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Jüdisches Volksblatt · 1862-01-01 · 30 (1862) · p. Seite 119

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
9 (1862)
Issue
30 (1862)
Date
1862-01-01
Page
Seite 119 (sequence 3)
Language
German
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119 i Historische Notizen von vr. G- Wolf in Wien. Zur Geschichte der Karäer in Oesterreich. Jüngst veröffentlichte Herr V. Gehlert: „Die Karäten' und Mennoniten in Galizien" (Wien Staatsdruckerei 1862, 15 Seiten), woraus die Journale Auszüge brachten, welche auch in die A. Z. d. I. übergingen. Dem Verfasser war es darum zu tkun, statistische Daten zu geben, über den KaraismuS selbst hat er einige auS fecundicten unzuverlässigen Quellen geschöpft. Indem wir voraussetzen, daß den Lesern dieser Blatter die Kemttniß jener Dokumente, auf welche sich Herr G. bezieht, von Interesse fein dürfte, so veröffentlichen wir sie hiermit. Sie werfen auch ein» Schlaglicht auf die jammervollen Verhältnisse Her Juden jener Zeit. Die HeirathsconfenStaxe, welche er^eführt wurde „damit sich die Juden nicht zu sehr vermehren und die NahrungSwege vermindert werden" betrug von 2. August 1774 bis 28. Ort. 1775 für 668 getraute Paare 13,385 Ducaten. Wir kommen auf dieses nationalöconomifche Moment bei einer andern Gelegenheit zurück und lassen hier die Dokumente folgen. Euer Majestät! lien, nnd in die Ukraine ^ernährten; daß Sie die Ehe ihrer Kinder erst in reifen Jahren, und nicht so frühe, wie die übrigen Juden gestatten, und endlich, daß dies« arbeitsame, mässige, friedfertige, reinliche^ den Christen selbst nicht un- ~ angenehme Gemeinde ihr friedsame- Leben meistenmit * dem Ackerbau nach Art der vormaligen Israeliten zudrächte, mithin in mehr, als einer!Rücksicht sowohl den Christlichen, als übrigen jüdischen Insassen zu. einem Beispiele dienen könnte; Ja daß nach ÄoSsage de- Bericht legenden Distrikts» Direktors im Halkczer Kreise in Zeit seines aufha» benden Amt» noch niemals eine Klage wider die Caraimiren vorgekommen wäre. Dahero^daS KreiSamt dafürhieltt, daß man dieser Caraimitischen Gemeinde die Heyraths- Taxe, wo nicht gänzlich, doch zum Theil um so mehr nachsehen. Sie von der Kopfsteuer gänzlich defreyen, und in dem Contribunons'Anfchlag denen Christen gleichhalten könnte, als sie nebst ihrem von den übrigen Juden so verschiedenen Betragen, auch schon vor zweihunkierr Jahren gleiche Privilegia mit den ^Christen genossen, u^rd nur erst seirh dem Jahre 1765, von dem iezigen Königs in Pollen mir den übrigen Juden beleget worden wäre, tedoch wäre die Kopfsteuer von diesen Juden zu Folge der. Verordnung von Ivten Juny nächsthin allerdings eingehoben worben. In dieser vielfältigen Betrachtung, und ist Rücksicht, daß der Sapplicirende Jud Jzko Salomonovlcz zu den Mittelst beiliegendem Berichte von I0ten und;>s 27ten lezt verfchkmmnen Monat- September erinnert das Galizische Gubernium. E» Kälte der zu Kunkizow befindliche Caraimer Jud Jzko Salomonovicz, welcher ohne Eltern und Gefchwistcigten sich befände, die Nothwendigkeir vorgestellet, vecmög welcher er zur Ehe zu schreiten sich verbunden sähe, damit er seine aus einigen Feldbau und einem eigenen Hause bestehende Würthschaft fernerhin besser pflegen, und hieraus die schuldigen Abgaben desto sicherer erschwingen könnte. Zugleich aber hätte er gebetten, Ihme den HeyrarkS- ConfenS unentgeltlich zu errheilen, indeme ec sein wenige- Geld auf den Einkauf der Natural Lieferung hätte verwenden müssen, folglich jene Taxe zu bezahlen außer Stande wäre, di« nach den dießfalligen Verordnungen sich auch auf die Caraimer Juden erstreckte, obwohlen diese sonsten vermög eine- Privilegii Juannis III lii Königin Pollen von den übrigen Juden abgesöndert, und in allen Abgaben nach Maaße ihre- Vermögens, und ihrer Würthschaft mit den Christen ganz gleich wären gehalten worden. Da nun da- Gubernium von dieser Sekte der sogenannten Caraimiten nähere Kundschaft einzuhollen bewogen worden wäre; So hätte dasselbe aus den beigelegten Amt- Bericht des Haliczer Kreiseersehen, daß diese aus fünfzehn bi» sechzehen Famillen') bestehende und bloß in Halirz wohnhafte Caraimiten von den übrigen Juden ganz unterschieden seyen, an keinen Talmud glaubten, sich der Tracht nach von den andern Pollen nur mit dem einzigen Barte unterschieden, baß nur diejenigen unter ihnen, welche keine Felder zur eigenen Bearbeitung überkommen könnten, sich mit dem Fuhrwesen Pferde, und Salzhandel nacher Pobo- 1) Anm. Au» den Daten der letzten Volkszählung, im I. 1857 in Galizien, entnehmen wir, daß in Hallicz 40 karailische Familien lebten. 25Familien eruährten sich von HauS- und Grundbesitz und 5 von der Landwirthschaft alleio, 16 erwachs«« männl. Individuen waren Tagelöhner. Der jetzige Kaiser befreite die Karaiten am 30. Dec. 1859 von der Militardienstleistung. Lieferungen, fast alle Naturalien erkauffen müssen, und vahero vom Geld« entdlosset worden, hatte zwe^r da» Gubernium demselben den HeyrarhS ConsenS gegefi di« Halbscheid der sonst gewöhnlichen Taxe von zwanzig Ducaten pr zehen Ducaten ertheilet, was aber die Befteyung von der Kopfsteuer betreffe, getraute das Gubernium für sich selbst darinne nicht vorzugehen, -weilen diese Juden erst Anno 1765 sothaner Steuer neuerdings unterzogen worden, und selbige auch dermalen gleich denen übrigen Juden hätten bezahlen müssen. Indessen wäre es offenbar, daß diese Caraimiten eine allermildeste LaudeSfürstli'che Erwägung verdienten, und da» Gubernium wäre dahero der unmaaßgebigsten Meinung, daß Sie von der Kopfsteuer befreyet, und sowohl diejenige, welche sich mit dm» Feldbau eigener oder gepachteter Gründe, als die übrige, welche sich mir dem Salz, und Pferdhandel abgäden, fo wie die Christen, nach dem Beehaltniß ihrer Grundstücke, oder ihre» HoindelS zur Contriburion verhalten werden könnten, indem« nichtmehr zu wün chm wäre, als. daß auch die üdrigetz Juden, welche de zeit keiner würklichen Possession fähig wären, und da f« doch als Menschen leben müßten j ihren Unterhalt in Ränken, Wucher und. Bedruckung >der Christen zu suchen verleitet würden, auf den reinlichen, und friedfertigen Fuß dieser Caraimiten gesegnet werden möchten, weilen die > Gleichhaltung dieser letztem mit ^en Christen vielleicht auch die übrigen Juden auS natürlichm Triebe zum Lrsize eines mSssigen Eigenthums , ronjb zugleich mässigen Arbeitsamen Verwendungen aneifem, und folchergestalten auS> einer den Christen dermalen beschwerlichen Nation mit l^e zeit Lute Mitbürger erzielet werden Idürften. Worüber sich also daS'Gubernium die allerh »chste Enc-. schliessung in aller tief^er Ünterthäaigkeit erbitte . . folgt.)?

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