Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1860-01-01 · 22 (1860) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1860)
Issue
22 (1860)
Date
1860-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4908862-5999354-6026360--1636-4910152
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Jüdisches Bolksvlatt. Z-r Relehrung und Unterhaltung aus jüdischem Gebiete. Herau-gegeb« vo« Rabbiner vr. Ludwig Phili-Pso« in Magdeburg. lNo. 22. 1860.1 vo» dieser Zrirschrisl erschein! «ScheaUich eine R»«»er. Prei« de« Lehrgang« 1 Th«r. Vierieljahrig 7 U Rgr. Alle vuchdanklunge«, PoftSmrer und Zrinmg«ex»«ditio»e» nehme» Beftetlunge» an. [7. Jahrff, 2. Quartal] Der Prozeß Brunner wider Kuranda. * ' .'Lchlnh.) Dr. Berger führt die Bertheidigung de- Her« Kura» da in der bekannten, geistreichen satirische« Weise. Er theilt sein Plaidoyer in die Untersuchung, ob der Beweis der Wahrheit für bas in dem Artikel vorgedrachre Urtheil gegm Herrn Sebastian Brunner gelungen sei und ob weiters in der Erinnerung daran, daß der Klüger zu einer Strafe verurlheilt wurde, der Thatdestand der Ehrenbeleidigung gefunden werden könnte. Er constatirt im Anfänge seiner Bertheidigung, daß es sich hier nicht um eine gewöhnliche Ehrenbeleidigungsklage handle, sende« daß eine Sache au-gefochten werden solle, welch« einen Principienstreit involvire; nicht bloein Mann, sondern eine ganze Elaste von Staatsbürgern detheiligt sich an dem AuSgange des ganzen Prozesses; dieser Gerichtshof fei nun nicht berufen, rin verfallendes Urtheil in einer solchen Frage auszusprechen. Es kann heute nicht gesagt werden, Nr. Brunner sei an seiner Ehre verletzt worden und Herr Kuranda sei ein Schmäher. Jedenfalls findet der Bertheidiger es inkonsequent, wenn vr. Brunn-er, abweichend von dem Wege der Disputation, plötzlich die Austragung des Streites in den Gerichtssaal verlegt. Es komme ihm das so vor, als wenn bei dem unlängst in England stattgrhabten Boxerkampf« der amerikanisch« Boxer mitten im Kampfe, durch die Hieb« seines Gegners grnöthigt, den Kampf mit den Worten unterbrochen Hütte, er wolle die Sache vor Gericht dringen. vr. Berger geht nun in die Untersuchung der einzelnen gegen die „Kirchmzeirung", vorgebrachten Beschuldigungen ein. Er beruft sich darauf, daß bei welchem Gegenstände immer die „Kirchenzeimng" Gelegenheit fand, auf di, Juden einen Ausfall zu machen und Skandale zu produciren. Wenn ein Jude für eine Kathedrale ein Bild malt, deutet es die „Kirchmzeirung" aus, wenn in einer Zeitung Eßwaacen angeküadigt werden, benütz« es die „Kirchenzeitung" dazu, um Knittelverse, für die das Volk die Bezeichnung Schnadahüpfeln har, zu machen. Die „Kirchenzeitung" verdiene ihren Namen sicher nicht und wenn Herr Kuranda sie in seinem Artikel ein Geschäft nennt, bestimmt zur AuSschrotung der Juden, wäre er vielmehr geneigt, sie für die Ausrottung der Juden bestimmt zu bezeichnen. Aber nicht die Skandalsuchr allein, sondern auch die Frivolität sei eine hervorragende Richtung der „Kirchenzeitung". Wie käme sonst eine Auseinandersetzung über Ueberhandnehmen der Juden uüd über ihre anerkannte Fruchtbarkeit in das von einem Priester geleitete Organ. Er will ihn dabei noch darauf aufmerksam mache», daß Gott dem Abraham doch ausdrücklich verheißen habe, daß seine Nachkommen zahlreich sein sollen «<e Sand am Meere. Was die Charakteristik der Procedur des vr. Brunner anbelange, so berufe er sich auf die Aufführung während des Beweisverfahrens. Der Bertheidiger findet es laicht nothwendlg, nachzuweism, in wie weit der Talmud überhaupt für Juden Geltung habe und wie weit die Angaben der „Kirchenzeimng" über die Sittengesetze der Juden -jüt) selbst widerlegen. Er will nur auf eine Thatfache Hinweisen, daß die französische Regiemng seiner Zeit für nothävtndkg fand, ein Spnedrium von Rabbinern zur Beantwortung der Frage niederzusetzen, ob der Talmud es den Juden unmöglich mache, im Verein mit den andern Staatsßü^ern zu leben. Die Antwort auf diese Frage sei dahin «folgt, daß nirgends ein Hinderniß für ein« gesellschaftlichen Bestand der jüdischen Staatsbürger mir den anderer gefunden wurde. Der Redner giebt zu bedenk«, daß in dxr Lösung der Judenfrage in unserem Daterlande mit Besonnenheit und Zähigkeit vorgegangen wird und daß die Regiemng sicher in den Sittengesetzen der Juden «in Hknbemiß für die Gleichstellung gefunden hätte, wenn ein solches darin zu suchen wäre. Um nachiuwessen, daß vr. Brunner sicher nicht mit großer literarischer Gewissenhaftigkeit an die Arbeit gehe, bemfe er sich auf zwei eclatastte Fakten. In einem Werke, welches eine Reifebeschreibuüg sein soll, find« sich ein Eitat, welches er dem Goethe zuschreibt, während doch jedes Schulkind wisse, diese Stelle gehöre dem Schiller an. (Einer Bemerkung vr. Brunn«r's zufolge wurde am Schluss« des Buches diese Verwechselung alS Dmckfehler berichtigt.) Eklatanter noch fei, daß er von einer Biographie römischer Kaiser, die Eomelius Nepos geschrieben haben soll, spreche; nun habe aber Eomelius NepoS 40 Jahre v. Ehr. zu einer Zeit gelebt, wo es römische Kaiser gar noch nicht gab, und Hab« weiter Biograph'« griechischer Helden und nur zwei von Römern geschrieben. Er vergleicht sodann die beiden sich gegeuüberstehend« Männer; der eine, der Geklagte, gereich« der Joumalistik zur Ehre, der andere, der Kläger, sei gewohnt, di« österreichische Joumalistik in den Augen des Auslandes heradzvfetzen. Er schließt mit den Wort«, daß, wie immerauch das Urtheil des hohm Gerichtshofes ausfallm mag, in dem ein« und dem and«m Falle sein Etimt werde sag« können: Viclrtx causa diia placuit sed vicla Catoni. vr. Brunner antwortet in einer durch die vorher»

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.