Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5698 (1937-1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 62)
- Language
- German
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58 FRIEDRICH THIEBERGER §chaft im Geiste nahe ist, die auf das messianisehe Ziel des Friedens in der Welt ausblickt. Ein eigenartiger Rest von den ehemaligen besonderen Pflichten der Erstgeborenen hat sich in der Zeremonie des Pidjon ha-ben (Auslösung des Sohnes) erhalten. Das männliche erstgeborene Kind einer Frau, die nicht die Tochter oder Frau eines Kohen oder Levi ist, muß durch eine liturgisch genau bestimmte Formel von einem Kohen, dem er eigentlich als nur Gott zugehörig übergeben werden sollte, ausgelöst werden. Man pflegt das Kind auf eine silberne Schüssel zu legen — von denen manche Gemeinden besonders schöne Stücke besitzen —, der Vater empfängt dann das Kind aus den Händen des Kohen, dem er dafür eine von den Rabbinen festgesetzte Summe .Silbergeldes gibt. Noch einen anderen Hinweis auf die alte Sonderstellung der Erstgeborenen gibt es in der heutigen Liturgie: das Fasten der Erstgeborenen am Vortag des Pessachfestes in Erinnerung daran, daß die jüdischen Erstgeborenen in Ägypten vom Tode verschont geblieben sind. Die Rabbinen nahmen diesen von ihnen eingesetzten Fasttag so wichtig, daß für den minderjährigen Sohn der Vater einzutreten hatte, zumal im Volke ein Aberglaube tiefe Wurzel faßte, daß der Erstgeborene, der an diesem Tage nicht fastet oder für den nicht gefastet wird, im laufenden Jahre sterbe. Brauch und Aberglaube deuten gerade bei diesen Beispielen deutlich auf die nämliche Voraussetzung hin, daß es etwas geben muß, das noch höher steht als Verpflichtung der Gemeinschaft gegenüber, nämlich dies: sich gottgeweiht zu wissen. Wann die Feier der Mannesreife im Judentum entstanden ist, wissen wir nicht. Jedenfalls läßt sich das, was wir heute »Barmizwa« nennen, in biblischer Zeit nicht nachweisen. Mit 13 Jahren und 1 Tag — so wurde es als Durchschnittsmaß festgelegt — wird der Knabe mannbar (wie das Mädchen mit 12 Jahren die religiöse Volljährigkeit erhält). Der Ausdruck Konfirmation, d. h. Bestärkung im Glauben, bekennende Angelobung, ist erst während der Reform des 19. Jahrhunderts in Angleichung an andere »Bekenntnisse« üblich geworden. Darum sind auch Mädchenkonfirmationen nur von dem Reformgedanken aus, der auf eine Scheidung zwischen Bekenntnis und Gemeinschaftsleben abzielte, möglich, nicht aber vom jüdischen Pflichtgedanken aus, der in Wahrheit das Rückgrat der jüdischen Volksgeschichte ist. Denn in jüdischem Sinn ist jedes von einer jüdischen Mutter geborene Kind Jude und damit