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Jüdisches Volksblatt · 1865-01-01 · 35 (1865) · p. Seite 139

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
12 (1865)
Issue
35 (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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139 — er auch^ansonsten, in seinem Anzuge von einem Cavalier nicht zu unterscheiden .... Sie erscheinen in öffentlichen Tanzsälen und Gasthäusern, sie Speisen in denselben mir »r. Christen und verlaugnen hierdurch ihre Religion, welches das übelste Kennzeichen ihrer Gemüth-art ist und nichtweniger alzu ihrer anhoffenden Bekehrung die Hand bietet . . . Sie sollen wenigsten» wie bisher ihre rund adgeschnit» rene oder gekrauste Haare oder die runden Perücken beibehalten . . . besonderaber sollen sie sich von Haarzopf, Haardeutel und Degen tragen enthalten, welcheletztere ohnehin nur denl Adeligen zukommt . . Nur könnte es nicht schaden und wäre sehr heilsam, wenn man den 3»’ den die Frequent! rung öffentlicher Gasthäuser und Tanzsäle, wo die Deriinifchung der Juden mir Christen anstößiger ist, bei den Schauspielen aber die distmgüirten Plätze verböte." I Die Kaiserin übergab diese Beschwerden der Hofkanzlei zur Begutachtung und diese gab ihr Votum am 10. Oktober 1778 ab. welchewir folgen lassen, da eeinen genauen Einblick in die damaligen Zustände gewährt: „Diesetceugehorsamsten Ortehat man sich zum Hauptgrundsatze genommen, in politischen Verfassungen niemalen- Generalien adzuändern oder neue zu machen, außer wenn edie höchste Nothwendigkeit erfordert, um nicht selbst durch Vervielfältigung der Gesetze die Haltung derselben schwer und ihre Au-übung wenigstendunkel und zweifelhaft zu machen. Eden so glaubt man auch die natürliche Freiheit der Menschen und ganzer Nationen nicht ohne die wichtig, sten Ursachen im allgemeinen beschränken und verkürzen zu sollen. Da nun die Judenordnung vom Jahre 1764, al» dafür diese Nation mit vollkommener Uederlegung hin» auSgegebene allerhöchste allgemeine Gesetz schon alle» enthält, wa» marz diesfalls mir Nutzen und Sicherheit he» Erfolgevorfcheeiben zu können gefunden, so würde e» überflüssig ja schädlich gewesen sein, Neuerungen ohne Ursache zu machen, die weiter nicht-, al» durch einzelne Uedertretungen einiger weniger sonderbarer Dorfallenheiten oder Außerachtlassung der nötbigen Absicht von Seite der Polizei vielleicht auch durch Verschiedenheit der DenkenSart einiger Referenten der nieberösterreichischen Regierung veranlaßt worden wären. In vorigen Zeiten hat man, wie edie Akta weifen, ebenfalls wegen ein und anderen besonderen Fällen ver» schiedene Verschärfungen im Ganzen und Einschränkungen der Juden in dir Kleidung auf öffentlichen Spaziergängen, ja sogar Verbote sich in Caffe- und.öffentlichen Gasthäusern sehen zu lassen hinau-gegeden und allemal mußte man wegen de! daraus entstandenen üblen Folgen und nicht abzustelley möglich gewesenen Uedertretungen davon wieder abgehen. Dawar die Ursache warum die Hofkanzlei auch, vorhin, die, v'ie die Regierung selbst erwähnt, von ihm schon vorlängst gemachten Beschränkungsvorschläge verwerfen mußte. Autbrn dieser Ursache und weilen im allgemeinen keine sonderbaren Klagen über außerordeahHhe den Juden zur Last fallende Ausschweifungen zu hNen gewesen , hat man die in dem von der Regierung beigeschlossenen Beißcht vom 27. Jänner d. I. neuerdings angetragene weitere Einschränkung der Juden unthunlich und ein neue- Gesetz bie-faflumsomehr überflüssig gefunden, aldu^ch eben angeführte Judeaortznung allen Mißbräuchen hinlänglich gesteuert ist, wann solche nur genau beobachtet! und die Juden zu derselben Erfüllung verhallen werden. Weswegen man dann die Regierung auf ihren obigen! Bericht per^ uasumio dahin $u bescheiden befunden, daß Nachdem di» Verordnung vom 5. May 1764 in Ansehung der Juden ohnehin schon Atel und Maß giebt, so habe die Regierung sich an solch« zu Hallen und die allenfätige besonder« Uedertretungen - dienach zu dehandlen oder!wenn es Außerordentliche Fälle waren, sotchr allemal s^eciliee aazuFrigen, wogegen, man weitere Neuerungen in Absicht auf Kleidung uno^ .Haare und diesfalls zu erzwingende mehre Unterscheiüungi der Juden, oder sonstige strenge Beschränkungen zu machen, um so minder nokhwendig finde, al» eben dadurch die wolhadigern ' und rechtschaffenjen Juden von dem hiesiges Platze verl scheuet und barbegen nur liederlich,» Judeng« findet hieher i gezügelt werden würde. - Den genaueren Umgang mit Christen, wovon eigentlich keine besonderen Klagen oder schlimme Folgen im kublico bisher ^u vernehmen gekommen, läßt sich nicht wol ander», al» durch die Christen selbst adHellen, auf dir eS ankömm^, wem sie den Zutritt m ihren Häusern gestatten wollet. Man sieht auch im Grunde da» so große Uebel nicht ein, so hieraus zu besorgen seye und so außerordentliche Anstalten nolhwendig machen konnte. Von einer Verführung eine» Christen zur jüdischen Religion ist feit Jahrhunderten nicht» zu kören gewesen, wol aber sind seit weniges Jahren viele und auch ansehnliche Judenfamilien zum Christenthum herüber gebracht worden and j wa» die Ausschweifungen betrifft, die zwischen den zweierlei Geschlechtern sich ergeben können, diese sinjs leider in Folge der verderblichen Natur und zwischen allen Religionen auch wechselseitig gemein, immer doch zwischen Juden und Christen wenige; al» zwischen anderen ReligionSaohängern. I Die Kleidung und die dieSfällige strenge Unterscheidung > au der Form^ Färbung der Haar und Bärten scheint! hierunter keine > sonderliche Aushilfe zu geben und sonst weiter nicht» IlS für die Juden eine größere Kränkung u»d Verächtlichkeit wirten zu können, die eben die Ursache ist, durch welchf ehrliche wohlhqbige und ansehnliche Juden, denen eine dergl. Verkleinerung, die ihnen auf anderen Plätzen nicht widerfährt, unerträglich fällt, von hier meggetrieben uhd dargegen nur schlechte-liederliche» Judengesiad hierher gebracht wird, de» e» gleichgillig ist, geachtelt oder verachtet zu werben. , Unter ChrSstea zu wohnen wirden Juden nur selten UNd niemals anders gestattet, al» wenn die Regierung, wie allemal darüber vernommen wird, nach woleingenommenem Augenschein und reiflicher Uederlegung dazu «inrather. Sie, di« Regi«lnmg, und auch di« Hofkanzelei müßte von der ursprünglichen Strengiokeit die-fallin etwa» adgehen, weilen die blafüe die Jude» bestimmten Häuser nicht zureichten, sie laastäudig zu bewohnen und also die'Juden mit Gefahr d« allgemeinen Gesundheitszustand,» zu sehr über einander stecket/ und für diese schlechten Wohnungen noch außerordentlich^ Zinsen zahlen müssen. Den Görzsrische^ und Triestinischea Juden, die eigentliche beträchtliche Handlungsleute und hier al- Fremde

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