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Jüdisches Volksblatt · 1864-01-01 · 11 (1864) · p. Seite 43

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
11 (1864)
Issue
11 (1864)
Date
1864-01-01
Page
Seite 43 (sequence 3)
Language
German
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43 allen Mann, indem er ihm die ganze Disposition überlass« und stch nur das Allernöthigste zu feinem Bedarf vorbehielt. Her alte Cock übergab daher dem jungen Mann das Geld, schrieb die Wechsel auS, trug allegenau in die Bücher ein, schloß diese mit den Worten: „Nun, das zweite Geschäft, zum Schiffe!" Robert verließ zuerst das Hau- und schlug die entgegengesetzte Richtung ein, nachdem er mit Cock Verabredung getroffen, wohin er ihm Nachricht geben könne. Der alte William nahm einen Fiaker und fuhr zum Hafen. Es konnte niemals auffallen, wenn er, noch dazu eine politisch so unbedeutende Persönlichkeit, mit Schiffen, die zur Abfahrt bereit waren, verkehrte, denn seine Geschäfte erforderten dies sehr oft. Sowie er daher am Hafen aus dem Wagen stieg, umringten ihn die Bootsführer, um stch zu Diensten anzubieten. Bald befand er sich in einem Nachen und befahl nach dem englischen Schiffe zu fahren. Kaum hatte er dieses bestiegen und nach dem Capitain gefragt, als dieser ihm entgegentrat und sie sich beide als alle, gute Bekannte erkannten und aufs herzlichste begrüßten. Der Capitain hatte früher ein Schiff eines RheberS von Liverpool geführt, damals ssfter Baumwollenladung vom Hause Richardson empfangen, war dabei wochenlang in diesem Hause gastlich dewirtbek worden und hatte Robert noch als Knaben gekannt. Diesem Manne konnte Cock völlig vertrauen; ec zog sich mit ihm in die Cajüte zurück und theilre ihm das Borge allen« mit. Der Capitain wußte auch, daß d?r alte William ein Mann der vollen Wahrheit war und baß eS sich kein Haar breit anders verhielte, als ihm dieser derichttte. Odschon die Engländer den Losbruch deS Sturmes, welcher die Kräfte der Union als ihltzr gefährlichsten Nebenbuhlerin auf lange Zeiten lähmen mußte, gern sahen und der alte Capitain deshalb die Fortschritte der Confvderirte^r mit günstigen Augen betrachtete, so war er doch im H-rzen ein grimmiger Feind der Sklavenhalter, wie er denn in der Jugend auf einem englischen Kreuzer gedient harre, der an der afrikanischen Küste starionirt, auf Sklavenschiffe Jagd machte und dabei manchen harten Strauß, aber auch manche vergebliche Fahrt gehabt. Oer Capitain versprüh daher alles zu thun, um den jungen Mann, dessen .Handlungsweise ec nicht nur billigte sondern bewunderte, aus der Gewalt feiner Feinde zu retten und ihn sicher rach New - Pock zu bringen- Eine Stunde nach Mitternacht werbe feine Jolle an einer genau bezeichneten Stelle am Ufer liegen, zur Sicherheit wolle er selbst dabei sein. L iobect habe sich nur pünktlich einzufinben, und würbe er erst nur mit einem Fuße auf einer englischen Planke stehen, so würde keine Mycht der Erde es wagen, «Hz, dem Schiffe zu entreißen. lUm aber, jede Unannehmlichkeit zu vermeiden, würde er Robert bizur Abfahrt, die pünktlich 3 Uhr nachmittags stattfinden solle, in seiner Cajüte verborgen halten. “ So war alles verabredet, was die glückliche Ausführung des Planes sicherstellen konnte. Die beiden Männer schüttelten sich die Hände und der Agent eilte nach Hause zurück, sowohl um Robert von dem guten Erfolg seiner Bemühung zu unterrichten, als auch um unverweilt die Operationen zu beginnen, durch welche ein Thell de,s Richardsvn'schen Vermögens gerettet werden sollte.; (Forts, folgt.) Ein Jndenkrawall vor dem Gerichtshöfe zu Brünn. Brünn, 18. Fedr. (Aus der Presse.) Amv. August verflossenen Jahres wurde eine Fensterscheibe des Gustav Brück'schen Gasthauses in Kanitz mittelst eines Steinwurfes eingeschlagen. Die Gattin de- Wirrhes eilte sogleich auf die Gaffe, um den Thäter zu ertappen, und als sie jemand über die nahegelegene Brücke laufen sah, rief sie, man möge den Laufenden — den dreizehnjährigen Franz Kuzela — anbalten, was auch geschah. Der Angehaltene wurde hierauf in das Gasthaus gebracht, wo man ihm Weste und Mütze auszog, damit er den Urheber der Thal benenne; er machte als solchen den Kqaben Anton Elsner namhaft. Während dem kamen die Eltern des Kuzela berbei, schlugen einen großen Lärm, bis sie auS dem Haufe hinausgeschafft wurden. Ueber den Streit hatte sich aber eine bedeutende Menge Menschen vor dem Gasthause des Juden versammelt, welche, als sie von dem Vorfälle Kenntniß erlangt haue, in eine sehr große Aufregung versetzt wurde. Der etwas angetrunkene Lebzeltbr Ignaz Hipsty erhob alSbald feine Stimme, fing nicht nur Brück und fein WirrhShaus zu beschimpfen an. sondern wendete auch seine Zornausbrüche gegen die ganze Judenschaft, indem er äußerte: „Die Juden gehören nicht in die Stadt; man solle ihre Häuser in Brand stecken, sie untergraben, mit Pulver in die Luft sprengen; man solle die Juden hinau«- jagen u. s. w." Der Zimmermeister Karber gab dem Schreienden Recht und schrie. ebenfalls, baß die Juden die Stadt, das Crucifir verunreinigen; die Juden gehören nicht hiehcr, wo Christus, der Herr hänge u. f. w. (Es befindet sich nämsich in der Nabe des Brück'schen Gasthauses das Bild I^es Erlösers.) Diese aufreizenden Worte verfehlten nicht, ihre Wirkung zu macken, die Volksmenge murrte, gab den ^ch^eiern Recht, es fiel auch ein Steinwurf, der aber nftmand traf, und es wird nur dem vorsichtigen Benehme» öer Juden zugeschcieben, daß es nicht zu irgend einem akgen Ercesse kam. - , Heute saßen Hlusty und Karber auf der Anklagebank, angeklagt des Vergehens gegen die' öffentliche Ruhe und Ordnung. Dir Äefchulbjglen wollen sich auf directe, zu Feindseligkeiten gegen die Judenschaft im allgemeinen aufreizende Aeußerungea nicht besinnen; dagegen wird das Vorbrjngen derselben von einigen Zeugen, meistens Israeliten, nachgewleftn. < Aus den vorgelesenen Sitkenzeugnissen erhellt, daß Hlusty ein wohlhabender Mann ist, der durch viele Jahre in der Gemeindevertretung sitzt und gegenwärtig auch als Vorsteher einer kirchlichen Bruderschaft in Kanitz fungirt; dasselbe wird von dem zweiten Angeklagten gesagt und dabei noch bemerkt, baß derselbe von der Welt zurückgezogen lebt und eifrig Gaben für die Kirche sammelt. Die Staatsbehörde beäntragr die Schuldigsprechung und Verurtheilung der beiden Angeklagten zu vierzehn Tagen einfachen Arreste-; der Gerichtshof verurtheilt« dieselben in Erwägung ihredisheügen WoblverhaltenSihrer stets bewiesenen Ehrenhaftigkeit, der Aufregung, in der ji< sich befanden und welche theils durch den vochergegangenen Genuß geistiger Getränke theliS durch die dargeborene Gelegenheit entstanden war, sowie mit Rück»

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