Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 8 (1861)
- Issue
- 46 (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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zu finden. . Bei diesen Worten ließ der Graf einen lauernden Blick auf den Ritter fallen; dieser aber schien auf die letzten Worte nicht zu achten, sondern fuhr fort: „Dennoch brachten die Gönner meines DalerS durch viele begütigende Ansprache es dahin, daß der Kaiser Euch noch vier Wochen Frist gestattet, und ich bin deshalb hierhergeeilt, um Euch m meines Vaters und aller unserer Freunde Namen dringend zuzureden. Euch diesmal vor dem Sturme zu beugen, damit, wenn ec vorüber, Ihr um so kräftiger Euch wieder erheben könnet. Ja, gebet nach, wir haben Hoffnung, daß das Urrheil nicht so schlimm ausfallen werde. Aber seid sicher, daß, wenn Ihr hartnäckig bleibet, die Acht über Euch ausgesprochen und ein mächtiges Heer gegen Euch heranziehen wird. Der Kaiser hat es sich leider schon zur Ehrensache gemacht, er ist deshalb in Würzburg geblieben, obschon es ihn nach dem Süden des Reiches verlangte. Ja, es ist zu fürchten, daß er sich selbst an di«Sp>tze der Erecutionstruppen stellt, und daß dann Eure Macht wie Staub zertreten werde, ist augenscheinlich. So laßt Euch überzeugen; glaubet, daß ich der letzte wäre, der Euch zu Eurer Erniedrigung ralhen wolle; aber wenn der ganze Himmel voll schwarzer Gewitterwolken steht, wem wäre es da eine Schande, sich unter ein schirmendes Dach zu flüchten. . .? Was thut cs Euch, trenn Ihr einige alte Burgen und einige Strecken Landes derausgeden müsset, darum bleibet Ihr dennoch reich und mächtig genug." l^l-nl^ung ivig,.) Die Juden in Preußen zur Zeit der ersten Krönnng. «Aus Försters „PreußruS Helden im Kriege und Frieden." Band l.) Eine einträgliche Quelle des Einkünfte blieben auch unter König Friedrich I. die Juden, welche die Fürsten als ihr besonderes Ekgenlhum betrachteten.' Da sie von allen Gemeinde- und bürgerlichtn Rechten ausgeschlossen waren, kein zunfrmäßigeS Gewerbe, keinen Ackerbau treiben durften, waren sie nolhgedrungen einzig und allein auf den Handel angewiesen, und hier mußten sie suchen, durch Uebervortheilung der Uncerthanen wieder zu gewinnen, was höchst ungerechter Weise die Fürsten von ihnen an Steuern und Leibzoll erzwangen. Zu Anfang der Regierung Friedrichs wurden 'sämmtliche Juden vor eine Commission gefordert, um neue Geleitsbriefe zu lösen und dafür 20,000 Thaler zu zahlen. So oft es der kurfücstlichen Chatulle an Einnahmen gebrach, wurde diese Schatzung wiederholt, was in den Jahren 1689, 1690, 1691 geschah. Friedrich hatte schon 1697 den Bau einer eigenen Synagoge in Berlin gestattet, und als er später als König den Juden Joel Liegmann zum Hof-Juwelier ernannte und nach dessen Tode der Wiltwe die große Vergünstigung ectheilte, unangemeldet zu ihm und zu der Königin kommen zu dürfen, vermehrte sich die Zahl der jüdischen Familien in der Mart ansehnlich. In Berlin befanden sich bei dem Antritt der Regierung Friedrichs nicht mehr als 31 Juden, während in der Stadt Frankfurt a. O. bereits 43 jüdische Familien lebten. Hier war man so sehr gegen die Juden eingenommen, daß. der Magistrat 1690 dei dem Kurfürsten eine Bittschrift einreichte. in welcher derselbe mständigst bittet: „Die Stadt von diesem Ungeziefer zu reinigen und darob zu sein, die getreuen Unkerthanen von diesen Blutegeln zu befreien." Großen Bortheil zogen die Juöen von der Einschleppung fremder Münzsocken, wogegen den 12. Januar 1691 ein strenges Edikt erschien; allein die kurfürstlichen Kassen .nahmen es mir den beschnittenen Ducaten nicht allzu genau, und ein Previncial-Reglemenk vom 7. December 1700 bestimmte, daß die vcrgeleiteten Juden doppelte- Schutzgeld erlegen, die Schutzjuden 1000 Ducaten Schutzgeld entrichten und nur noch zehn wohlhabende, jüdische Familien, eine jede für Zahlung von 50 DucatöK, ausgenommen werden sollten. Auf'dem platten Lande zu..Wohnen, war ihnen nirgends gestattet, städtische Grundstücke sollten sie fernerhin nicht erwerben, die erkauften nur in gerader Linie vererben dürfen. Alle drei Jahre sollten die Aettestea^und Vorsteher in Gegenwart de- König!. HauSvoigtes und Rabbiners durch Mehrzahl der Stimmen gewählt werden, und von ihnen Streitsachen bizum Betrage von sechs Thalem geschlichtet werden können. Die Judenßchaft von Berlin stand unter dem König!. Hausvoigteigencht, und der Magistrat konnte es nicht erreichen, Prozesse bis zu 50 Thalerr^ Werth zwischen.Juden und Christen vor den sta'btischen^Gerichrsstand zieher^-zu dürfen. Durch dergleichen Begünstigungen wurde der allgemeine, burch Unwissenheit und Unduldsamkeit erzeugte Haß der christlichen Bevölkerung von Zeit zu Zeit aufs Neue angefacht und die unsinnigsten Klagen gegen, die Juden erhoben. So wurden 1402 die Juden bei dem Könige verklagt, daß sie in dem Geber Alcnu den Heiland täglich lästerten, vor ihm aü-spien unb dann von dem Orte, wo sie ständen, auf und davon sprängen. Da anfänglich dieser Klage keine Folge gegeben wurde, nahm der rohe Dolkshaufe in Dörfern und Städten dafür Rache an den Juden und mehrmals waren Konigl. Patente nörhig, die Verfolgten gegen Gewalt und Beschimpfung zu schützen. Der König sah sich zuletzt genöthigt, in Betreff der Anklage wegen jenes Gebetes das Gutachten berühmter Theologen und verschiedener Gelichtshöfe einzufordern, worauf unter dem 28. August 1403 ein Edict an alle Prälaten» Grafen und Herren, Unrerthanen, Gläubige und Ungläubige erlassen wurde, in welchem der König , sagt: „Er^und alle Statthalter Gottes aus Erden müßte» nebst der Verherrlichung des Namens Gottes auch den Hauptzweck haben, nicht nur das zeitliche Wohl der ihnen anvertrauten Unkerthanen zu befördern, sondern auch dafür zu sorgen, daß, wo nicht alle zu Gott bekehrt, doch,ihv Gericht einstens nicht schwerer werde. Ec habe nun mit erbarmendem Herzen dos arme Judenvolk angesehen, welches ihm Gott in seinem Lande unterwürfig gemacht, und wünsche herzlich, daß eS endlich von seiner Blindheit möge befreit und zum Glauben an den Heiland gebracht werden, doch gehöre das Werk der Bekehrung zu dem geistlichen Reichs Christi, nicht zu dem weltlichen deS Königs, der auch die Herrschaft über die Gewissen der Menschen dem Herren aller Herren einzig überlassen und daher die Zeit der Erleuchtung geduldig abwarten müsse, die Geistlichen jedoch ermahne, daS ungläubige Volk mit Sanfkmuth zu bekehren; dagegen-sei er aber auch verpflichtet, der Bosheit derer zu wehren, die sich gegen Christus erheben wollen." Es wird nun in dem Edict bas Ergebniß