Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 9 (1862)
- Issue
- 31 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Historische Notizen voll vr. G. W o l f in W i e n. Zur Geschichte der Karäer in Oesterreich. <©**•*-> Diese treugehorsamste Hofkanzley ist hie, in fals mit dem Galizischen Gudernio allerdings eioversta» den, daß die angejtigte' jüdische Seckle (welche aus der asia rischen Landschaft Diarbecker, die auch sonsten den Nauen Caramit oder Carahemir führet, ihre Benennung überkommen zu haben scheinet, und sonst »on den Talmud scheu Juden msgemeine die Caraiten genannt, und weilen sie die Traditionen de- Talmud und Misne in so weit sie von den Büchern Mosi« abgehen, verwerffen, von den elben äußerst gefasset zu werden pflegen) in Ansehung ihrer angebrachten sittlichen Aufführung und guten Betrageni ine allerznadigste Rücksicht, und Unterscheidung allerbincS verdienen, und dahero eS nicht allein bei der dem Carai ischen Juden Jzko Salomonowitz auf die Halste herabgesetzi en HeyrathS- ConsenS Taxe von 10 Ducalen allermilbest zu belassen fevn dürfte, sondern, da den übrigen Juden ein« doppelte CapitarronS Taxe oder Kopfsteuer proviroriL aur von dM rumen auferleger worben, weilen sie keine Giundstücke besitzen, mithin m'chc wie die Christliche» Unte thavrn nach der Ansaat mit einer Lieferung oder Grund teuer beleget werden könne, die Caraiten hingegen, weile! sie Grundstücke besitzen, und solche wie die AckerSleute d arbeiten, zur Lieferung der Naturalien gleich erfagren Chrij lichen Unterthanen gezogen worden; So scheinet auch er Billigkeit und der Jusliliae dijftribulivae allerdings gen aß zu feyn, daß sie desjenigen üverhoben werden, was den übrigen Juden aus vorbemelter Ursache auferlegt worden, > uthin denenselben derzeit nur die einfache Kopf-Tax (v eiche solchen falls bloß für eine Toleranz-Gebühr zu bettrchten wäre) adzufordern feyn dürfte. UedrigenS wäre wegen dieser Caraitifchen man allerunrerthäaigst und ganz unvorgreifli derzeit noch nichtbeständiges zu verordnen, Gudrrnio aufzulegen, daß es dieselbe in das . reitaufgetragene Juden - Systeme einzudezi selbige hiebei von den übrigen nach gutbestist scheiden hätte, als bis dahin es auch von Sekte vielleicht noch weilere Aufklärungen e um ihrentwegen hinnach desto gründlicher können. Nachdem« jedoch diese Juden bei all von der pollnischrn Regierung genossenen Drfr aber von zeit König Joannis des dritten nicht sondern nur hundert Jahr etwaau-tragt) Zeit keine Pcoselvten gemach,t, oder ihre übri« genossen zur Nachahmung bewogen haben, ihrer eingeschränkten Anzahl von fünfzehn dis willen zu Halft; verblieben sind; So ist sehr daß wieder den Wunsch des Gubemii auch wenig zu hoffen seyn dürfte, besonderwenn der Best; so vieler Häuser in den Städten und di« Treibuag aller Gewerbe bloß gegen mit der Christlichen Contribution nach seine neswegs zu vergleichenden Kopf Taxe gestaltet Sie sich solchenfals um den Best; der Grunds . zu bekümmem haben, welches aber eben die N U st Juden, wie dafirrhält, sondern dem emselben behen, jedoch d zu uaterdftser Juden rl alten dürfte, Vorgehen zu ihrer vorhin : yung (welche -zweihundert, so lange GlaubenSfondecn bei sechzehn Fav^ahrscheinlich, hievon den Juden Märkten, l iner elenden, Maaß. keiwird, weilen ücken wenig »thwenbigkeit d irch t rlftig urd eines wohl überlegte» Juden-Systems, wovon der Stof an das Gubernium von zeit zu zeit schon abgegedcn worden, neuerdingen bestattiget, und am Tag leget. Es beruhet jedoch alles rc. Wzea den 3. Oktober 774. In Abwesenheit des Hofkaazlers Ludwig Graf Cavriani. Hierauf rescribirte die Kaiserin: Place«. Es har jedoch bas Gubernium aus sämtlichen Kreysen Nachricht einzuziehen: ob noch an anderen Otten und wie viel dergleichen Karaimilen-Familien vorhanden seyeai und was es mir ihrer Lebensart, Gewerb und Abgaben für eine Beschaffenheit habe. Maria Theresia m/p. In Folge dieses Restciptes ging folgender Bericht ein: In gehorsamster Folge einer t. k. KeeiSamtt. Verordnung dato 31. Der. 2. p. solle die über die befindlichen Caraimilen abgeforverte Auskunfft anmir gehors. zu erstatten ohn rrmangrl. In der einzigen Stade Hallicz dieser ganzen DistricteS befinden sich 19 Familien deren Caraimilen^» Ihre Lebensart ist sehe einfach, friedlich tmb arbeitsam. Der Aeltest« unter ihnen ist Richter ohne mindeste Besoldung, deme sie alle ohne Weigerung gehorchen. Zank und Streit sind ihnen nie erlebte Zufälle; in ihre« Hausern sind sie reinlich, die Kleidung beiderlei Geschlechtes ist polnisch und sind di« Männer nur in dem langen Bart von dem Landvolk zu unterscheiden. Sie haben hier ihre eigene Schule, glauben an keinen Talmud, können sich mit einer Blulsfreundin nicht verheiraten, auch ihr« Weiber nicht verlassen, in ihrer Seele aber sind sie voll sonderbaren Aberglauben. Ihr Gewerbe besteht in Pferd-, Leinwand- und Wachshandel, sie bauen, pflegen und ernten selbst ihre Felder, seitdem aber die Halizer Bürger und die Stadtgrunde versetzt, ist ihnm sehr wenig Feld zum Bauen übrig geblieben. Handwerker befinden sich unter ihnen keine. Sie besitzen laut ihren Privilegien mit den Halizer Bürgern in allen gleiche Freiheit und Vorrecht, haben auf die Stadtgrunde, Schankgerechtigkeit gleiche Ansprüche, da aber ersierer versetzet und letzterer zu denen Herrschaftlichen Gefallen gezogen worden, so leiden Sie hierunter eine merkliche Verkürzung. Ihr« Abgaben bestehen nur in den Podymni und Tubernialsteuer, die Sie bisher in gleichem Maßstad mit der Bürgerschaft verrichtet haben, an den Starosten zahlen sie weder ZinS noch sonst eine andere Abgabe, da sie ihre eigene erbliche Häuser besitzen. In dem adgewichenen 1774 Militärjahr haben sie die sonst in 188 fl. jährl. bestandenen Kopfsteuer gedoppelt und folglich mit 376 fl. entrichtet, da aber, laut »emlich hoher Verordnung dato 31. Dec. die Caraimilen nur die einfache Kopfsteuer oder Toleranzgebühr zu bezahlen halten, so bitten solche, womit ihnen die halbschied dec für daS abgerückte Jahr an Kopfsteuer abgefilhrten 376 fl. wiederum vergütet oder auf künftige Steuernabgabe zu gute baß gerechnet werden möchte. Halic; 3. Febr. 775. I. Kolmanhüber, k. k. Director.