Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 7 (1860)
- Issue
- 25 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisches BolkSblatt. ' Zur i Retehrung und Anterhattung auf jüdischem Gebiete. Herausgegebeu von » ' i Rabbiner Sr. Ludwig Philippso« in Magdeburg. : . . « (No. 25. 1860.j Von dieser Zeilschrisl ersMcinl wixbenUich eine ttnmmrr. Preis de< Jahrgonge l Tl^ir. Vierteljährig 7 V. Rgr. Alle Buchhanrlongcn, Postänner und Aeitnngeervrdirionen nehmen Bestellungen an. [7. Jahrjj. 2. Quartal.] Gerichtsverhandlung i wider den Grafen Saurma - Zellsch 1 Breslau, 9. Mai 1860. Gerichtsverhandlung wider den Grafen Saurma- Jeltsch wegen schriftlicher Beleidigung der jüdischen Rittergutsbesitzer im Breslauer Kreise. 1 (Nach einer stenographischen Aufzeichnung.) Heute Morgen 8 Uhr begann vor der Criminal-Abtheilung des Stadtgericht-, unter Vorsitz des Hrn. Sradtgerichtsralhes Baumeister, die Verhandlung wider den Grafen S a u rma-Jeltfch, der sich persönlich auf der Anklagebank, jedoch ohne Vertheidiger ringefunden hatte. Als Beisitzer am Gerichtshöfe fungirten die Herren StadtgerichlS-Rärhe Kuß und Korb. Die Staatsanwaltschaft war durch Hrn. Assessor Thilo vertreten. Der Auhorerraum füllte sich erst allmählig, und besonders zahlreich erschien die jüngere Zuristenwelt. Zeugen waren nicht vorgeladen. Auf die von dem Vorsitzenden an den Angeklagten gerichteten Personalfragen erwiderte derselbe: Ich heiße Joh. Gust. Graf S aurma v. u. z. d. Jeltsch, bin 62 Jahr alt, kacholtscher Religion. Die Anklageschrift lautet: Zu dem am 17. Hecemder v. I. in BreSlau abgehaltenen Kreistage sind auf Grund der Anordnung des Ministers des Innern auch die im Kreise BreSlau angesessmen jüdischen Rittergutsbesitzer durch den Kreis-Landrath vorge» laden worden. Indessen hatten sich die Rittergutsbesitzer: BoaS auSCattern, Cohn aus Althof-Dürr und Weither auS Masselwitz eingefunden. Nachdem dieselben alS neu «ingetrerene Kreisstande vorgestellt worden waren, überreichte der Rittergutsbesitzer Joh. Gust. Graf Saurma v. u. z. d. Jeltfch zur Berathung in dem nächsten Kreistage einen schriftlichen Antrag, welcher wörtlich lautere: „Jedem Herrn israelitischen Rittergutsbesitzer, welcher in die landräthlis^en Kreis-Versammlungen auf Befehl eines königl., dem Judenthum freundlichen Ministerii vorgeladen wird und nicht i,rscheint, für jede derselben 2 Friedrichsdor aus Kreismitteln zu zahlen." Durch diesen schriftlichen Antrag , haben sich die israelitischen Rittergutsbesitzer, namentlich die anwesend gewesenen BoaS, Cohn und Wert her beleidigt gesthlt und unter dem 21. Januar d. I. den Antrag auf Bestrafung des Grafen Saurma gestellt. Graf Joh. G. Saurma hat in der gerichtlichen Verhandlung vom 8. Februar d. I. zwar bestritten, daß der von ihm schriftlich gestellte Antrag eine Beleidigung der israelitischen Rittergutsbesitzer enthalten habe und seiner Absicht nach enthalten sollte. Er habe durch den gestellten Antrag nur seine Ansicht dahin äußern wollen, daß die Juden in einem ^ristlichen Staate mitzuregkeren kein Recht haben, weil dasj Judenrhu» dem Christenthüm feindlich gegenüderstche und I seinen Heiland gekreuziget habe, insbesondere, daß.'«- dem Köstlichen Interesse zuwider sei, wenn die jüdischen Glaubensgenossen auf den! Kreistagen mitstimmen. Dieser seiner j Ansicht habe er durch den qu. Antrag Gelmng verschaffen und durch denselben die israelitischen Gutsbesitzer umfowetnger beleidige« wollen, als er dieselben mit Ausnahme des Gutsbesitzers BoaS auSCattern gar nicht gekannt habe. —| Erwägt man aber, daß der von bemGrafen S. gestellteAnttag dieZumuthung an die jüdischen Rittergutsbesitzer enthält, hie Ausübung ihnen verfassungsmäßig zustehender Ehrearechite gegen Geld zu unterlassen, f» wird man annehmen Ntstssenp daß dieser schriftlich eingebrachte Antrag objectiv eine Ehrverletzung aamenttich der anwrstn, den jüdischen Rittergutsbesitzer enthält, und daß auch der Antragsteller sich dieser in seinem Anttage siegenden Beleidigung bewußt gewesen sein müffe^ Hiernach wird S. angeklagt r-. am 17. Deceylber 1819' die ifraelisischen Rittergutsbesitzer des Kreises Brellau schriftlich beleidigt zu habe«. (tz. 1-2. St.-G.-B.) Präsident: Wollen lassen, namentlich darüber. Sie sich auf die Anklage aus», ob der Anttag io der Kreistags-' Versammlung vom 17. Dejcember von Ihnen schriftlich eingebracht worden ist? Angeklagter. Er st schriftlich eingebracht worden, wie ich schon in Meiner Vernehmung beim königl. Kreis- Gericht angegeben habe. Zch bitte um die Erlaudniß, noch hier Folgendes anzuführen^ Hoher Gerichtshof! A^ßer meiner am 8. Februar vor dtm königl. KreiS-Gericht . ... I Präs. Ich bitte. daß sie Ihre Auslassung adgeben, ohne abzulesen. A n g e k l. Ich bitte üm Entschuldigung, da ich ein schwaches Gedächtniß habe, uav bitte mir zu erlauben, hin und wieder nur einen Blich auf bas Concept zu werftn. Präs. Es kommt zunächst darauf an, wie der Antrag getauter hat. Angekl. Der Anttag lautete Io, wie er mir eben vorgelesen worden ist. ' Ich führe an, daß, ehe ich den Anttag stellte, ich folgende Andrache an die Herren israelitischen Gutsbesitzer hielt. „Geehrte Herren! Glauben Sie nicht, daß ich eine» persönlichen Haß gegen Sje hege. ES giebt Mehrere unter Ihnen, namentlich auS dem merkantilen Stande, die ich