed nach Käsekuchen am Schawuoth gelüsten dürfe. VON DER ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT. Nach diesen Begebenheiten siedelte sich ein Kohlenbrenner in der Stadt an. Da ging ganz Chelm ihn sich angucken. Und fand, daß er schwarz sei. Und da alle Schwarzen Zigeuner sind und alle Zigeuner Diebe und alle Diebe stehlen, so war klar, daß der Kohlenbrenner alle Waren aus allen Chelmer Läden stibitjen würde. Um Chelm davor zu schütjen, verfügte man: die Krämer sollten bei Tag schlafen und bei Nacht wach sein und die übrige Stadt, wie gewöhnlich, bei Tag wach und bei Nacht im Bett. Als so aber die Krämer ohne Kunden und die Kunden ohne Krämer blieben, dang man einen als Wächter, der für die Ladenbesitjer nachts auf sein und sie gegen die Diebe schüren sollte. Am ersten Morgen nach der Nachtwache kam aber der Wächter und jammerte, ihm sei kalt, nachts, draußen auf der Straße. Da beschloß man ihm einen Pelz zu geben. Am anderen Tage kam der Bethausvorsteher und beschwerte sich, bisher habe nur er einen Pelz getragen, jetjt trüge auch der Wächter einen und man werde in Zukunft nicht wissen, wer der Bethausvorsteher sei und wer der Wächter. Da verfügte man, daß weil der Wächter doch einen Pelz brauche und weil er andererseits nicht mit dem Vorsteher verwechselt werden dürfe, — er den Pelz anders tragen solle als der Vorsteher, nämlich mit dem Futter nach draußen.

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