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Jüdischer Almanach · 1931-01-01 · 5691 (1930-1931) · p. Seite 142

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Journal
Jüdischer Almanach
Volume
5691 (1930-1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 142 (sequence 144)
Language
German
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142 eines der Dinge ist der Kauf durch einen Wertgegenstand, wenn noch so klein. Das Ganze ist also ein Überbleibsel der allbekannten Kauf ehe. Die Frau muss aber mittlerweile und ganz besonders durch die christliche Weltanschauung im Werte gestiegen sein, so dass nur noch ein goldener Ring ihren Ankauf symbolisieren kann; »golden«, was wertvoll ist, »Ring«, was sie bindet und fesselt. Noch gehört zu unseren Hochzeitsriten das Verlesen der sogenannten Kethubba. Das ist ein ganz gewöhnlicher Schein, mit dem die Frau gewisse Vermögensrechte zugesichert bekommt. Dieser rein vermögensrechtliche Vertrag würde unter den hochwichtigen und durch die Religion geheiligten Hochzeitsbräuchen gewiss nicht figurieren, wenn die Rabbinen in ihrer weitschauenden Art nicht erklärt hätten, dass ohne dieses Aktenstück im Besitze der Frau ein Zusammenleben mit ihr nicht gestattet ist. Als Aktenstück jedoch gehört die Kethubba dem hohen Altertum an und ist darum ein würdiges Seitenstück der Dinge, die hier behandelt worden sind. Beides, Trauring und schriftlicher Vertrag, findet sich auch im römischen Rechtsleben. Aber eines ist da vorauszuschicken; bei den Römern kommt beides zur Sprache bei der Verlobung, nicht bei der Trauung. Nun ist aber bekannt, dass in der heutigen jüdischen Sitte die beiden Akte der Verlobung und der Copulation zusammengelegt worden sind, weshalb denn ein Vergleich mit der römischen Sitte dennoch statthaft ist. Bei den Römern waren nun zum Akte der Verlobung zehn Zeugen erforderlich, in deren Beisein der schriftliche Vertrag feierlichst vorgelesen wurde. Die zehn Zeugen der Römer entsprechen unserem Minjan, das heisst der bei uns üblichen »Gemeinde«. Das rabbinische Recht begnügt sich jedoch mit bloss zwei Zeugen, und braucht nach derselben Anschauung der Akt überhaupt nicht in der Gemeinde, das ist: in der Synagoge stattzufinden. Da dürfte die sogenannte Diaspora — wir meinen die grosse Masse der in der griechisch-römischen Welt lebenden Juden — doch anderer Meinung gewesen sein, den zumindest die in der Krim gefundenen griechisch-

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