Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 12 (1865)
- Issue
- 23 (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdisches Polksblatt. Zur Belehrung und Untergattung auf.jüdischem Hestiete. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. | . «n/*r -» #*» bida ertocini »wbeiuil* na* $h»«nn«t. Preis de« 2abr. i i-»t\ TyiO. Zü lOOOJ *•■»»» *»»«• *icndjä»n* 7 u Kgr. «Dt »uäböncinnaai, «ofiäatn f 1 2u S&hrH. 2 OuSrtüI.l |_-r»v. «w. unb de>tun9*errcbmoB(B ntbmtn £teft<atinge* an. ’ LM **• ««*»»$• u» Die Juden in Persien. In Nr. 16. der A. 3. d. I. cheilien wir den Hülfe, ruf mit, welchen die Juden in Hamadan, einer bedeuten« den Stadt Persiens, an die Alliance irr. uoiv. gerichtet. Als eine traurige Illustration dieses SchmerzenschreieS möge hier die Schilderung stehen, welche der vor Kurzem verstorbene Reisende I. I. Benjamin in seiner Schrift „Acht Jahre in Asien und Afrikas" von 1846 — 1855 (2. Aust. Hannover 1858 S. 203. ff.) aus eigener An» fchauung von der Lage der Juden in Persien macht. „Alle Juden in Persien erklären einstimmig, daß sie Nachkommen der ersten Verbannten de» Königreichs Israel seien. Obgleich man eine kleine Anzahl äuS den Gräm« men Juda unb Benjamin unter ibnen trifft, so ist eS doch unzweifelhaft, daß die größere Mehrzahl von den zehn Stämmen hekkommt. *) ®tn deMerkenSwertder Beweis für diese Thatsäche ist der, baß sie keinen Talmud besitzen. Sie stammen au» der Zeit des ersten Tempels, aus den ersten Jahrhunderten der Zerstreuung Israel». Sie können zwar hebräisch beten und lesen, auch besitzen einige Mulad <von Hamadan und Jezd) Exemplare des Talmud, da» Schulchan Aruch und Gebetbücher , doch haben sie alle diese Werke erst feit einigen Jahren pon Bagdad erhalten. Da» weibliche Geschlecht ist in Persien in geringerer Zahl vorhanden, wie in anderen Ländern Asien», auch werden sie mehr geachtet. Man trifft eine große Anzahl unverheiratheler Männer, denn wenn ein junger Mann sich verheiralhea will, so muß er feine Frau kaufen, indem er dem Vater eine gewisse Summe bietet, und diese Kosten übersteigen sehr oft die Mittel de« jungen Leute. Au» diesem Umstand« entstehen zuweilen sehr sonderbare Verbindungen. Wenn z. B. zwei Väter, deren jeder einen Sohn und eine Tochter hat, eine Familienverbindung beschließen, so veranstalten sie eine Doppelheiratb, um den Kaufpreis zu ersparen und um die Kosten der Ausstattung ihrer Töchter zu heben. Wird eine Hochzeit gefeiert, so veranstaltet der Bräutigam einige Tage vor seiner Trauuug für sein« Freunde ein Festmahl. Am Tage der Trauung begiebt er sich mir ihnen zu seiner Braut, wo der Mulah den priesterlichen Segen über das Paar ausspricht. Darauf kehrt der jung« Ehemann in Begleitung seiner Verwandten und Freunde in seine Wohnung zurück, wo wiederum unter Musik ein Festmahl nach der Sitte der Eingeborenen gehalten wird. Gegen zehn Uhr AbenbSl zieht er mit dm HochzeitSgästen zur Wohnung ferner jungen Gattin, Welche von einigen derselben au» dem elterlichen Haufe herauSgeführt wird, und sobald sie auf der schwelle erschein», von den Verwandten deS ManneS umringt wird. Don Verwandten, Freunden und dem ganzen Gefolge begleitet, zieht dann der junge Mann in ftitu neue Wohnung. — Die Männer heirathen in bcr Regel im Alter^von 25 di« 35 Jahren, di« Mädchen^ sind g wöhnlich 20 dis 22 Jahr« alt. Es giebt unter den »erfischen Juden einzelne, die sehr reich sind; doch ist dieser Reichthum eine Duelle vielfacher Gefahren, so baß sie geyörhigt sind, ihr» Schätz« v^e rin verbrechen zu verbergen.!— Ihre gedrückte Lage fasse ich in folgend« Hauptpunkte I) In ganz Persien * ) Ritter'» Erdkunde 3. But, 9. TheU, Westafien S- 42 u s. stimmt mit dieler Behauptung überein. zusammen: müssen! die Juden in einem von den übrigen Bewohnern abgesonderten Stadtviertel wohnen, denn sie werden alS unreine Geschöpf« betrachtet, deren Umgang und Gegenwart verunreinigt. 2) Sie haben kein Recht dazu, Handel mit Stoffen zu treiben. 3) Sie bürken auch in den Strafen ihre» eigenen Viertel» keinen offenen Laben halten, sie können dort nur Gewürz und Apvlhekerwac ren verkaufen, oder daS Juweliergeschäfr betreiben, worin sie denn auch eine bedeutend, Meisterschaft erreicht Hab n.; 4) Unter dem Voraande ihrer Unreinheit werden sie mit der größten Strenge behandelt unb wenn sie eine von Muselmanen bewohnte € traße betreten, jo werden sie von Pöbel und Knaben mit Steinen und Schmutz deworfet«. 5) AuS demselben G und« ist e» ihnen sogar verboten, während de» RegenweurS auSzugehen, weil man annimmt, daß der Regen Unreinigkeit von ihnen abspüle, durch welche die Füße de - Muselmanen beschmutzt würden. 6) Wird ein Jude all solcher auf der Straße erkannt, so wird er auf empörend> Weise mißhandelt, die Vorübergehenden speien ihm ins Gesicht und man schlägt unbarmherzig auf ihn lo», so daß er oftmals zu Boden fallt und nach Hause getragen werden muß. 7) Wenn ein Perser einen Juden tobtet, und die Familie des Getödteten kunn zwei Muselmanen alS Zeugen der That stellen, so wird der Mörder mit einer Geldstrafe;von zwölf Tumanen (600 Piaster) bestraft; können aber zwei solche Zeuge« nicht aufgebracht werden, so bleibt das Verbrechen ungeahndet, ruch wenn eS öffentlich begangen und bekannt ist. — S'l Das nach hebräischer Sitte gefchächtere, aber als