Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5696 (1935-1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 148 (sequence 150)
- Language
- German
- Belongs to
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148 M. Y. Ben-gavriel Mörder half nichts, es half auch nichts, daß der Herr aus Scottland Yard sich sofort des Falles bemächtigte — der Mörder blieb verschwunden. Der Ermordete aber verweigerte standhaft jede Auskunft über die Details seiner Ermordung, verlangte von seinen Kollegen, den andern Zeitungskorrespondenten, Provision für den Stoff, den er ihnen geliefert hatte, ging aber in Hinkunft a) Debatten über die illegale Einwanderung, b) jeder Primusmaschine und c) jeder verschleierten Frau in weitem Bogen aus dem Weg. Man hat den Fall schnell einschlafen lassen, denn auch der Scottland-yardgentleman brachte nichts Wesentliches heraus, der Mörder wurde nicht gefunden und die Leute sehen mich seit dieser Geschichte wie eine Kreuzung aus mysteriösem Abenteurer und einem verrückt gewordenen Gepenst an. Nur die Steuerbehörde kennt meine Legitimität voll und ganz an. Und zwar mit vier Pfund achtzig pro Jahr. M. Y. Ben-gavriel: Das palästinische Ei des Columbus. Folgendes trug sich einmal bei uns in Jerusalem zu: Die Araber des Dorfes Shiloah hatten es sich zur Gewohnheit gemacht, Grabsteine des an ihr Dorf grenzenden jüdischen Friedhofes auf dem ölberg gelegentlich mal zum Häuserbau üu verwenden. Als nun die Heilige Brüderschaft, deren Aufgabe es ist, das Gräberfeld zu verwalten, dagegen Einspruch erhob, erklärten die Leute von Shiloah, daß es erstens kein Friedhof sei, daß sie zweitens gar keine Steine nähmen und daß es drittens ein muslimischer und kein jüdischer Friedhof sei, — das Stück nämlicb, da9 an ihr Dorf grenzt —- so daß es die Heilige Brüderschaft überhaupt nichts angehe, wenn sie Grabsteine vom ölberg in ihre Häuser einbauten. Da auf gütlichem Weg kein Übereinkommen zu schließen war, erhob die Heilige Brüderschaft Klage auf Feststellung des Besitjrechtes. Natürlich war dies keine einfache Angelegenheit, da der Friedhof, aus grauer Vorzeit stammend, selbstverständlich in kein Grundbuch einge-