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Jüdisches Volksblatt · 1866-01-01 · 24 (1866) · p. Seite 94

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
13 (1866)
Issue
24 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 94 (sequence 2)
Language
German
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94 Juristen noch heute oft citirten Schrift (Versuch einer Er» ' kiärung d. Fraqm. Lex. I!. . . . dig. de verborum oblig.), UN» ging nach Berlin, wo er stch litrrari'ch beschättigle, un» nachdem er Anträgen von ausländischen Kochschulen keine Folge gegeben und noch weit entfernter war unter Bedingungen, wie mancher feiner jüdischen Freunds sich den Weg;um Staatsdienste praktikabel zu machen, nahm er die Stelle als Rechtskonsulent bei der hiesigen jüdischen Gemeinde an, in welcher er bis zu seinem Tode verblieb. . Mit dem Eintritte R.'s in 2io^8,meinde-V.'twalrung beginnt ein neuer Abschnitt it» ihrem Geschäftsgänge. RechtSconsulent im Sinne eines. Rechtsanwaltes zu («in. erlaubten R. die StaatSgesitze nicht, aber ec war faktisch Eonsulenr der Gemeinde Rechts und. Links, die Verwaltung lag auf seinen Schultern. Mit scharfem Urtbeile und Hellem Blicke dcmächligte ec sich drS vorliegenden Themas und unter Abgabe feiner Auffassung entwickelten und ergänzter sich bre Beratbungrn des Vorstandes zu Be» schlüssen. deren Ausführung ganz seiner Hand anvertraut wurde. Er war mehr als Bediensteter, er war besoldeter lKemeinderarb. Auch gewöhnten sich die Behörden, ihn als den Vertreter -der Gemeinde.zu betrachten und seinen Aufschlüssen in jüdischen Angelegenheiten lauschten die höchsten Beamten gelehrig. Di« freisinnigen Paragraphen des JudengeletzeS vom 23. Juli 13-47 sind das Ergehniß seiner vom Minister Eichhorn geforderten Vorschläge. R. darre bereits 27 Jahre mir allfeitigcr Anerkennung seinem Amt« vorgestanden, als im Jahre 1849 der Einfluß der «euorthodöpen Richtung dre Wähler überraschte und sich der Herrschaft in der Gemeinde bemärbrigfe. Wahrheit, die strengste Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit waren di« Trägerinnen der von R. gefühlten Verwaltung; religiö V Mummerei und vollends jenen,der Neuorthodorie eigen» räumlichen Widerspruch zwischen dem zur Sckau, gestellten Bekt7UtN>sse und der Praxis konnte er nicht fordern belr.n, und dieser Umstand richtete schon lange den Haß .der judenkhümelnden Partei die jetzt bas Heft ia di« Hand bekam, auf ihn. Der gefährliche Mann mußte nicht dlo« unschädlich gemacht, es mußte Rache an ihm genommen werden. Die Partei, welche die Fadne beS ^tzrecisifchrn JudencbuinS >'o lärmend flattern ließ, hakt«, abgesehen von Gerechtigkeit und Anstan», au« Rücksicht auf die opferoolle GlaudenSfestigkeir R. S dem Staate gegenüber den lang, tädrigen Beamten wenigstens mit Schonung entlassen müssen, allein tzas fatsche Judenkhum wollte an ihm recht den MukK tüklen. Der Vorstand von 1849, welcher sein Amr mit Auflösung der Schulen und Wegjagung der Lehrer eröffnet«, war aber bei der beschlossenen Wegjagung R.'s besorgt, ob nicht Dokumente vorhanden seien, nach deren Inhalt dtrsilbe unabsetzbar wäre, und nachdem ec an R. ieidst «ine schriftliche Anfrage gestellt hatte, deren komischer Sinn war, er solle, gleich Simson an Delila, ausfagen, wie ihm drizukommen fei, worauf R. die Fcagtnbrn auf cas Archiv wies, wagte man auf Grund einer künstlichen Interpretation, die Entlassung R.'s unter Formen, welche oer großen Gemeinde unwürdig waren. . Durch den Schritt gegen R. har der Vorstand aber einen vorbereitenden Schritt zum eigenen Sturze getban. Oer Entlassene, selber im Znrerpreliren rechtskundig geübt, und von einem scharfsinnigen Sachwalter auf dem Wege Rechtens begleitet, führte feine Sache so kräftig vor den, Richterstuble, daß er gerade in dem Augenblicke, wo seine Feinde unter allgemeiner Freude auS dem Amtshaus« gejagt wurden, lriumpbirend dort einziehen konnte. Der Prozeß durchlief all« Instanzen und bauerte fast fünf Jahre. Derurtheilt, harre der Vorstand noch die Dcmüthigung von der Gemeinde 5000 Thaler fordern zu müssen, um R. den in fünf unbeschäftigten Jahren ausgelaufenen Gehalt nachzuzahlen. Man war damals so naiv zu erwarten, R. werde auf die Annahme der nicht erarbeiteten Summe verzichten! Es erinnert brr Fall an die plötzliche Absetzung d,S eben erst berufenen Professors David Strauß nach der blutigen Revolution der Mucker in Zürich 1839. Diese meinten ebenfalls, Strauß werbe di« ihn» rontraktlich gesicherten Pensionsbetrag« nicht annehmen, aber Strauß erklärt«, er habe weder «m A. oech N. T. gefunden, daß man den Feinden die Schuldgelber schenken müsse. Der Vorstand von 1854 führte R. ehrrnvoll zurück; allein daS freie, vertrauensvolle- Vekholtniß der alten Zeit hat der Richlekspruch des Dberiribunars nicht wieberherge« stellt, und auf fo befreundetem Fuße auch R. mit der Mehrzahl brr Mitglieder krS Vorstandes lebte, die amtliche Stimmung erhielt beiderseits sich unabhängig, und die freundlichen Bedingungen für collegialilche Arbeitslust vertagten bei manch.m Thema. Der vor fünf Jahren durch Undank und viel mehr gekränkte Beamte konnte die Freuoigkeit nicht ganz wieder fühlen, welche vorher feine En.raie im Dienste durchwärmte. da auf dem Boden des erstrittenen Wirkungskreises die Erinnerungen an die nächste Vergangenheit störend berührten. Andererseits war noch vor der letztrichkerlichen Entscheidung drr administrative Thtil der Stelle einer jüngeren Kraft mit Erfolg übertragen worden, und der Vorstand erleichterte schonend die Verpflichtungen R's. dahin, daß ihm meist nur juristische Angelegenheiten vorzeleat wurden. Sein alter Amtsname „RechtSconsulent" war jetzt erst im auSschließenden Sinne erfüllt. Die gewonnrnr Muße vrrirendete er von nun an zu vermehrter Anstrengung für die verschiedenen von ihm verwalteten, zum Theil mitgegründeten Anstalten und Stiftungen, so wie zur Fürsorge für Familien Und Einzelne. Er war hierin, selbst im höheren Alter, unermüdlich; kein Weg war ihm zu weit, keine Trepp« zu hoch, wenn es galt, einen sittlich guten Zweck zu verfolgen. Sein Lieblingöwunsch, dem Staate als Rechtsgelehrier zu bienen, beschäftigte ihn bis ins späte Alter und im Jahre 1849 noch dachte er ganz ernstlich daran, für kaS Amt eines Rechtsanwaltes vorbereitet zu sein, sobald die Gesetzgebung jüdische Juristen für zulässig erklärt haben werde. Er bar wenigstens noch erlebt, baß sein als juristischer Schriftsteller geachteter Sohn auf dlr Laufbahn vor« schrritet, welche ihm selbst abgeschnilten wurde. Der genannte so beharrlich frstgehaltene Wunsch entsprang au« dem Eifer, sich durch die von ihm seit seiner Jugend mit Liebe umfaßte Wissenschaft in öffentlicher Praxis nützlich zu machen; für iein Haus bedurfte er keines Amtes, denn er war glücklich filuirl, eitler Tuelsuchr und dem Reize für äußere Ehrenzeichen war er unzugänglich. Bei seinen vielen Dieastjahren, bei Coiimxiooen, die in die höchsten Kreise reichten, abgesehen^ von der moralischen Forderung, .welche ec von Hall« aus an die Regierung hatte, würde

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