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Jüdischer Almanach · 1938-01-01 · 5698 (1937-1938) · p. Seite 59

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Journal
Jüdischer Almanach
Volume
5698 (1937-1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 59 (sequence 63)
Language
German
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DAS KIND IN DER JÜDISCHEN LITURGIE 59 dem Judentum verpfliehtet. Man kann ihm gegenüber treulos werden und es verleugnen, aber niemals ist man seinen jüdischen Verpflichtungen enthoben (was nichts mit dem äußeren Festhalten an irgendwelche kodifizierten Bestimmungen zu' tun hat). Bei den Juden im Osten macht man auch keine besonderen Feiern anläßlich einer Tatsache, die weder eine Leistung noch ein Versprechen bedeutet, während die Feier der Mila als religiöse Leistung des Vaters angesehen wird. Man wird eben ohne ein Dazutun ein »Sohn der Pflicht« und für sich selbst verantwortlich. Man zählt nun in der Gemeinde mit, darf zur Tora aufgerufen werden und dazu beitragen, daß der vorgeschriebene Abschnitt rechtmäßig in der Gemeinde verlesen werde. Dazu gehört aber nicht der Abschnitt für den Maftir oder die Haftara, die ja eine sehr späte Einrichtung, vielleicht aus der Makkabäerzeit, ist. Denn als Maftir darf auch ein Minderjähriger aufgerufen werden, ebenso wie er einen der Dienste versehen darf, die mit dem Einrollen der Tora zusammenhängen. Immerhin war es ein guter Gedanke der Beformbewegung, den neuen Barmizwa die Haftara vorlesen zu lassen, weil damit in einer Zeit schwindender jüdischer Kenntnisse eine Vorbereitung notwendig wurde, die eine innige Berührung mit den religiösen Quellen bedeutete. In Kreisen, in denen das Studium des überlieferten Schrifttums von frühester Jugend an gepflegt wird, läßt man den neuen Barmizwa nach dem Gottesdienst ein Problem der gesetzlichen Bestimmungen erörtern. Liturgisch hat sich für die ganze Feier nur eine einzige Formel herausgebildet, die bezeichnenderweise vom Vater, den man zur Tora aufruft, gesprochen wird: ein Dank dafür, daß er »der Verantwortung für dieses Wesen enthoben ist«. Ganz deutlich auch hier an der abschließenden Grenze des Kindesalters der Gedanke, daß die Kinder einem übergeben sind, um selbständig einer Pflicht genügen zu lernen, die über dem einzelnen und über der Gemeinschaft steht! Das weibliche Kind spielt in der synagogalen Liturgie fast gar keine Bolle. Nicht einmal die Namengebung kennt ein besonderes Zeremonial. Der Vater läßt sich an einem Tag, an dem die Mutter schon zur Synagoge gehen kann, also frühestens 14 Tage nach der Geburt, zur Tora aufrufen, er »macht einen Aufstand«, wie der Terminus bei den deutsch-sprechenden Juden heißt, und zum erstenmal wird für das Mädchen ein namentlicher Segensspruch gesagt. Für den häuslichen Segen aber, dieser zweiten bis ins Liturgische vorstoßenden Seite der Beziehungen zwischen

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