Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 31 (2.8.1929)
- Date
- 1929-08-02
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Mar von Baden, übergab Ebert sein Amt. . Vom alten Kaiserreich war nur das deutsche Volk übrig. Nur tn seinem Namen konnte darum Ebert die Führung übernehmen. Als „durch den Willen des Volkes" berufenen Reichskanzler konnte er sich darum nur bezeichnen. Eine feste staatsrechtliche Grundlage zu bilden, war in lenen erschütternden Tagen nicht möglich. Dem treuesten, tapfersten Volke war der jahrtausendalte romantische Glaube an die Kaiserherrlichkeit zerschlagen worden. Der letzte Kaiser hatte sein Volk verlassen. Feindliche Heere marschierten in deutschen Landen. Hunger, Elend, Armut! Ueberall und auf einmal! Ter deutsche Dolkskörper wird fieberhaft hin und her geschüttelt. Arbeiter- und Soldatenräte proklamieren sich als- Träger der politischen Macht in der deutschen sozialistischen Republik. Neben ihre „Reichskonferenz" tritt als Körperschaft mit gleichen Rechten die Reichsregierung, der Rat der Volksbeauftragten. Aber sein Führer Ebert vergitzt in jenem Sturm und Drang nicht sein schon am 10. November 1918 abgelegtes Bekenntnis zur Nationalversammlung. Schon Ende November 1918 konnte der Rat der Volksbeauftragten die Verordnung über die Wahlen zur verfassungebenden deutschen Nationalversammlung erlassen. Am . Februar 1919 trat die Nationalversammlung in Weimar zusammen. Am gleichen Tage legte Ebert sein Amt in die Hände der Nationalversammlung zurück: „Nachdem das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes gesichert ist. kehrt es zurück auf den Weg der Gesetzmätzigkeit." Der Alterspräsident Pfannkuch wie der Staatssekretär Dr. Preuß betonten, daß die Nationalversammlung, als Ausdruck des Willens der deutschen Nation, als Trägerin der Souveränität des Volkes, allein „von heute an" in Deutschland zu entscheiden hätte, allein die Verantwortung für Deutschlands Zukunft trüge und von sich aus allein den neuen Verfassungszustand zu schaffen habe. Ter Zentralrat der deutschen sozialistischen Republik legte die ihm vom Reichskongreß der Arbeiter- und Soldatenräte übertragene Gewalt in die Hände der deutschen Nationalversammlung. Alle in dem revolutionären Chaos gehaltene Macht des Reiches floß an die Nationalversammlung zurück. Sie wählte Ebert zum Reichspräsidenten. Tie erhob am 11. August 1919 die neue Reichsverfassung zum Gesetz. Eidbruch und Verrat? Konnte treuer, konnte deutscher das Reich erhalten werden, von dessen Kominandobrücke der Führer im Augenblick des drohenden Unterganges fortgegangen war. bar jeglicher Widerstandskraft und jeden Zukunftwillens! Das deutsche Volk aber nahm sein Schicksal selbst in die Hand- Das deutsche Volk wurde von nun an der deutsche Staat. Jetzt war jeder ein Teil des Staates und der Staat die Sache jedes einzelnen. Nunmehr ging die Staatsgewalt vom Volke aus. Das Deutsche Reich war eine Republik geworden, ein republikanischer Bundesstaat auf der Grundlage der Demokratie und der parlamentarischen Regierungsweise. Glicht wieder kann es geschehen, daß das ganze Volk machtlos den Fehlern seiner Führer zusehen und für sie mit dem Blut seiner Kinder und seinem Wohlstand und ganzen Vermögen büßen muß. Alle Willensorgane des Volkes find von seinem-Vertrauen abhängig. Niemand kann mehr in eine politische Staatsstellung hineipgeboren werden. Reichspräsident und Reichstag, die obersten Vertreter des Volkes, gehen aus dem Vertrauensakt unmittelbarer Volkswahl hervor. Die Reichsregierung beginnt und beendet ihre Tätigkeit nach dem Willen des Reichspräsidenten; sie bedarf detzr Vertrauens des Reichstages und muß vor feinem. Mißtrauen zurücktreten. Der Reichspräsident ist absMhär» wenn er das Vertrauen des Volkes verliert, unh Apr Reichstag selber kann nur mit der Zustimmung des Volkes Heftchen. Staatsgerichtshof und Volksentscheid endlick kontrollieren und verbürgen, - daß die StaatsgowaN, ihre Pflicht dem Volke gegenüber tut. : Ist dies die staatsrechtliche Grundstruktur der RepublikItotsittliche Grundlage hat den Niederschlag in deyr-Liv'eiten Hauptteil der Verfassung gefunden. Nicht mehr wie früher sind nur die G r u n d r e ch t e des Deütschen aufgeführt, als Mahnung und Bindung gegenüber einer obrigkeitlichen Regierung. Die Aufzählung der Grundpflichten richtet sich an den Staatsbürger, an das Volk. Es soll politisch erzogen, d-.. einzelne mit staatsbürgerlicher Gesinnung erfüllt werden Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. In den Schulen ist sittliche Bildung persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste dedeutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu er streben. - In diesen Worten liegt der Zweck staatsbürger licher Erziehung: eine einheitliche deutsche Gesinnung, stolz auf die nationale Eigenart, aber nicht unduldsam sondern im friedlichen Wettbewerb mit den anderen. Völkern. Aus dieser sittlichen Gesinnung folgt die Stel lung des Staates zur Religion. Es gibt keine bevor rechtigte Staatskirche mehr. Es ist aber auch die Religion nicht Privatsache, sondern ein Stück staatswichtiger Kultur. Darum sind alle Religionsgesellschaften, alle Vereinigungen, die religiöse Bedürfniffe durch die gemein schriftliche Pflege einer Weltanschauung zu befriedigen versuchen, dem Staate gegenüber gleichberechtigt. Diese kürzeste Andeutung einiger Grundgedanken der Verfassung beweist, daß das deutsche Volk sich die freiheitlichste Verfassung gegeben hat. Haben die ver flossenen zehn Jahre gezeigt, daß sich das deutsche Volk dieses Werkes würdig erwiesen hat? Sind die Gedanken schon Wirklichkeit geworden? Diese Fragen können noch nicht bejaht werden. Hierfür war die Zeit noch zu kurz. Der Kampf einer verhetzten, das Wesen der Republik gar nicht kennenden Minderheit und einer ihre Herrschaftsprivilegien wieder erstrebenden Kaste haben die Erreichung dieses Zieles erschwert. Als warnendes Zeichen noch aus letzter Zeit mahnt das Anwachsen der nationalsozialistischen Stimmen nicht nur in Sachsen und Mecklenburg, sondern auch an der freiheitlichsten deutschen Universität, in Heidelberg, daran, mit nie nachlassender Kraft an der Aufklärung und Versöhnung aller deutschen Dolksteile und an der Stärkung des republikanischen Staatsorganismus zu arbeiten, um das Werk von Weimar zu erhalten und auch im Herzen aller Deutschen zu verankern. - Nach Ablauf von zehn Jahren erscheint der äußere Bestand der Republik gesichert. Aber das Hauptziel ist noch zu erreichen: das' Mißtrauen gegen die Republik zu beseitigen, damit in nationaler Einigkeit und politischer Freiheit auch die tiefen sozialen Rechtsgedanken der Verfassung ihre Verwirklichung finden. Erst dann wird auch der Wiedererstarkung Deutschlands nach außenhin mit friedlichen Mitteln ein Erfolg beschieden sein und in Wahrheit ein freies Volk auf freiem Grunde wohnen. Daß dieses Ziel erreichbar ist, dafür zeugt das Vorbild des zweiten deutschen Reichspräsidenten, Hmdenburg. Trotz seiner in lebenslanger Arbeit erwachsenen Verbundenheit mit dem preußischen Königtum hat er aus Liebe zur Heimat sich an die Spitze der Republik gestellt und gezeigt, wie ein wahrhaft guter Deutscher seinem Vaterlande dient. Möge sich das deutsche Volk „einig in seinen Stämmen" mit den Gedanken erfüllen, die die Derfasiung beseelen, und ihr geschriebenes Wort zur lebendigen Tat werden lassen. Dann wird ein starkes Deutschland, frei von Klassen-, Massen- und Rassenhaß, wieder den wahren Sinn des Liedes zu Ehren bringen: Einigkeit und Recht und Freiheit Sind des Glückes Unterpfand. Blüh' im Glanze dieses Glückes, Blühe, deutsches Vaterland! Friedhofsfchander find straffrei Auch in Amerika. Eine aus sieben Frauen und fünf Männern bestehende Jury in C l e v e l a n d hat die wegen Schändung des jüdischen Friedhofes in Cleveland in der Nacht zum 27. April angeklagten Joe König und Stanley Sinek freigefprochen, obwohl sie selbst die Tat zugaben, aber behaupteten, im Zustand der Trunkenheit gehandelt zu haben. Der Staatsanwalt plädierte für ein strenges Urteil und erklärte, daß die Angeklagten aus antisemitischen Motiven den Friedhof geschändet haben. 250