Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 13 (29.3.1929)
- Date
- 1929-03-29
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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gen gemeinsamen religiösen Verketzerung des Alten Testaments eine neue Erscheinungsform des religiös motivierten Antisemitismus herausbildet. Dabei dünkt mich freilich, datz diese religiöse Motivierung — psychoanalytisch (im geistesgeschichtlichen Sinne) angesehen — vielfach nur eine Ummantelung und Verhüllung ganz anders gearteter uneingestandener Motive wirtschaftlichen oder politischen Ursprungs ist. Indessen, jener alte religiös motivierte Antisemitismus, wie er in dem Sprichwort von den „guten" Wormser Juden zum Ausdruck kommt, steckt doch noch tief im Volke drin. Ich erinnere mich noch deutlich aus meiner Kindheit, wie ich selbst als Knabe in Dömitz, einem Städtchen an der Elbe, in meinem ersten Schuljahr zu einem kleinen Iudenmädchen in unserer gemeinsamen ..Klippschule" bei „Madam Krügern" sagte: „Pfui, Ihr Juden habt unfern Herrn Christus totgeschlagen": wie dann das kleine Judenmädchen anfing zu weinen und wie ich auf das Geheiß meines Vaters, der davon erfuhr, in aller Form Abbitte tun mußte. In meinem Elternhause herrschte in der Tat, wie ich aus der Entwicklung meiner späteren Jahre weiß, keinerlei Antisemitismus, meine durchaus christlich gesonnenen Eltern hatten im Gegenteil nichts dawider, daß einer meiner Jugendfreunde ein jüdischer Jüngling war, in dessen Elternhaus ich jahrelang Tag für Tag verkehrte. So muß es doch wohl der Einfluß der Schule, der alten Lehrerin oder meiner Mitschüler gewesen sein, der mich zu jener unchristlichen Bemerkung gegenüber dem sklemen Iudenmädchen veranlaßt hatte. Solch religiöser Antisemitismus im mittelalterlichen Sinne trat mir aber auch noch kürzlich in einem altgläubig-kirchlichen Kreise entgegen. Hier wurde zur Morgenandacht der 109. Psalm, jener Rachepsalm mit seinen furchtbaren und erschrecklichen Drohungen gegen die Feinde, verlesen. Der Psalm trägt in der Lutherischen Bibeloerdeutschung die Ueberschrift: „Gebet des Verfolgten um Bestrafung seiner Feinde und um des Herrn Gnade in feinem Elend." Bei jener Andacht wurde nun der Psalm auf Christus und seine Feinde gedeutet. Und dafür; insbesondere das Wort aus Vers 4 angeführt: „Dafür, daß ich sie liebe, find sie wider mich: ich aber bete." Es wurde dies als eine Weissagung auf das Gebet Christi am Kreuze für seine Feind t ausgcbgt (Lukas 21,34); und nun wurden als Feinde Christi uie Juden gebrandmarkt, die, weil sie den Eckstein Chris: us verworfen, durchdieIahrhunderteurdIahrtaufendehindurchdemgöttlichenHornund Strafgericht verfallen seien nach dem alt- und neutestamentlichen Worte: „Die Rache ist mein, spricht der Herr; ich will vergelten" (3. Mosis 19, 18; 5. Moüs 32, 35; Römer 12, 19). Erst dann werde das Strafgericht Gottes beendet sein — so fuhr der Redner fort —. meng die Juden sich zu Christo bekehrt und ihn als Heila: d. Messias und Erlöser anerkannt hätten.! Run, ein fchwacher Fortschritt ist hier in der Entwi :rl lung der Jahrhunderte trotzdem zu erkennen. Währe id es noch im Mittelalter hieß: „Getaufter Jude, beschnittener l. Christ", die Taufe also nach dieser Auffassung die „Schmach" des Judentums doch nicht völlig tilgte, so tut sie dies doch wenigstens heute nach dem Glauben jener altgläubig-christlichen Kreise: daraus folgt freilich wiederum, daß sogar nach dieser Anschauungsweise jene Deutschvülkifchen. Deutschchristen und antisemitisch.,! Iudenblut-Schnüffler. nach denen selbst die! Taufe die. „Schmach" des Judentums nicht zu tilgen vermag, jenel „Schmach" vielmehr trotz der Taufe und Permengung mit „arifchem" Blute durch Generationen hindurch vererbt wird, in die ärgste mittelalterliche Barbarei zurückgesunken sind. — Für alle aber, die sich ernstlich Christen nennen und Christen sein wollen, kann in Fortführung der Gottcserkenntnis der großen israelitischen Propheten und Psalmfänger nur das Wort der Schrift gelten: „Gott i st Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott." So wir aber in der Liebe bleiben und also auch in der Liebe zu unseren jüdischen Volks- und Schicksalsgenossen und so die Schuld ungezählter Generationen von Christen an den Juden sübnen. werden wir Brücken schlagen von Mensch zu Mensch und also mit ihnen gemeinfam bauen an dem Gottesreich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens auf Erden. (Aus den „Abwehrblättern" - Zehn Jahre Wisches Mmderheitenrecht Der linqenügenbe Schatz der Vertrage (Schluß) Auch für die Juden Rumäniens war der Schutz des Minderhcitenrechts in den letzten zehn Jahren kaum spürbar. Der rumänische Staat duldet nicht nur den schlimmsten antisemitischen Terror, er behandelt auch heute noch trotz feierlich beschworener Verträge die Juden offiziell als Staatsbürger zweiter Klasse. Aehnlich wie in Polen wurde der Erwerb des Staatsbürgertums in, den neuerworbenen Gebieten vom „Heimatrecht" abhängig gemacht. aber die. Bestimmungen wurden noch dadurch verschärft, datz der Wohnsitz am 1. Dezember '1918 matzgebend sein sollte. Tie Folge dieser Vertragsverletzung ist. datz heute noch in der Bukowina 29 099 Juden staatenlos sind, ebenso mehrere Tausend in Siebenbürgen und Bessarabi-'N. Besonders drückend für diese Unglücklichen ist noch die weitere Bestimmung des, rumänischen Gesetzes, wonach ein Staatenloser. der auswandert, damit ohne weiteres seinen Landb»sitz verliert. Der Numerus clausus wird von den rumänischen Universitäten unter dem Druck des nationalistischen Studentenmobs rigoros dürchgefllhrt, Charakteristisch für den „Rechtsstaat" Rumänien sind die Urteile, durch die die Mörder des Präfekten von Iastq. Mancin. der antisemstis-t'e A-ss-t"-eitunqen verhindern wollte, und des jüdischen Studenten Jakob Falk in Czernowitz freigesprochen wurden. s Ganz gleiche Zustände herrschten an den ungarischen Universitäten. Obwohl Graf Banffy vor der Aufnahme Unnarns in den Völkerbund das feierliche Versorecken abgegeben hatte, datz Ungarn den vollen Schutz der Minderheiten dürckführen werde, liefen in Genf bald Beschwerden über Beschwerden ein, die den gesetzlich eingeführten numerus clausus zum Ziele hatten. Endlich kam es im Jahre 1925 zu einer Erklärung des ungarischen Vertreters, des Grafen Klebensberg: er bezeichnet« die Gesetze als „nur vorübergehend". Trotzdem waren sie bis zum Februar 1928 in Geltung. Sie wurden durch ein neues Gesetz abaeändert, das zwar die Juden nicht ausdrücklich erwähnte, aber sie doch durch die ingeniöse Fassung des Textes genau so trifft, wie vordem. Litauen hat anfangs seinen lüdifchen Bürgern einen sehr weitgehenden Schutz zuteil werden lasten. Es wurde fogar «n 106 besonderes Ministerium für jüdische Angelegenheiten, geschaffen Später aber änderte sich der Kurs. Es wurden ausgesprochen judenfeindliche Matznahmen durchqeführt. und die Autonomie der jüdischen Schulen mutzte durch den Völkerbundrat nüedc: aufgehoben werden. Ferner hatte sich der Rat mit Man »ahmen der litauischen Regierung zu beschäftigen, die die alten, jüdischen Gemeinden auslösten und sie nur noch a's Religions organe ohne fiskalische Rechte bestehen lasten wollten. Griechenland endlich hat zwar keine allgemeinen juden feindlichen Tendenzen verfolgt, aber es hat doch dazu beige tragen, um die Lage der Juden in Saloniki erheblich zu ver schlechtern. Durch die starke Zuwanderung nach dem Unglück liehen Ausgang des griechisch-türkischen Krieges ist die fpanio lifche Gemeinde in Saloniki, die früher über die Majorität in der Stadt verfügte, nur noch eine Minderbeit. Die ungüu stioen wirtschaftlichen Foloen der Ereianiste für die Juden oo' Saloniki wurden noch dadurch verschärft, datz im Gegensatz zu den ausdrücklichen Zusicherunoen Venise'os die Sonntags ruhe in Saloniki gesetzlich eingeführt wurde. Die Erledigung aller dieser Streitfälle vor dem Völker bundrgt ist durch die langwierige Prozedur in Genf erheblick erschwert worden. Dies zeigte fick besonders bei den Verhand lunden über den numerus clausus in Ungarn, die jahrelang hingezogen werden konnten. Eine Besterung auf diesem Ge biete und ein wirksamer Schutz ist für die jüdiscken Minderheilen, ebenso wie sür die meisten anderen europäischen M'n derheiten. nur dann zu erhoffen, wenn das Verfahren vereinfacht wird. Und wenn der Rat die nötigen Zwangsmittel in Anwendung bringen. kann. Bestände nicht die Hoffnung, datz es gelinoen wird, auf diesem Gebiete eine gründliche Reform durchzuführen, so könnte man die Lage der jüdischen Minderheiten auf Grund der Bilanz der ersten zehn Jahre des neuen Snstems als geradezu trost'os bezeichnen. Von den einzelnen Staaten darf man keine Besterung-.erwarten; eine neue Epoche für die lluden Osteuropas kann nur dann anbrechen, wenn d"r Genfer Rnt den Minderheitenschutz in das Stadium der tzlealität überführt. . L. Steihffeld.