Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1865-01-01 · 17 (1865) · p. Seite 67

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
12 (1865)
Issue
17 (1865)
Date
1865-01-01
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4908862-5999392-6026735--2949-4911210
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

67 betrifft, über die ich mit vielei Freude Ihnen meine wahren Gefühle mittheilln kann, und da Sie gnädige Frau, in denselben den Prinzipien der Ehre und Gesetzlichkeit, die ich überall zur Grundlage meiner Handlungen zu machen suche, ein so schmeichelhaftes Zeugniß geben, so wer ren Sie mir auch erlauben, mich heute nicht von ihnen zu trrennen und Ihnen offen und deutlich meine AnsichtüberdasDerfahren de-französischen Konsuls in dem blutigen Drama z j sagen, dessen schmerzliches Andenken Sie wach» rufen. Erlauben sie mlrerst, die große Güte Ihres Herzens und Ihre hohe Freundschaft für Ihren Herrn Verwandten anzurrkennen; aber erlaube» Sie mir auch, Ihr« Meinung über sein Betragen ln dem traurigen Prozesse nicht zu theilen. Ein' Konsul, der von muselmännischen Behörden eine solche Antwort, wie Sie sie erwähnen, erhallen und nicht im Ang sichte der ganzen Wtlt protestirt hätte, würde seine edelste Pflicht verabsäumt |fyabtR; und bei solche.« Markern gegenwärtig zu sein, ohne sie durch einen offiziellen und öffentlichen Tadel zu brandmarken, heißt die heiligsten Gesetze der Menschlichkeit nicht verstehen; übrigen-, gnädige Frau, hc l keine gerichtliche Untersuchung die Anklage unterstützt od r gar bewiesen, daß die gemarterten Unglücklichen, deren unschuldige- Blut zum Himmel schreit, di« wahren Schu digen gewesen wären. Aber möge Ihr Verwandter sich leruhlgen; was mich betrifft, gnädige Frau, ich. werde nid»r in die Wageschale legen, was Sie da-Gewicht meine- Stamme- und das Schwert de- BrennuS nennen; die Zeit und die Ereignisse, durch einen höhern göttlichen Willen gelenkt, stelle^ jede Sache und jeden Menschen an den gehörigen Platz. Jetzt, wo Herr von Rattimenton kämpfen muß, um Inichk seine Laufbahn &u verlieren, wir» er mich nicht auf seinem Wege sehen; meine Ueberzeugung und meine menschlichen Gefühle würden enie zulassen,! einen Menschen im Unglück zu bekämpfen Gestatten Sie, Frau Gräfin," rc^ Ich brauche zu diesen edlen Dorten nichtmehr hin» zuzufügen; ich will nur noch den Freunden der Wahrheit berichten, war ich während meine-Aufenthaltin Damaskus im Iah« 1864 aus dem Munde eines ehrwürdigen Greises vernommen habe, der noch die Spuren der Martern auf seinen Schläfen trägt: des Herrn Alvari. Die muselmännische Behörde verminderte sofort die Martern/ wenn sie gewiß war, nicht von den Agenten des französischen Konsuls überrascht' zu werden; so ließ man z. B. die Unglücklichen während der Rächt ruhig. Ich hätte noch viele Thatsachen zu erwähnen; aber die Länge diese- Briefenöthigt mich sie biü zum nächsten Briefe aufzusparen. Albert Cohn. Die Juden Europa's vor hundert Jahren. (Audem Manuskript des Pfarrer- Ulrich in Zürich.) (Fortsetzung^ WaS das Würtemberger Land betrifft, so war in drmfelden sonderlich zu Wlelkalb uud Tübingen im IS. Jahrhundert eine ziemliche Anzahl Juden, sie wurden aber >551 daraus verjagt, worauf sie bis diese Stunde nicht in diesem Lande geduldet werden. Ja die fürstliche Würdembergische La»des „Constitution sol. 63 verbietet ausdrücklich de« Unterthänen, mlt den Juden etwazu handthleren, oder si!h kn einen äußerlichen Handel einzulassen," bei Sfrafe Leide- und Guthes und dazu Landesverweisung; dkf Leute aber sollen wegen solche» mir den Unterthänen gepflogenen Handlungen, sich des Geleitverlustig und anderer Strafen schuldig machen." Bei diesem Anlaß kann ich auch nichtanders als eine Digression zu mache», welche nicht nur das Herzogtbum Würtemberg, sondern auch viele andere Länder und Orten aufmerksam gemacht, ich deute damit aus den berichtigten und schmählich Hingerichteten Juden Joseph Süß Op, penheimer. (Hier folgt dir Erzählung von Süß' Tode, die wirlübergchen, da dieser Gegenstand schon wiederholt im „jüp. Volksdl." behandelt worden.) Wir kommen mm in Beyerland. Da war «pebem eine ziemliche Menge der Juden und so wohl gelitten,! daß als anno 1348 und 49 die Juden durch ganz Deutschla» d verjagt und jämmerlich umgedracht worden, sie in dieser» Lande Schutz und Sicherheit fanden. In dem ErzdiSthum Salzburg werden sie nicht gedchdet. Sehet Joseph Metzgers Hist. Salisburg I. IV, c 46 fol. 513. , Ao. 1476 ließ 8 ischof Udalrkcus III. alle Juden aus seiner bischöflichen R sidenz Passau verjagen, auch einige wegen ihres Unfsugs, di n sie mit den Hostien triben, verbrennen. In RegenSburg tollen vor Altem ebenfalls Juden gewesen sein. Sie befanden sich da auch gar wohl, indem sie Kaiser Friedrich! III. rpie seine eigmen Unterthänen geschützt. Rach der Zeit^ aber I jagte sie Bischof Johannes III. aufeinmal zum stand hinaus. Seitdem der Reichstag in RegenSburg gehalten! wird, haben sich die Juden wieder eingeschlichen, ^o. 17>2 aber mußten sie wieder sich auS der Stabt begeben u nd dorp halten sich schon wieder einige dä auf. deren einige unter depi Schutz de-Raths, die meisten aber unter der Prolection! der Gesandtschaften sich befinden. Bej dem kaise daß die Juden schon auS S teyermark, worden, S. Äarr.; lichen Erdlan den ist zu merken, Ao. 1496 von Kaiser Maximilian I Kärnthen und Crain vertrieben eiler'S lloer. German. P, 1 c. 2 fol. 61; item Valo*sor Öanicar. Hiüor. lib. XII, fol 393. Ao. 1574 wurde« etlich 1660 Juden in unterschiedlicher Orten von Mähren verbrannt und fast jämmerlich verfolgt, bis Kaiser Pkaximilian U. selbige in Schutz genommen. In Mähren und sonderlich zu Rixlasburg (Rikolsburg) sind viele Juden, aber in Tprol findet man keinen einzigen. In Wien hatten sie verschiedene Fata, bald wurden sie angenommen, bald wieder verjagt. Ao. 1675 sind sie gegen Erlegung voN 400006 Gulden in den kaiserlichen Erblanden, Wien abbr ausgenommen, wieder.ausgenommen worden. Ein einzige,Jud, RPnenS Samuel Oppenheimer, der 1703i im Sommer verstorben, bekam die Erlaubnis als kaiserlicher General CommiffariuS mit seinen Leuten in Wiyr zu wohnen. (Fortsetzung folgt.) X

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.