Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 17 (26.4.1929)
- Date
- 1929-04-26
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Auch der demokratische Abgeordnete Graue, evangelischer Pfarrer in Berlin, trat mit warmen Worten für eine Versöhnung der Konfessionen ein und erklärte unter erneutem Lärm der Nationalsozialisten, daß die Schande de« Antisemitismus ausgerottet werden muffet Deutschnationale antisemitische Hetz« bei jeder Gelegenheit. Die ganz im antisemitischen Fahrwasser segelnde Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei im Preußischen Landtag hat auch die Kultusdebatte im Landtag nicht vorübergehen lassen, ohne sich aufhetzerisch zu betätigen. Nach der bedeutsamen Rede des Kultusministers Dr. Becker über Jugenderziehung erklärte der deutschnationale Abgeordnete Meyer-Magdeburg im Namen seiner Fraktion: »Gegen die Beschmutzung des christlichen Bewußtseins des Volkes durch Juden, wie sie in den Zeichnungen von George Grosz zutage treten, wende sich das machtvoll wiedererwachende christliche Bewußtsein." Dazu ist zu bemerken, daß der berühmte Zeichner und Pazifist George Grosz, dem übrigens vor kurzem seitens des ihn freisprechenden Gerichtes ein tiefes christliches Ethos attestiert wurde, weder Jude ist, noch von Juden abstammt. . Ein christliches „Sonntagsblatt" verherrlicht den Rathenaumord. Das große Schöffengericht zu Kassel verurteilte, wie von dort telegraphiert wird, den 61jährigen Dekan Gustav Lehr aus Gladenbach und den Redakteur Jakob Schwarz aus Wilhelmshöhe bei Kassel wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu je vier Monaten Gefängnis. Gegen Zahlung von je 900 Mark soll beiden Verurteilten dreijährige Strafaussetzung gewährt werden. Ter Angeklagte Lehr halte in dem „Kasseler Sonntagsblatt" in einem Artikel „Zu Wasser und zu Lande" die Behauptung aufgestellt: „Rathenau habe die Niederlage des deutschen Vaterlandes und des Kaisertums gewollt. obwohl er sich früher als Patriot 'aufgespielt und sich in der kaiserlichen Huld gesonnt habe. Tie Beseitigung durch Mord habe das durch Rathenau und Erzberger angerichtete Unheil nicht wieder gutgemacht." Hakenkreuzfahnen in der Kirche verboten. Die „Vossifche Zeitung" meldet aus Bochum: Tie Natipnalsozialistifche Partei Rheinlands und Westfalens veranstaltete hier ihren Parteitag. Programmäßig sollte ein Kirchgang, getrennt nach den Konfessionen, den Sonntag einleiten. Mit der Begründung, daß die Mitführung von Hakenkreuzfahnen in ein Gotteshaus nicht statthaft sei, wurde jedoch den katholischen Nationalsozialisten der Eingang in die Pacht,mer Propsteikirche verweigert. i Das Berliner Hltler-Organ fährt in der Ritualmordhetze fort. Das in Derlin von Dr. Göbbels herausgegebene nationalsozialistische Organ „Ter Angriff" setzt m seiner neuesten Nummer die Ritualmordhetze in Verbindung mit dem unaufgeklärten Mord an dem 4^-jährigen Karl Keßler in Manau,fort. Das Blatt behauptet, daß gravierende Indizien für reinen Ritualmord vorliegen: „dies um so mehr, als am Nachmittag vor dem Morde in verschiedenen Dörfern der Umgebung ein Kraftwagen mit augenscheinlich jüdischen Insassen gesehen wurde, die spielende Kinder zum Mtfahren aufforderten". „Man würde wohl bald auf aussichtsreiche Ermittlungen stoßen", meint die Zeitung, „wenn man sich dazu die Frage vorlegen würde, welche in Deutschland befindliche „Religionsgemeinschaft" schon seit Jahrhunderten im Verdacht steht, daß sich in ihren Reihen Fanatikerchesinden. die das Blut christlicher Kinder zu rituellen Zwecken gebrauchen." Die letzte Warnung de- Innenministers an die Radikalen Dl« antlfemltlfchen FriedhofsfchLndungtn. In dem Aufruf des preußischen Innenministers Grzesinsh! an die politischen Parteien unk Gruppen, der als eine letzt. Warnung an die terroristischen Kreise gilt, wird insbesonder auch auf die antisemitischen Friedhofsschändungen hingeroiesen vor denen man nicht zurückschreckt. Weiter heißt es: „Groß und Kleine Anfragen von allen Seiten im Landtag, wie mit weite Kreise der Oeffentlichkeit verlangen von mir dringen: Abhilfe und fordern mit Recht vorbeugende Maßnahmen . . Der Minister wiederholt noch einmal sehr ernstlich seine Mal, nung an lalle politischen Organifationen, Bünde und Führer ersucht auch die in Frage kommende Presse dringend, durch Ab kehr von dem verhetzenden Tdn zur Befriedung des ösfent lichen Lebens beizutragen. Wenn dieser letzte Versuch unge hört verhallen sollte, „werde ich zum Besten der friedlichen und friedliebenden Bevölkerung gegen die radikalen Organisationen mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln rücksichtstos ein schreiten. Dabei würde ich auch vor der Auflösung solcher Der bände und Bereinigungen nicht zurückschrecken, die gleichzeitif die Form politischer Parteien haben. Die Polizeiverwaltungen in Preußen habe ich mit Erlaß vom heutigen Tage mit entspre chenden strikten Anweisungen versehen." Die Zahl der Juden im Deutschen Reiche. Das Statistische Reichsamt hat vor einigen Tagen den schon lange erwarteten Band „Statistik des Deutschen Reiches" her ausgegeben, in dem die Ergebnisse der Volkszählung des Iah res 1925 ausgewertet find. Danach beträgt die Zahl der Israeli tcn im Deutschen Reich insgesamt 564 379 (davon weiblich Ortsgruppen! Zahlt kure Beiträge! 289 929). Auf die einzelnen Länder verteilt sich diese Zahl wie folgt: Preußen: -493 969 (weiblich 207 521), Bayern: 49145 (w. 25 319), Sachsen: 23 252 (w. 11333). Württemberg: 19 827 sw. 5681). Baden: 24 064 <w. 12 666). Thüringen: 3693 (w. 1773), Hessen: 20 401 <w. 10 653), Hamburg: 19 904 (w. 10225), Mecklenburg-Schwerin: 1225 (w. 641), Oldenburg: 1513 (ro. 790), Braunschweig: 1753 <w. 814), Anhalt: 1140 (w. 586), Bremen: 1508 <w. 788), Lippe: 607 (ro. 349), Lübeck: 629 (ro. 326), Mecklenburg-Strelitz: 182 (ro. 99), Waldeck 477 (ro. 261), Schaumburg Lippe: 180 (ro. 104). — In den Großstädten wohnen insgesamt 376 782 Juden (ro. 192 031). Die Reichshauptstadt Berlin beherbergt 172 672 Juden (ro. 88 456). Es folgen Breslau: 23 240 <rö. 12232). Frankfurt a. M.: 29385 (ro. 15 150), Köln: 16 093 (ro. 7976), Düsseldorf: 5130 (ro. 2438), München: 10 068 (ro. 5061). Nürnberg: 8603 (ro. 4299), Dresden: 5120 (ro. 2556), Leipzig: 12 594 (ro. 6155), Chemnitz: 2796 (ro. 1337), Kassel: 2750 (ro. 1431), Wiesbaden: 3088 (ro. 1654), Esten 4209 (ro. 2098). Duisburg: 2080 (ro/984), Barmen: 721 (ro. 373), Elberfeld: 2335 (ro. 1176), Kiel: 605 (ro. 300), Altona. 2909 (ro. 1215), Hannover: 5521 (ro. 2885), Königsberg i. Preußen: 4049 (ro. 2111), Stettin: 2615 sw. 1372). Stuttgart: 4548 (ro. 2320), Karlsruhe: 3386 (w. 1736), Mannheim: 6972 (ro. 3513). Mainz: 2738 (ro. 1418), Hamburg (Stadt): 19 794 (ro. 10182). Bremen (Stadt): 1328 (ro. 689). Mitteilungen für Kriegsbeschädigte. _ . Gebühren freiheit für Kriegsbeschädigte siedle r. Gemäß § 84 RVG. wird den Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen, die mit Hilfe der Kapitalabfindung sich ein Eigenheim gegründet haben, Kosten- und Gebührensreiheit in gewissen Grenzen bewilligt: für die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeiten bei der Durchführung von Maßnahmen der Behörden zur Verhinderung der Weiterveräutzerung des Grundstückes oder des an diesem bestehenden Rechts. Durch einen Erlaß des preußischen Staatsministeriums ist in Abänderung früherer Erlaste die Wertgrenze für die Gebührenfreiheit für bebaute Grundstücke auf 5000 RM. und die Einkommensgrenze des Antragstellers auf 2000 RM. festgesetzt ‘ worden. 138