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Jüdisches Volksblatt · 1860-01-01 · 22 (1860) · p. Seite 86

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1860)
Issue
22 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 86 (sequence 2)
Language
German
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I 86 gegangene Rede leicht erklärliche» Aufregwtg. Er erkeaae an, bezüglich deS-CorneliuS NepoS eine ^Dummheit" gemacht zu Kaden, und sei stolz darauf, wenn man ihm einen andern Jrrtbum nicht Nachweisen kann. Der „Herr Vertreter" habe auch wieder die Märchen j von gemordeten Ektistenkindern in den Vordergrund gezogen. Da man ihn. auf dieses Gebier hinüderziehe, erkläre er, daß er «ine „grdße Anzahl Biographien von KindermSrben" besitze und daß er einen Prozeß über ein von Iubtnl gemordete- Kind kenne, in welches sogar ein Bischof und noch andere Geist« lichr verwickelt wurden. Er schließt, indem er an die Gerechtigkeit des Gerichtshofes appellirr. An d'iese Bemerkungen knüpft al« ' Schlußwort Hr. Kuranda folgende Aeußerungen an:!Auch er verlraue dem Gerichtshof, und das um so mehr,!alS heute ein Fall zur Entscheidung vorliege, in welchem e^ über eia Prinrip zu entscheiden Hab«. Ueberall habe d,S Kampf der Eonfesstonen stattgefunden und überall habe k ein« befriedigend« Lösung gefunden. Die Juden feien «J, die zuletzt anklopfen an die Pforten der Humanität^ Ec beruft sich schließlich darauf, baß er nie beabsichtigt^ eine Schmähung auszusprechen, sondern daß er ein Uriheil abgab über die Richtung de- Nr. Brunner, und #r. Brunner fei eine zu sehr im Kampf gestählte Na<ur, um nicht zu wissen, daß man mit Spazierstöcken nicht dort drein schlagen kenne, wo der Gegner mit Prügeln ^drein haue. „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Kei^ sagt ein deutsche- Sprichwort, und kein jüdische-." Nach kurzer Becathung erscheint bkr Gerichtshof und verkündet da- Urthril,- kraft dessen Hr. Kuranda von dem Vergehen der Ehrenbrleidigung lo-Igesprochen u.nd schuldlos erklärt und von dem Ärfatze der GerichtSkosten loSgezählt wird. Motive: „Herr Zgna; Kuranda ist in dev Borualerincbuag geständig, daß er der Berfaffer des in dem 4 laue Rr. 28 der LH- Deun'chen Post mir der Utbericbrisl „Herr Sebastian Brunner"' übenckrirbenen Artikel« sei. Dieser Artikel ist in zweifacher Weise strafbar angeschuldet »ordeu, nämlich in Liane der stß. 491 und 497. Die Beschuldigung nicksickrlich t r öffentlichen Sckmä düng im Liane reS K 49l ist gegrüudet w rdeu aui vier stellen, welche al« die vorzüglich beschimpfenteu b rvorgrbobe» wurden. „Die erste dieser Stellen ist: „E« iß ein alter Kuastgrifi »chleckker Berlag»sirmen, Bücher rc." (siebe öden Anklagepunkr II . 2» sind nun iu der beungrn SLiußverhLndlung Artikel vorgeleien worden, aus welchen der Gerichtshof die Ueber» zeugung gewönne« hat, vast sie geradezu Hast und Verachtung predige» und dast »e Bewohmer des äkaiferstaate» gegen einauder, se^ es vo« Leite der Neligio«, sei es von Leite der Rationalität anfzuhetze« geeignet sind. Die henreffenden Artikel sind der Art, dast sie an deu BegKiff der strafbaren Handlung «ach tz. 40» streifen ustd eS »it Grnud z» glanbeu ist, dast eine Ltrafämtshandlnng n»r d«sh«lb «ock nicht eingeleitet worden sein dürfte, weil daranfSIückficht geno««e» wurde, dast diese Artikel in einem Blatte erscheine», welche« nicht allgemein gelesen ist, sonder« es« besonderes Pnblikum hat, eine gröster« Gefährlichkeit daher nickt zu befürchten ist. Der Herr Privasitäger bar nämlich eingestände», daß er blo« 60tt Abonnenten besitze, und e« ist de«, halb Manche« ungefabrlich, wa« unter anderen Berhältnifien gefabrlicher sein dürste" „Der zweite Punkt, auf den die Anklage gerichtet war. ist: „daß der dileral, der die „Kirchenzeining" beraußgiebt x." (siebe oben Lnklagepunkt IV >. In dieser k teile bat der GerichtSbof keine strafbare Handlung erkannt, indem nicht« Beleidigende« darin liegt, wenn dem Redakteur einer Zeitschrift gesagt wird, daß er lein Blau zum Gelderwerb zu verbreiten suche." I „Der dritte Anklagepunkr ist: „Man kennt die Metbote de» berüchtigten Bebi« x" siebe oben AuNagepunkl V). )n diestr Begebung bar der G«richt«bof erachtet, dast dem Angeklagten deu Beweis der Wahrheit herzustellen gelungen ist. Die gleiche Llellung de« Herrn vr Brunner und Brhst« wurde darin gefundeu, daß Beite au« verschiedenen Schriftstellern für einen Gegenstand, den sie zu brbandeln suchen, nur die Schattenseite herausuehmeu und dagegen die Lichtseite, oder waS zur Entschuldigung dienen solle, verschweige». Da« heute von den Artikeln der .Kirchenzeining" vorgeleseu wurde, ist auf eine An zusammen-, gestellt, dast e« geradezu als einer Klirckenzeitung unwürdig erklärt werde« must. Der Gerichtshof erklärt, daß die Berufung auf den Heiden Manerbo und den Schriftsteller Daumer, welche« Letzteren Werke geradezu mit dem Thristenldum im Widerivruch stehen, von einem katholischen Priester kaum erwartet werden solle." „Rückfichtlich de« vienen Auklagepunkre« (siebe oben Anklagepunkt VI.) wirr erwädnt, daß, wenn nicht gesagt.wird, daß Jemand aus schlechte Weist eine Speculalion, ein Geschäst betreibe, keine Ebrenbeleidigung darin gefunden werden kann." „Wa« die Beschuldigung in Bezug aus tz. 497 betrifft, so ist dieselbe nicht begründet, weil dieser Paragraph au« dem alten Strafgesetzbuch iu da« neue überging und für die Prefle keinen I Bezug babea kann, da damal« die periodische Presse zum Swaf. ' gesttze noch nicht in Beziebung stand und weil in diesem Punkt im Zusammenhänge mit dem übrigen Inhalte de« Artikel« eine beleidigende Absicht nicht vorliegt. Es wird iomit Herr (Ignaz Kuranda nach tz. 286 schuldlo« erklärt." i Dr. Sebastian Brunner erklärt, daß er. weil sich ' die Verhandlung in einen Kampf um Prinripien auslöse, über welche die Weltgeschichte zu entscheiden Kat, die Berufung nicht anmelden wolle. Moses Weffely und Gollhold Ephraim Lessing. Zu den gefeiertesten Namen in der Eultur- und Literaturgeschichte der Juden devergangenen Jahrhunderts gehört der Name Wessel-. Naphrati Herz, der intime Freund und Gesinnungsgenosse d,S unsterblichen Mendelssohn'-, der Verfasser de- Gan Noul, des Libanon, der herrliche Dichter der Mofaide, dieser edle, von seiner Zeit verkannte Mann, trat so sehr in den Vordergrund seiner Familie, daß die übrigen Glieder derselben wenig oder gar nicht beachtet wurden, so sehr sie eine Berücksichtigung, selbst in literar-historischer Beziehung verdienten. Dieser durch Reichthum und geistige Begabung au-qezeich, aeten Familie gehört auch der in der Ueberfchrift genannte Mostan.

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