Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 12 (1865)
- Issue
- 23 (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 2)
- Language
- German
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Terefe erklärte. Fleisch darf an keinen Muselckanen verkaufe werden; die Schächter sind gezwungen das Fleisch zu vergraben, denn selbst die Christen wagen es nicht davon zu kaufen, aus Furcht vor dem Spotte der Perser. 9) Tritt ein Jude in einen Laden, um irgend etwas zu kaufen, so ist eS ihm verboten, die Waaren zur Durchsicht;u prüfen, vielmehr muß er in ehrfurchtsvoller Entfernung stehend nach dem Preise fragen. Berührt seine Hand unvorsichtiger Weile dennoch die Waarc, so muß >c dieselbe um jeden vom Verkäufer beliebig geforderten Preis behalten. IC) Zuweilen dringen die Perser in die Wohnungen der Zuden und nehmen was ihnen gefallt. Bei dem geringsten Widerstand«, den .der Eigenlbümer zur Verrherdiqung seiner Waare erhebt, schwebt er in Gefahr, mit seinem Leben dafür zu büßen. I I) Bet dem geringsten Wortwechsel, den ein Jude mit einem Perser führt, wird jener sofort vor den Achunr geschleppt, und wenn der Klager zwei Zeugen beibringt, zu einer starken Geldstrafe verurtdeilk. Ist er zu arm, S um dies, Straf, zu zahlen, so muß er körperlich dafür büßen. Man entblößt ihm den Oberkörper, bindet, ihn an einen Pfahl und zahlt ihm -10 Slockschlage auf; entfahrt dem Dulder bei dieser Procedur nur der' kleinste Schmerzenslaut, so werden die empfangenen Streiche nickt gerechnet und man beginnt von neuem. 12) Ebenso werden Zudenkinder, wenn sie mit denen der Mustlmancn in Zant gerathen. sofort vor den Acbunt geführt und mit Hieben bestraft. 13) Ein Jude, der in Persien reist, wird in jedem Funduk oder jeder Karawanserei, wo er einkehrt, gebrandichatzt; weigert er sich, einer solchen vom ersten Besten an ihn gerichteten Forderung Genüge zu leisten, so fallt man über ihn her und mißhandelt ihn so lange, bis er will? fahrig ist. 14) Wenn ein Zube, wie bereits angeführtwahrend der drei .Tage des Karel (Trauerfesi um den Tod des persischen Religionsstiflers Ali) sich auf der Sraße blicken >aßt, i'o wird er unfehlbar ermordet. Ist) Täglich und stündlich ersinnt man gegen die Zuden neue Verdächtigungen, um Mittel zu .erneuerten.' Ervresiungen zu bekommen, denn materielles Interesse ist stet» r-ie Hauptriebfeder des Fanakismos. Diese Punkte geben ein klares Bild der trostlosen Lage, in welcher die Zuden in einem Lande schmeckten, wo noch vor nicht langer Zeit eine Frau aus ihrem Volke Gemahlin des Herrschers und einer ihrer Brüder erster Minister war. Den einzigen Ersatz für alle diese Verfolgungen, diese Schmähungen und Bedrückungen finden sie in dem gr>ßen Vertrauen,'welches man in geschäftlicher Beziekunc zu ihnen hegt. Zkre Rechtschaffenheit im Handel ist. von den Persern in dem Grade anerkannt, daß ein Zude, welcher fallirt, beim Achunr Schutz gegen alle Verfolgungen sinder und dadurch Zeit gewinnt, mit. seinen Credilorea zu unterhandeln. Auch die jüdischen Aerzte werben sehr gesucht und üben auf die Größen des Reiches «inen bedeutenbe^Einfluss, welchen sie edelmüthig zum Besten ihrer bedruckten Brüder anwenben. — So ist das erhabene Wort der Schrift in Erfüllung gegangen, wenn es sagt: „„Ob ihr auch unter allen Völkern zerstreut und verfolgt sein werdet, ich werde euch'nie ganz verlassen."/-" Die Christen sind in Persien, wenn auck nicht eben so schwer, doch beinah« so gedrückt wie die Zuden. Sie hatten sich vor längerer Zeit mit der Bitte um Schutz an den Papst gewendet, was jedoch nichts gefruchtet hat." Die Juden iu der Bucharei. Vor Kurzem tkeitten wir in der A. Z. d. I. (Nr. 18) die Bemerkung eines Engländers, dcS Herrn Vamdery aus dessen Reisebeschreibung von Mittelasien über die Zuden der großen Bucharei, dieses mächtigen Gebietes in der Tarlarei, indem >r sagte: „Der Zude der Bucharei mit feinen edlen, meisterhaft schönen Zügen und prachtvollen Augen könnte unfern Künstlern als Musterbild männlicher Schönheit sitzen." Jetzt finden wir etwas Näheres über die bucknrischen Zuden in „Handel und Wandel in der Bucharei, aus den ^Nittheilungen eines orenburgischcn Beamten von H. v. Lankenau". Es heißt dort:'Wenn wir so manches von dem inneren Buckarar's kennen, so haben wir daS größienkheilS von den dort zahlreich angcsiedelten Zuden, die in Buchara noch gar keine bürgerlichen Rechte genießen. So har z. B. der Zude in Buchara nicht das Recht, durch die Stabt zu reiten, er muß am Thor absteigrn und sein Pferd am Zügel hinter sich herführen. Es ist ihm untersagt, ein seidenes Gewand (Schlafrock) zu tragen, sich mit einem breiten seidenen Gürtel zu gürten, einen Turban zu tragen u. s. w. Das Cosiüm des Zuden in der Bucharei besteht in einem Kattun - ober Leinwand- Scklafrockc, einem Strick (meistens aus Bast) als Gürtel und einer niedrigen runden Kappe. Jede Klage gegen denselben wird zu Gunsten des Buckaren entschieden und dessen geringste Schuld wird mit Confiscakion seines Vermögens zu Gunsten des Emirs bestraft; überdies je nach der Laune des fürchterlichen Gebieters mit Stockschlägen, Versengen der Fußsohlen. auch wohl mit Pfählen, welch letzteres seh^ gebräuchlich dorr zu Lande ist. Uederschreilel hingegen ein Zude einmal die buckarische Gränze, so putzt er sich dafür übermäßig heraus: sein Costüm wird das reichste, glänzendste und sein künstlich aus einem lheuren Sbawl geflochtener Turban steht seinem dunkeln, charakteristischen Kopfe vortrefflich. Der bucharifcke Zube frappirt wirklich durch seine schönen und klugen Züge; die vor dem Ohr längs der Schläfe berabhängende lange geringelte Locke allein (Peessi), wie sie auch die polnischen Juden sonst trugen, zeichnet ihn vor andern aus. Eigenthümlick bleibt dieselbe, da der ganze übrige Tbeil des Kopfes geschoren ist. Die Aehnlichkrir des bucharischen Juden mit dem polnischen bleibt unverkennbar und man siebt auf der Stelle, ob der uns Begegnende ein Jude oder ein Buchare ist. Die Sprache des Juden hier ist eine ganz eigenthümliche, nicht bucharisch, nicht westeuropäisch — nur ihnen verständlich. Der. Rabbiner allein und der Räu (S^nagogendiener) sind im Stande, ihre von Westen kommenden Brüder zu verstehen. Im Ganzen sind die ducharischen