Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5686 (1925-1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
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trübe Regenwetter noch düsterer hätte erscheinen lassen können. Die Polen, die im Grunde genommen jeder Minderheit die Daseinsberechtigung absprechen, führen vor allem einen harten, mitunter brutalen Wirtschaftskrieg gegen die Juden. Die gegen Ende des Jahres erfolgte Entziehung von Konzessionen, wodurch wieder einmal Tausende von Existenzen vernichtet werden, das berüchtigte Zwangssonntagsruhegesetz, eine unerträgliche Steuerlast und der Ausschluß von jüdischen Hörern vom Hochschulstudium sind nur Etappen in diesem ach! so ungleichen Feldzuge. Dank dem energischen Auftreten der starken parlamentarischen Vertretung der polnischen Judenheit, die im Sejm in Obstruktion getreten ist, ist es jedoch Juni 1925 gelungen, mit der polnischen Regierung ein Abkommen zu treffen, das sowohl die wirtschaftlichen als auch die nationalkulturellen Forderungen der Judenheit wenigstens zum Teil zu befriedigen geeignet ist. Die Vorgänge in Polen liefern aber wieder einmal einen schlagenden Beweis dafür, daß jüdische, Forderungen nur durch bewußt jüdische Mandatare erfolgreich vertreten werden können. Am ärgsten liegen aber wohl die Dinge in Sowjetruß 1 a n d. Die bolschewistische Regierung verfolgt jede Regung selbständiger jüdischer Betätigung als Verbrechen. Die Pflege der hebräischen Sprache und der zionistischen Gesinnung, die Ausübung der jüdischen religiösen Bräuche gelten immer noch als Todsünde und werden mit harter Kerkerstrafe oder Verbannung nach Sibirien bestraft. Nun gestaltet sich auch die wirtschaftliche Lage der durch das Sowjetsystem am härtesten mitgenommenen jüdischen Bevölkerung immer katastrophaler. Ein Drittel der jüdischen Bevölkerung in Weißrußland ist arbeitslos. Ausländischen jüdischen Körperschaften ist es verboten, im heiligen Rußland selbst tätig zu sein, und als sie die Not der jüdischen Massen in Rußland lindern wollten, so waren sie gezwungen, die gesammelten Hilfsgelder einer eigens ins Leben gerufenen