Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 13 (1866)
- Issue
- 44 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Schutz oder das Bürgerrecht, Wohl aber der hiesige; Aufenthalt gestattet worden. Ob nun nach der bisher bestandenen Verfaffung noch ferner verfahren, oder aber; die milderen 5t. 5t. französischen Grundsätze, nach welchen \ die Juden mit den Christen gleiche Rechte genießen, zur Anwendung gebracht und also die Gebrüder MooS zur \ Erlangung des Bürgerrechts gelasien werden sollen oder nicht, darüber sind wir zweifelhaft, und wagen eS des- > halb nicht, ohne höhere Genehmigung etwas zu bestimmen,! sondern erbitten hierüber gehorsamst von hochlöbl. 5tammer ' den nöthigen Verhaltungsbefehl, um die Supplicanten; hiernach bescheiden zu können." — die Entscheidung der 5tammer traf am 12. Juni 1809 ein; sie lautet, obgleich sie schon ein milderer Geist durchwehet, für die Cuppllcanttn* ungünstig. Die Kammer sagt: den Gebrüdern MooS könne der hiesige Aufenthalt gestattet, nicht aber das eigentliche Bürgerrecht ertheilt werden. — Also j schon > ein bedeutender Fortschritt! — denn die hier de-! stehende Verfaffung, nach welcher keinem Juden das I eigentliche Bürgerrecht erstattet werden kann, ist bis! jetzt noch nicht aufgehoben. Die bisberige Constitution 1 der Provinz ist vielmehr durch mehrere Bekanntmachungen! aller französischen Autoritäten beibehalten werden, bis; zur endlichen Entscheidung des Schicksals dieser Provinz. In einzelnen Fällen von dieser Verfaffung abzugehen giebt Anordnung und Deranlaffung zu besonderen Collifionen, wodurch entweder das Publicum oder der Begünstigte Nachtheil hat. Es hat bei Aushebung der j Verfaffung kein Bedenken, daß nach dem jetzigen Geiste t der Zeit denJuden ebenfalls daS Bürgerrecht Hierselbst ertheilt werden kann; alsdann müssen aber so manche andere hiermit in Verbindung stehende Einrichtungen aufgelöst und verändert werden, daß schleä terdingS daS eine mit dem andern geschehen muß und einseitig nichtgeschehen kann. Aus diesem Grunde kann dem Gesuche der Gebrüder Moos, ihnen das Bürgerrecht hier zu ertheilen, nicht nachgegeben werden." — Aus diesem Rescripte der 5tammer sehen wir, wie die spitzen Kanten des VorurtheilS sich bereits abgeschliffen. Derselbe arme, von jedem Thorschreiber gepeinigte Jude, erhält nun offiziell daS Recht, in der Stadt frei athmen zu dürfen. Zwar ist er noch nicht den andern ebenbürtiger Bürger, können wir aber verlangen, daß der Baum des VorurtheilS, dessen Wurzeln durch Jahrhunderte in dem Herzensboden des Volkesich satt gesogen, auf den ersten Hieb falle? Rein! wir müssen eS Gott danken, daß in so kurzer Zeit — 3 Jahre — das Licht der Humanität sich durch daS dichte Gestrüpp Bahn brechen konnte, und wo einmal Licht, da wird doch nicht Finsterniß (Philipsohn). Noch einmal wendet sich der schon genannte Salomon David Unger mit der Bitte um Erlheilung de- Bürgerrechtes in Erfurt an die 5tammer.— Hierauf wird der Magistrat unterm 18. Mai 1810 aufgefordert, binnen 8 Tagen Bericht zu erstatten. Der Magistrat beruft sich in seiner Erwiederung vom 16. Jwn 1810 auf die obige Entscheidung der Kammer und beantragt, die Supplicanten mit ihrem Gesuche abzuweisen; auch begründet er seinen Anttag auf die Raththeile, die dem Unger selbst, den Handelsleuten und dem ganzen Publicum durch Aufnahme des Juden in den Bürgerverband entstehen würden. Die Kammer entscheidet jedoch, „daß die bisher hier bestandene Verfaffung, wonach kein Jude daS Bürgerrecht hat erlangen können, nach dem jetzigen Geiste der Zeit nicht mehr fortbestehen kann, und zwar um so weniger, als nicht allein in Frankreich, sondern auch in allen zur Rheinischen Eonföderation gehörigen Staaten der Grundsatz angenommen 'worden, daß der jüdische Glaubensgenosse ebenso gut wie jeder andere das Bürgerrecht, gegen Uebernahme der damit verknüpften Lasten, erlangen kann. Demgemäß kann auch bei dem jetzigen Supplicanten Unger das Glaubenskenntniß kein Hinderniß abgeben." Großes Wort! o daß es doch bei allen zur Wahrheit würde! Der 29. Juni 1810, an welchem Tage jene Entscheidung Ergangen war, war ein wichtiger Abschnitt in der Geschickte der Erfurter Gemeinde. Seit 1458 durste kein Jude hier wohnen. Jetzt war Bahn gebrochen und Unger. welchen man als den Stamm der jetzigen Gemeinde bettachten kann," blieb nicht vereinzelt. Es hatten sich bald mehr eingefunden und die kleine Gemeinde constituirte sich nach wenigen Jahren unter ihrem Syndicus Ephraim Unger, dem in weiten Kreisen rühmlichst bekannten Professor. Zur Ehre gereicht es der'Behörde, daß sie, jemehr, sie die Juden kennen und schätzen lernte, von einem Geiste achter Humanität gegen sie beseelt war. Sie nahm an ihren Freuden Theil und heilte, wo es ging, ihre Wunden. Zwar machen einzelne Personen davon eine Ausnahme, aber das System, das man den Juden gegenüber beobachtete, war und blieb human. So erstarkte die Gemeinde nach manchen Wechselfällen zu ihrer jetzigen Größe. Zwar ist sie das nicht, was sie im Mittelalter war, aber sie ist in ihrer Entwicklung begriffen und wird wohl mehr zuals abnehmen. Rühmend muffen wir die wahrhaft humane Gefidnung hervorheben, die uns jetzt von den Behördeir^ntgegengettagen wird. Sowohl die Stadlbehörden, an deren Spitze ein Mann mit echt humaner Gesinnung und.tüchtiger Arbeits- und Willenskraft stehet, als auch die Regierung, welche unsere Sachen einem edlen, ebenso wiffenschastlich gebildeten als kunstliebenden und alles Gute fördernden Manne übergeben, tragen uns das größte Wohlwollen entgegen. Dank ihnen öffentlich! Möge es immer besser und besser werden! Das ist der Wunsch beim Schluffe unserer Arbeit! Bericht Sir Moses Montefiore's über seine letzte Reise nach Jerusalem. (Fortsetzung.) „Eine Ueberficht» welche dir Gemeindevorsteher mir übergaben, erwies, daß eS nicht weniger als 3002 Almosenempfänger, Familienhäupter oder Einzelne, in Jerusalem gäbe! „Donnerstag, den 3. April, bestimmte ich den Empfang einer Deputation aus Safed, welche sechzig Familien und 300 Seelen vertrat, die alle ernstlich darum baten, daß man ihnen die Mittel gewähre, sich dem Ackerbaue zu widmen. Die Deputation brachte u. A. Zeugnisse von