Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5686 (1925-1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
- Language
- German
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II. Asylrecht, Anti-Alien und Pro-Zion. Der für seine religiösen oder politischen Überzeugungen Verfolgte hatte seit jeher auf Grund ungeschriebenen Rechtes den Anspruch auf Schutz und Gastfreundschaft in dem Staate, zu dessen Altären er sich flüchtete. Das Asylrecht hat eine jahrtausendlange Entwicklung hinter sich. In den griechischen Republiken war es ebenso geachtet wie bei den semitischen Völkern, im grauen Altertum ebenso wie in der Neuzeit, bei den Demokratien Westeuropas wie bei den despotischen Sultanen der Türkei, welche die ungarischen Flüchtlinge unter Kossuth im XIX. Jahrhundert ebenso gastlich aufnahmen wie die polnischen Aufständischen und schon im XV. Jahrhundert den verfolgten und vertriebenen Juden Spaniens nicht minder breit und gastlich die Grenzen öffneten wie der Preußenkönig den französischen Hugenotten. Das Asylrecht ist heilig. Außer der Flucht vor Verfolgungen, sind es in der modernen Zeit ökonomische Gründe, welche das Motiv für das Verlassen des Vaterlandes oder, wenn man will, des Heimatlandes, bilden, um in einem anderen Lande Zuflucht zu suchen. Diese letzteren kann man aber nur bei solchen Emigranten als Ursache annehmen, welche ein Land haben, wo sie „zu Hause", wo sie nicht die Bedrückten sind, sondern zur herrschenden Staatsnation gehören. Da kann man oft von einer Auswanderung reden, die nur zu Verdienstzwecken erfolgt. Die Juden aber, die nach dem Kriege aus der Hölle Ukrainas und Rußlands flüchteten, die jetzt von dort und aus anderen Staaten Osteuropas auszuwandern Sezwungen werden, durch den physischen oder wirt- 29