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Jüdisches Volksblatt · 1865-01-01 · 44 (1865) · p. Seite 175

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
12 (1865)
Issue
44 (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 175 (sequence 3)
Language
German
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175 Sprich nicht: „Ich werde da- Böse vergelten!" Hoffe auf Gott, und er wird dir helfen. Har man dich mit unrichtigem Gewicht betrogen, bestohlen, falsche- Zeugniß gegen dich abgelegt, so laß dick nicht verleiten, aus Rache ein gleiches zu thun. Sei still, wenn man dich schmähet, und dulde auch nicht, daß deine Schüler und Hausgenossen mit Schimpfen und Schlägen dem begegnen, der dich beleidigt. Neid und Hah thUe ab von dir; hat man dich zu einem Beitrage über dein Vermögen besteuert, so daß Reichere weniger bezahlen, erreg« nicht dir und Andern Zank und Verdrießlichkeiten durch Einsprache: schweige und beschäftige dich mit brr göttlichen Lehre. Wenn deine Frau dich kränkt und du sie hassest, so bitte Gott, nicht daß er dir eine andere gebe, sondern daß er diese in Liede dir zuwende. Man lasse sich nicht irre machen durch da- Glück der Bösen und derer, die ihre Eltern geringschätzen; sie haben ein schlechtes Ende. Dem Guten gehr eS schlecht, damit man nicht meine, er sei nur im Glücke gut. Wenn eine Gemeinde schlechte Vorsteher har, so ist «S die Straff dafür, daß sie den guten, den sie'hate, ge» ringschätzte» Die Kinder edler rechtschaffener Proselytrn sind zum. Ehebündnisse den Kindern von. Juden vorzuziehen, bei denen diese guten Eigenschaften vermißt werden. Die Aller? haben Werke verfaßt, aber ^hren Namen nicht an die Spitze geschrieben; sie wollten den Genuß ihres Thuns nicht in diesem irdischen Leben haben. Wer aus Eitelkeit sich ein Gebächtniß stiften will, wird seinen Zweck verfehlen. Zu dem Bau einer schönen Synagoge schlug ein reicher Mann jeden Beitrag der Gemeinde aus, um für sich und seine Nachkommen ein Denkmal allein zu haben, und alle Kinder starben ihm. Ein Vater soll feiner verheirarhelen Tochter, wahrend sie für ihren Mann beschäftigt ist, nicht defehün, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, ee sei denn, daß der Mann «s gestattet und zurücktritt. Wenn die Mutter ihren Sohn etwas thun geheißen, und der Vater da-; zu kommt und fragt, wer-dieß befohlen? soll der Sohn nicht sagen, daß die Mutter eS gethan, wenn er den Later zornig sieht. Es würde sonst der zornige Fluch, den der Later etwa gegen die Mutter auSstieße, ihm zugerechnel werden. Kommt dem Sohne die Gelegenheit zu einem vorcheilhafcen Geschäft, so soll er, wenn der Vater schläft, lieber den Vortheil fahren lassen alden Vater wecken; e« sei denn, er weiß, daß der Vater sich über den Verlust mehr ärgern würde alüber die Störung seine- Schlafes. Wer statt seiner bedürftigen Eltern und Verwandten Andere ernährt, wird bei diesen nur Undank finden und sein Vermögen doch jenen Verwandten zufallen. Wenn ein Vater einen Sohn gut, einen andern schleckt behandelt, wird der letztere ihn beerben. Wer seine Eltern nicht gekannt, aber altere Brüder hat, ehre diese gleich jenen. Esollen die Eltern ihren Sohn nicht hindern, sich zu verheirathen, damit er für zee arbeite; er nehme «ine Frau und bleibe bei ihnen. Findet er keine an dem Wohnort brr Eltern, diese aber sind alt und seiner bedürftig. so gehe er nicht auder Stadt; kann er mit einer Frau nicht mehr für den Unterhalt der Eltern sorgen, so bleibe er unverheiratdet. Kann er jemanden bezahlen, der seine Eltern ernährt, so mag er ander-wo hinziehen und eine Frau nehmen, nur keine die den Eltern miß," fällt. Hat er ein gute» Mädchen, deren Eltern rechtschaffene Lkvre sind, gewählt, und der Dattr ober die Mutter will ihn nölhigen, ein dösezu neomew^-eveil dessen Verwandte Geld bieten, so braucht et] l)i«m"ö«n Eltern nicht zu gehorchen, weil ihr-Thun tüdelnswerth ist. Uederhaupt sollen Eltern den erwachsenen Sohn nicht schlagen, fluchen oder so erzürnen, daß er sich gegen sie vergißt. Wo Kinder in Zwietracht mit einalnder leben, ist rwohlgethan, wenn der Vater über fein Vermögen bei seinem Leben verfügt und vor Zeugen eine» Vormund bestellt. Ein Jüngling nehme keine Frau, die bereitvierzig Jahre alt ist; man verheirarhe ein, Mädchen nicht wider ihren Wilsen, auch nicht an einen allen Mahn ober an jemand, der sie nicht mag. E» ist zu mißbilligen, wenn Alte, um;unge Mädchen zu täuschen, ihr Hstar schwarz färben. In den meisten Fällen haben schlechte Eltern schlechte Kinder. Geben die Eltern sich mir falscher Münze und falschem Gewichte ab, treiben die Söhne dieselben Laster. Wenn egegenwärtig so viele Unwissende giebt, * dif von unterrichteten Leute/ herstammenj, so haben da» die Ellern verschuldet, die dkr Eigennutz zu Verbindungen mir Ungelehrten geführt au. Einem Manne, der knapp zu leben hatte, wurde /nt reiche Frau angetrageü; er schlug sie au-, weil ihre Brüder nichttaugten und er' eben solche Kinder zu bekommen fürchtete. Man darf sich zwar mit einer solchen Frau verbinden, eben so wohl alman seine Frau.wegen geringfügiges Ursachen verstoßen darf: allein eist vielegesetzlich gestattet, vovon dev, der eS thut, dereinst eine große Rechenschaft zu geben haben wird. An dem Tage dejüngsten Gericht-' werden die zusammen feyn, die ihren Verdiensten nach zusammengehöttif. Etrauert bann der Vater nichr über den abwesenden Sohn, weil die Freuden de- Paradieses und die Wonnen an dem Abglanze der Gottheit! allen Schmerz R. Moseb. Jacob au- Couczi (1245). Diejenigen die lügenhaft sind gegen Nichljuben und sie, bestehlen, gehören zu der Klasse derer, die den Namen Gottes entweihen, weil sie Schuld sind, daß man von den J»d«n sage, sie wären ohne Gesetz. Gehr es den Israeliten gut, so sollen sie nicht übermüthig werden und G^ttevergessen, alle Erfolge nur ihrer Tbätigkeit zuschreiben. Niemand überhebe sich de- Vorzüge-, den er besitzt, des Geldes, der Schönheit, der Klugheit, er bleibe demüthig gegen die Menschen, dankbar gegen Gott. Auf dem Demüthigra ruhet ein göttlicher Geist und wer sich erniedrigt, hat so viel gethan alhätte er alle schulbitzen Opfer dargebracht. Die Wünsche der Demuths» vosllen werden erfüllt, ohne daß sie sie erbitten. Dahingetzen sind die Hochrvüthigen ein Abscheu und werden sie keinen Theil haben an Zion's Trost. Man darf im Handel und Wandel keinen Menschen, ohne Unterschied der Religion, betrügen oder mit Worten täuschen: vielmehr muß man die Fehler eiaer Waar« dem Käufer anzeigen.

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