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Jüdisches Volksblatt · 1859-01-01 · 28 (1859) · p. Seite 110

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1859)
Issue
28 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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110 "in unsere Kammern fließen und verhungern. Darum ft,Ule der unsterblich, Mar-Samuel den Grundsatz auf: t)jo» demniehutbs din* (,jbit Gesetze de» Staates sind Gesetze") und. daß dieser Grundsatz zu unserem Heile kein leere« Won blieb, sondern zur Dlüthe d^ jüdischen Stammes in diesem goftgesegpeten Lande verwirklicht ward, wem verdanken wir e», wenn nicht der CharWe di-Pumpaditl« (den Scharfsinnigen. von Pumpaditha) und unter dielen wieder am meisten Dir. Rabbah?" ..Dobl, geebrter Hen. wir wollen übe« allgemeine Grundsätze nicht streiten; ste bedürfen, wie Du gesagt bast. der Auslegung, aber wfhe dieser, wenn ste nicht gewiffenban und im treuesten Sinne gehandbabt wird. Doch Du bistauch nicht wegen solcher hierbrrgekommen. sondern eS muß ein bestimmter, besonderer Fall sein, , und ich kann wob! am besten darüber urtbeilen, wenn Du mir diesen unumwunden bekannt ziehst." ..DaS will ich tbun. Rabbab. Aber allerdings ist eS ein bestimmter Fall von großer Beteurung und um« fastender Wirkung. DaS bdilige Dort bestimmt, daß in Israel die Söbne allein erbberechtigt seien, die Töchter erbloS bleiben, so lange E^bne oder deren Nachkommen verbanden find. Eine gerechte und weise Verfügung für unsere Väter im heiligen Lande, da jede Familie ihr Erbgut baben und behalten sollte, und nicht Stücke davon durch die Töchter in andere Familien und Stamme gebrächt werden dursten. Aber unsere FarMien sind allesammi ibrer Erbgüter beraubt, die StiSfr durch die - Kanter verschleudert, und der geringste ^^ffunseres Eigenrbum» besteht in liegenden Grüsiden^^M-elche Unzukömmlichkeiten, ja welche Ungerechtigkeiten hat da diese Bestimmung de» Erbrecht»' zur Folge! Warum sollen die Töchter, wenn ibre Männer verarmten, zur Dürftigkeit verurrheilr sein, während ibre Brüder au» der reichen Erbschaft ihre» Vater» prassen? Sieb, Rabbah, in Ktesipbon lebte ein reicher Glaubensgenosse R. Uta; der baue eine Schwester und; rinnt Bruder; die Schwester baue eine Tochter von ibrem verstorbenen Manne, der Bruder dcnterließ einen Sohn und einen außerordentlichen Reichtbum. R. Uta selbst hatte keine Kinder und lebte bei seiner armen Ccbwestsc lange Zeit; ste hegte und pflegte ibn, und da er mehrere Zabre krank darnieder lag, ertrug unk linderte ne sein Leihhn mir unerschöpflicher Geduld. Vor Kurzem starb tj, und nun nimmt der Vormund sein,- reichen Neffen fit große Hinterlassenschaft de» R. Uta ganz und gar für diesen in Anspruch, ja er macht die Schwester und ihrer Tochter selbst die kleinen Geschenke streitig, die R. Uta bei Lebzeiten diesen gemacht. So soll die brave Schwefln mir ihrem Kinde der Armuth anbeimfallen. ste. die um ten Tobten nicht genug zu belohnende Verdienste hat, während der reiche Reste seine eigenen Reichtbümer mit den Schätzen de» todten LbeimS vermehren soll, den er fast niemals gesehen! DieS ist Ungerechtigkeit, und nicht qllein da» Volk wird schwierig, sondern die Perser selbst, zu denen daS Gerücht dringt, murren darüber, und e» ist zu befürchten, daß die Regierung eingreift, da man davon spricht, daß solche- Unrecht in de» König» Landen nicht geduldet werden dürfe." ..Und wa» soll ich nun hierzu tbun, MarMkban?" „Dem Nebel abhelsen.i Rabbah. Die Sache schwebt jetzt vor meinem Richterstuble. Aber, obscho» e» in meiner Macht läge, will ick doch nicht nach der einfachen Sachlage urtheilen. sondern verlange von Dir als Rcsch- Metibta eine Entscheidung dabin gehend, daß die Erbunfahigkeit der Töchter sich nach dem Gesetze nur aus die unbeweglichen Güter beziehe und unweigerlich darin aufrecht erballen bleiben müsse, hingegen der ErbauSschluß der Töchter nicht von ten beweglichen Gütern deS Erblassers gelte. Ich glaubte, daß diese Auslegung de» Gesetze» fich mir diesem vereinbaren lasse, und daß sie eine unermeßliche Wobltbat für die ..Kinder der Der. bannung" sei. Nicht blos die Töchter, sondern auch die Vater werden eS Dir Tank wissen und die. Entscheidung mit Jubel aufnebmen." Rabbah batte dem Rcsch.Glutba mir Spannung zugehört und schien jetzt in Nachdenken versunken. Nicht minder war der CrilSsürst auf die Antwort de» Cchriftgelehrren gespannt. Dieser hob an: ..ES ist srbr lobenöwertb von Dir. Mar-Ukban, daß Du nicht, wie eS Deine Vorgänger öfter geiban, in so wichtigen Rechtsfragen willkürlich entscheidest, sondern daß der, welcher die lieberreste der weltlichen Macht Israels repräscntirt, sich vor Aller Augen den Entscheidungen der GesetzeSlehrc unterordnet. So muß e» sein und gebalten werden in Zukunft; und ich will daher nicht aut die Stimme Teiucr Gegner hören, Mar-Ukban. welche vermeinen, daß Du es nur tbuest, weil Du bereits am königlichen Hofe beschuldigt worden, Drin Richteramt auf^Kosten deS jüdischen RechtS zu üben, während jenes doch nur um diese» willen besteht. Don dem RechtSsolle. den Tu mir vorgerragen, babe ich bereit» gehört, und man hat binzugefügt, daß, sobald der Tochter jener Wrttwe die Reichtbümer ibreS DhmS zugefallen fein würden, sie Deine Schwiegertochter Werden solle. Doch daS geht mich nichrS an, und darf auf meine Beantwortung Deiner Frage keine Einwirkung haben." „DaS weiß ich", unterbrach ibn der Fürst, „doch laß mich, bevor Du Deine Entscheidung auSsprichst. nur noch einige Worte hinzusügen. Ich bin lange nicht in Pumpadilha gewesen, und so sehr ich mich freute, die große Zahl der Jünger zu erfahren, die Dein Ruf, Rabbah, dierber gelockt, so betrübte mich der Zustand de» Der-, fall», in welchem ich da» LebrhauS fand. So vernachlässigt sind die Raume, in denen man noch nach Jahrhunderten mit Stolz den Play zeigen wird, aus welchem Rabbab bar Nacbman gesessen und gelehrt?! ES ist meine Absicht, ein neue» große» LehrhauS aufzubaucn, in welchem Du selbst eine angenehme Wohnung" — hierbei schweiften seine Blicke in dem kleinen, ärmlichen Zimmer umher — „finden wirst; ich werde ein Kapital stiften, von dessen Ertrag einige hundert Schüler Nahrung und Kleidung erhalten können; ich werde die Schapira vermehren, damit —" „Höre auf, Herr", unterbrach ihn Rabbah jetzt seinerfeitmit gerunzelter Stirn — „böre auf, die Wobltbaten aufzuzäblen, die Du un» erweisen wollest, damit mein Geist nicht unwillkürlich bestochen werde zu Deinen Gunsten, denn Du weißt: „Die Bestechung verblendet die Augen der Weisen und verdrehet die Worte der Gerechten." Und da» willst Du doch sicherlich selbst nicht! Laß mich vielmehr zu der Krage kommen, die Du an mich gerichtet. Ich will sie beantworten, wie sie mir klar

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