Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 6 (1859)
- Issue
- 32 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 3)
- Language
- German
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127 / sich in tcut allgemeinen Geiste der Frömmigkeit unv Eintracht, welcher die Bevölkerung auSzeichnete, ebenso wie in der besonderen Jdeenrichtung der eingebornen Israeliten, die Alleaus die unmittelbare Dazwischenkunft der göttlichen Vorsehung zurückfübrt, und für welche die mit einem öffentlichen Amte bekleideten Männer nur die verantworrlichen Werkzeuge der Gottheit sind. Wenn übrigens aut anderen Punkten deS Landedie Häupter der jüdischen Nation nicht immer dasselbe Betragen eingehalten haben. so liegt diedarin, daß dort der religiöse Geist durch den EgoiSwuS und die Bestechlichkeit in der Aimosphare einer lasterhaften Bastard-Civilifation verderbt war. Diese Stellung der Mokedcm ist übrigennicht ohne frühere Beispiele in den Annalen Israels. Man weiß, daß die Könige und die großen Herren der Keudalzrit in Europa und namentlich in Deutschland zu Geschäftsträgern Juden, allgemein unter dem Namen „Hofjuden" bekannt, hatten. Glückselige Paria-, die in Hinsicht auf Geldangelegenheiten das waS die Hofnarren zum Vergnügen waren, das heißt in ihrer Art unentbehrliche Menschen. Im Staate Algier waren enicht allein die Pascha- und BeyS der Provinzen, die ihren Säaidii hatten, jeder Kalif, jeder Aga. jeder Häuptling endlich halte den seinigen. nicht auö Eitelkeit und Nachahmungssucht, wie der ^MarguiS in der Fabel, sondern auS absoluter Nothwendigkeil. Zu stolz, um sich mit den Einzelnheiten der Geschäfte zu befassen, verließ sich die muselmännische Aristokratie völlig auf die commerzielle Geschicklichkeit und Treue der jüdischen Intendanten, während der arabische Pöbel, unwissend und roh, zu. der elendesten Stufe der Leibeigenen oder FellahS herabgesunken, durchaus nicht in Geschäftsangelegenheiten mit der lebhaften und freien Intelligenz der Israeliten wetteifern konnte. III. Dcr Eheik und der Gerichtshof der Dajanim. Ter Mokedem batte zum unmittelbaren Vertreter bei der Gemeinde den tzheik, der insonderS für den Gottesdienst zu sorgen Hane. Als öffentlicher Ankläger bczeich- »eie er den rabbinischen Gerichtshöfen die Vergehungen ' und Ueberrretungen in bürgerlicher und kaufmännischer Beziehung, die Verletzungen der religiösen Gesetze und Gebräuche, die Angriffe aus Eine und öffentliche Moral. Eine Menge Beamter oder ChaouchS standen zu seiner Verfügung, um seine Befehle zu überbringen und zu vollziehen. Er blieb den Staatsangelegenheiten ganz fremd, in denen, wie wir bereitgesagt, der Mokedem eine mehr oder weniger wichtige Rolle spielte, je nach dem Grade de- Vertrauen-, daer zu erlangen gewußt. WaS die Justizverwaltung betrifft, so mußte natürlicherweise daS geistliche Element in ihr vorherrschen in Folge der Sitten und priesterlichen Ueberlieferungen. Im Orient, wo dareligiöse und dabürgerliche Gesetz fast immer mit einander verschmolzen sind, sind die Priester die Ausleger . und Vollstrecker sowohl deS einen als deanderen. Ein Gerichtshof, bestehend aus drei Rabbinen oder Dajanim verfuhr mit voller Unabhängigkeit von Seiten der Regierung^ Diese Behörden wurden vom Mokedem ernannt, der sie nach Willkür absetzen oder wieder berufen konnte. Sie kannten alle Arten Streitigkeiten unter den Israeliten und verbängten Geldstrafen. Bastonnade und selbst Gesängniß. Tie wichtigsten Sachen und die von solcher Art, daß sie Todesstrafe nach sich ziehen, wurden vor den obersten Gericht-Hof de- BeyS gebracht. Die Dajanim versammelten sich an lein'em One, genannt Zeschiba, der gewöhnlich eine Synagoge war, und dort, auf einer Decke oder einem Teppich sitzend, die Deine nach morgenländischer Sitte gekreuzt, ohne alle anderen Abzeichen als die . Himer ihnm stehenden offiziellen Stöcke der ChaouchS. hörten sie die Parteien, befragten sie die Zeugen, gabensie ihre UrtheilSsprüche, und ^pplicirten diese während der Sitzung, wenn die besagten. Gtöcke ihre Rolle dabet zu spielen hatten. Wie mangelhaft diese gerichtlichen Formen auch waren, so. war doch die Tugend der Richter eine Garantie der Gerechtigkeit, und eS war nicht feiten, daß ein Muselmann in einem Prozesse mit einem Israeliten eS vorzog, feine Sache vor die Dajanim zu bringen, als sie dem Kadi zu unterwerfend IV. Türken und Aßiber. Ich habe schon bemerkt, daß die Stellung der Israeliten OranS eine AUSnahmSstellung war. In der That gelangten sie schnell, da sie-frei von^Abgaben, geschützt gegen die Quälereieh ron Seiten de- Fanatismus und der Raubsucht der dackaligen Zeit und unter sich in einer brüderlichen Eintracht lebend, die niemals durch irgend eine'Parteiung gestört wurde, zu einem gewissen Grade von Glück und Wohlsein. Zhr erster Mokedem war Mardochai Darmon. der, da cr halb starb, in seinem doppelten Amte, alS Eber der Gemeinde und als Intendant deS BeyS durch seinen Sohn Amram Darmon, de- VaterS des ehemaligen Mitglieds de- Oraner ConsisioriumS. ersetzt wurde. Nach den» Tode MohammedS-el-Kebir, der die Provinz wahrend fünf Jahre beherrschte, folgte ihm sein Sohn OSman. Unter feiner Regierung beschäftigten sich die Israeliten ohne Unterbrechung mit ihrem Handel und blieben den blutigen Ereignisien, die in rer Folgp daS Beylik unter ver Herrschaft MustaPbaS» Muzali, deS Nachfolger- OSmanS. verwüsteten, ganz fern. Mustapha Hane zwei Mokedem; dem alten, Amram Darmon, batte er Ebalan LaScar beigeordnet. Dieser letztere kam von Miliana, von w* er alS Intendant dem Ben Mustapha gefolgt war, und in welcher Stadt er zuerst Khrgnavji oder Schatzmeister gewesen. Diese Thatsache beweist besser als jede andere daS Wohlwollen, mit dem unsere Glauhenkgenossen behandelt wurden und die Anerkennung, die m«n ihren' Dienstleistungen zollte. Obgleich die folgende Episode meinem besonderen Gegenstände fern liegt, so glaube ich doch, ihrer Erwähnung rhun zu müssen, erstenweil ne einen bemerkenSwerthen Zug der Narionalsitten enthält, unv dann weil sie die Gelegenheit darbietet, dem Leser die politische'Sage der verschiedenen Raren zu schildern, die damals daS Land bewohnten und jetzt nocki bewohnen. Diese Kemttniß ist ihnen übrigenauch nothwenvig zum. Derständniß der Begebenheiten, die mir noch zu erzählen bleiben, und die vorzugsweise die' oranesischen Israeliten betreffen: Man weiß bereit-, daß die Herren de- Landes die Türken waren, die eher eine immer auf Kriegsfuß stehende Miliz bildeten.. aleinen DoUSkörper im eigentlichen Sinne; eine Art militärische Aristokratie, der rast auS-