Mannheim
Compact Memory

Jüdischer Almanach · 1936-01-01 · 5696 (1935-1936) · p. Seite 149

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdischer Almanach
Volume
5696 (1935-1936)
Date
1936-01-01
Page
Seite 149 (sequence 151)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4919024-4919797--0726-4919948
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Das palästinische Ei des Cohimhus 149 tragen ist. Der Besitj des Friedhofes sei aber, meinten die Juden, wie der jeder Kultstätte durch das Gewohnheitsrecht und durch die ungebrochene Kontinuität des Gebrauches einwandfrei erwiesen. Worauf die Shiloaner darauf hingewiesen, daß ihre Gewohnheit, Grabsteine in Häuser hineinzubauen, gleichfalls dem Gewohnheitsrecht entspräche. Übrigens sei der Friedhof ein muslimischer, weshalb die ganze Angelegenheit vor den Scheriatsgerichtshof gehöre. Zwei Tage vor der Verhandlung erschien plötzlich ein bekannter arabischer Rechtsanwalt, Hassan Effendi, vor der Heiligen Brüderschaft und machte ihr den Vorschlag, ihm den Prozeß zu übergeben. Er sei bereit, auf alle Kosten zu verzichten, wenn er ihn verliere, was aber kaum möglich sei, wogegen er 75 L'ay beanspruche, wenn er ihn gewinne, was er für selbstverständlich halte. Die Juden nahmen den Vorschlag an und es kam zur Verhandlung. Es ging sehr heiß her, aber Hassan Effendi blieb — als Einziger —■ zur allgemeinen Überraschung schweigsam, wie der von ihm vertretene Friedhof. Seinen Klienten wurde es allmählich ängstlich zu Mute und die Stimmung der Richter neigte sich merklich den Leuten von Shiloah zu. Da, knapp vor Beendigung der Verhandlung erhob sich Hassan Effendi und sprach: »Meine Herren, bis jetjt wurde nicht bewiesen, ob der fragliche Friedhofsteil muslimisch oder jüdisch ist. Ich bitte daher um einen Lokalaugenschein, damit ich beweisen kann, daß es ein jüdischer Friedhof ist.« Allgemeine Verblüffung, denn aus den bereits inschriftlosen Steinen dieses, des ältesten Teiles, waren absolut keine Schlüsse zu ziehen. Der Gerichtshof entschied für einen Lokalaugenschein. Troft der mörderischen Hitje. In Shiloah angekommen, ließ Hassan Effendi das erstbeste Grab öffnen. »Bitte, meine Herren«, sagte der Rechtsanwalt und wies auf das nun sichtbar gewordene Skelett, »wie Sie sehen, handelt es sich um einen jüdischen Friedhof. Welches Grab immer Sie öffnen, es wird Ihnen dasselbe sagen.« Einige begannen nun an dem Verstand des Advokaten zu zweifeln und schrieben dies der Hitye zu, die andern aber hielten es für einen dummen Witj, denn kein Mensch kann an einem jahrbundcrtalten Skelett nachweisen, ob der Tote ein Jude oder Muslim war.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.