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Jüdisches Volksblatt · 1860-01-01 · 25 (1860) · p. Seite 98

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1860)
Issue
25 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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98 mehr ad)t« als viele Christen. Ich!sinde es aber nicht angemessen, daß Sie im Staate mit regieren, daß Sie daher Mitglieder dieser Krnsversammlung ftstd, da dieselbe eine Art von Behörde ist. Sie ist zwar wine unbedingte Behörde; ihre Beschlüsse bedürfen erst b« Bestätigung der königl. Regierung."! Der Vorsitzende forderte mich apf, meinen Antrag schriftlich zu übergeben. Ich schrieb idaher und übergab den.Antrag. Ich besitze kein großes Rednertalent, und kleide meine Wünsche gewöhnlich in. > Anträge ein. Als ich die Ehre hatte . . . Präs. Ich bitte nicht adzulefen. An ge kl. Als ich Mitglied der ersten Kammer war, trug ich im Jahr« 1853 auf Beseitüung der Verfassung an, natürlich auf gesetzlichem Wege. Der von der königl. Staatsanwaltschaft angezogene §. 152 des Strafgesetzes sinder, glaube-ich, hier keine Anwendung. Bisher haben die „Kreistage" keine Oeffenllichkeit erlangt. Daß der königl. Lanoraeh meinen Antrag in das Kreisblatt har setzen lassen, d^rfür kann ich nicht. Die Provinziallandtäge (?) und der ^vereinigte Landtag" haben wohl Oeffenrlichkeit erlangt, nicht aber die „Kreistage." Ich harre die Absicht, ein vermeintliches Recht der'jüdischen Rittergutsbesitzer, die Kckisversammtungen zu besuchen, durch eine Geldentschadigun; abzulösen» Sollte doch das Souveranetätscecht der K:one Preußens auf Neuchatel durch eine Entschädigung in Gelbe abgelöst werdrn! Auch glaubte ich kein geringes Aequivalenr zu bieten, indem nach 50 Zähren etwa 50 Rittergüter von Juden besessen werden könnten, daher aus Kreismitteln eine bedeutende Summe gezahlt werdet müßte. (Hier blieb uns der Redner unverständlich.) Ich beziehe mich auf §. 154 kses Strafgesetzbuches, wonach Aeußerungen, welche zur Ausführung oder Verrheidigung von Gerechtsamen gemacht strafbar sind, als aus der Form der worden, nur insofern Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen biefelb' erfolgt, die Absicht zu beleidigen hervorgehr. Die Form aber, welche ich gewählt, ist eine höfliche gewesen. P räsid. Wenn Sie glauben, daß Sie ein vermeintliches Recht gehabt haben, so frage |id), worin Sie tat Recht gefunden haben, diesen Antrag zu formiren, worin dieses Recht gelegen haben soll? j Angekl. Bis dahin hatten d§e Kreistagsmitglieder das Recht, Anträge zu stellen. Präsid. Ich meine, woher Si^ das Recht adleiten, überhaupt gegen die Bestimmungen tjerMimstenalrescripte, die in der Versammlung vsrber vergessen worden sind, den Antrag zu stellen. j Angek l. Ich wußte nicht, Mein Recht anders zu wahren, daher mußte ich den Antratz stellen, ich konnte meine Wünsche nicht anders einkleiden. Das Recht, Anträge zu stellen, besaßen wir. Der Minister wollte uns bas Recht abschneiden. Der Vorsitzende schnitt' es - mir damals auch ad, indem er mir das Wort entzog. Präsident. Es wird die damals aufgenommene Verhandlung vorzulesen fein.! An ge kl. Ich bin noch nicht fertig. Schließlich erlaube ich mir, meine früher« Bitte hiermit zu wiederhole«, daß keiue Geld« fouver« uur eine Ge« fäuguißftraf« für de« Fall, daß ich für schuldig befuuden werde, festgesetzt wird, indem ich nicht gem für das Judenthum Geld ausgeben möchte. Zch bin Patron vier christlicher Kirchen und von 8 Schulen, und von einer neunten Schule das Patronat zu übemehmen, steht mir in Aussicht. Außerdem bin ich in mehrere Kirchen eingepfarrt, woraus mir Obliegenheiten erwachsen, und ich will den Kirchen und Schulen nichts entziehen. Zch halte es für keine Schande, für eine Principiensachc eine Freiheitsstrafe zu erdulden, sowie ich es für eine Ehre halte, für König und Vaterland mein Leben zu opfern. Präs. Sie haben noch den Einwand gemacht, daß die Juden kein Recht haben zu regieren, weil das Judenthum dem Chrisienthum feindlich gegenüberstehe, baß Sie es für unmöglich halten, eine Beleidigung gegen Jemanden anzunehmen, den man nicht kenne, daß die ganze Verhandlung dcweise, daß ein persönlicher Angriff nicht stattgefunden, baß Sie gewohnt waren, Ihre Meinung unumwunden zu erkennen zu geben. Im Wesentlichen haben Sie auch da» schon früher angeführt- Sagten Sie nicht, daß die Rittergutsbesitzer jüdischer Religion Ihnen nicht bekannt gewesen? Angetl. Mit Ausnahme des Herrn Boas, den ich bei einer Straßenbau-Angelegenheit kennen gelernt hatte; die andern sind mir damals erst vorgestelll worden. Der Präsident verliest nun die in beglaubigter Abschrift eingereichre Kreistags-Verhandlung vom 17. Decd. 1858, aus welcher u. A. hervorgeht, baß die Ministerial- Resrripte vom 16. Febr. und 17. April 1859, betreffend die Kreisstandschaft der Juden, vergelesen, und daß die jüdischen Rittergutsbesitzer Boas, Cohn und Weither der Versammlung vorgestellt wurden, daß ferner der erste Kreisdeputirte Herr v. Haugwitz unter Zustimmung der übrigen christlichen Stände gegen Zulassung der Juden pcotestirte, und nach Zurückweisung des Protestes erklärte, daß er und seine Gesinnungsgenossen unter diesen Umständen nur der Gewalt weichen. — Ferner liest der Präsident den in beglaubigter Abschrift beigebrachlen Antrag des Angekl. vor. Angekl. Dem hohen Gerichtshof ist bekannt, daß, wenn in den Kreistagen über Geldangelegenheiten verhandelt werben soll, das vorher in einem Circular bekannt gemacht werden muß. In dem Kreistage vom 17. Decbr. konnte also über meinen Antrag gar nicht debattirt, sondern der Antrag nur für den nächsten Kreistag angemelder werden, was ich zu thun mir erlaubt habe. Der Präs, verliest demnächst den Antrag von Julius Werther, Julius Silderstein, L. S. Cohn, S. Boas und Otto Rosenrhal vom Listen Januar 1860 auf Untersuchung und Bestrafung der schriftlich, und nach ihrer Ansicht auch öffentlich ihnen zugefügren Beleidigung. Auf ferneres Befragen räumt der Angeklagte ein, daß er seinen Antrag in der mrhrerwähnten Kreisversammlung vorgelesen habe. Der Staatsanwalt nimmt hierauf das Wort zur Begründung der Anklage: Um den Antrag gehörig würdigen zu tonnen, wird es nöthig sein, das Motiv herauszufinden, welches dabei odgewaltet. Der Herr Angeklagte hat mehrere Motive angegeben. Objektiv ist aber eine Beleidigung vorhanden, welche überdies Personen traf, die sich in die Versammlung gar nicht gedrängt hatten, die vielmehr auf Aufforderung, auf Einladung deS LandratbS erschienen

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