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Jüdisches Volksblatt · 1858-01-01 · 3 (1858) · p. Seite 10

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1858)
Issue
3 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 10 (sequence 2)
Language
German
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10 Späher so. daß sie eS fick zur Ausgabe machten. ihn vollkommen in den Abgrund des Verderbens zu stürzen. Diese Verfolgungen begannen, wie erwähnt wurde, im Zabre 1836 und seit jener Zeit wurde Rosengold nicht' allein mehrere Male zu Tagen. Monaten und Jahren in verschiedenen Verhaftungen gehalten, sondern auch körperlich gezüchtigt und mit schweren Eisen beladen. Trostem, daß sich alle Gerichtshöfe und die obere Justiz-Behörde. sowie auch die zur Führung feiner Untersuchung cigendS eingesetzten beiten UntersuchungS-Comnnssionen. welchen von den ausgezeichnetsten und hochgestellten Justiz-Beamten xrasikirt wurde, über seine vollkommene Unschuld, in allen ibm gemachten falschen Vorwürfen auSspracken und die Strafbarkeit seiner Verfolger, der oben gedachten Polizei-Nachsxäher, ausdrücklich anerkannten, war tieS Alles doch! nicht genügend, ihn vor weiterer Verfolgung zu schützt und die schuldigen Personen der Aussräbungs-Polizei, welche neun an der Zahl -warcw der Justiz zu überliefern.^ Einen ftbr in die Augen fallenden und schlagenden Beweis welcher Vretrecrion sich die genannten Polizeidiencr erfreuten und wie ungestraft ihre Gewaftthätigkeiren jederzeit verblieben, ergeben die Actenftücke über den beim Obersten Rudzewicz verübten Diebstahl einer kostbaren Taschenuhr, in welcher Sache die erwähnten Polizeidiencr, um den wahren Dieb zu verhehlen', die Verübung der Thal auf eine arme unschuldige Frau christlichen Glaubens schoben. Ta sie wußten, daß sie ungestraft ausgcbcn würden, ging ihre Grausamkeit sogar so weit, daß ne die arme Frau durck unmenschliche Züchtigung lrctz ibrcr Unschuld zum Bekenntniß zwangen. Obwohl das Criminalgerichr der oberen Behörde von der Handlungsweise ver Polizeidieuer in dem erwähnten Falle Anzeige machte, und insbesondere auf den §. 594 der preußischen Criminal-Ordnung, welche auch in-Polen gilt, dinwies, nach welchem die Schuldigen für verübte grobe Vergehen sogar jeder monarchischen Gnade verlustig sind, blieben die 'Acten-' stücke über dieses grobe Vergeben und mehrere. andere deck obue EnifcheidilNg.' * ’ Inzwischen wurde Rosengold das Opfer einer ähnlichen Jntrigue. Aus Rache, daß er es sieb angelegen fein ließ, die Gaunereien der mebrerwahnten Polizeitiener ans Licht zu bringen, sannen sie stets auf Mittel, ibn ins.Verdorben zu stürzen; da aber feint Handlungen jederzeit unbescholten waren, so konnten sie keinetz ankeren Weg ausnndig machen, als ihn des Diebstahls für überffifcrr darzustcllcn und anzuklagen. Man ließ' nämlich durch Jemand drei schlechte silberne Taschenubren in seiner Wohnung verbergen und als iu-an sicher war, daß diese Uhren, 'von welcher eine jede von einem Diebsiabl berrübne. in seiner.Behausung zu finden seien, veranstalteten die Polizeibeamtcn bei ihm eine Haussuchung, unk da er von dem Geschehenen keine Abnung baben könnte, so wurden natürlich die drei Uhren in einem Kästchen verpackt vergerunken. Es in wobl überstüfsig, zu bemerken., daß Rosengold sowobl wie alle Hausgenossen über tiefen Vorfall in Staunen und großen Schreck gericrben. , Indessen auch in dieser Lage, so verzweifelt sie sein inocüre. fand er in dem Bewußtsein der Um'chuld Tröstun? und Mittel, sich zu rechtfertigen; noch einmal rriumphirte die Unschuld, er wurde durch Gericktserkennlniß von dem bösen Ansinne'n feiner Peiniger ftcigesprochen unt als Nichtmitwisser um die Cristen; ütx Uhren in seiner Wohnung erklärt, nachdem er im Laufe des Prozesses mehrere Male festgenominen und alS deS Diebstabls verdächtig behandelt worden war. Nachdem Rosengold kieSmal den gelegten Fallstricken entgangen und gerichtlich freigesprochen war, auch kein weiterer Vorwand zur Beeinträchtigung seiner persönlichen Freiheit ausfindig gemacht werden konnte, war man besorgt, daß er das ibm zugefügte Uebrl an den Urhebern zu .rächen sich bemühen wierde. — um so mehr, da einer der Diener der Untersuchungs-Polizei, der Jude Haustein verschiedener gesetzwidriger Streiche wegen bereits gerichtlich eingezogen war, — und daß demzufolge auch alle übrigen Mitglieder der Untersuchungs-Polizei, wenn er auf freien Füßen blieb, demselben Geschicke anbeinnallen könnten. Natürlich wurden neue Pläne geschmiedet, um 'Rosengold wiederum der Freiheit zu berauben, was auch in kurzer Zeit vollkommener denn je gelang. Der damalige Ober-Polizei-Meister General Storojenko stattete an den Direktor der Canzlei des Fürsten Statthalters Drogewicz unter dem 10. 22. August 1838 einen Bericht ab, in welchem er behauptete, daß der Sänger Rosengold im Jahre 1827 vor der Rekruftrung aus Rußland, nämlich aus Brzesc Litowski sich nach. Polen geflüchtet hatte. Obwohl derselbe Vorwurf durch denselben Ob^r-Polizei-Meistcr ihm schon ein Jahr vorbei gemacht war, so wurde er doch durch das damalige Einschreiten dos KricgS-Gouvcrneurs von Golowin, welcher von der Grundlosigkeit obiger Denunciation sprechende Beweise vor sich.halte, gezwungen, ihn sogleich aus freien Fuß zu setzen und von der Sache abzusehen. Bei Erneuerung sciqM bosbasren und falschen .Anschuldigung wurde RosengM jedoch wiederholcntlich arretirt und im Warschauer Ordonnanzhause als Kriegsgefangener bebandelt. Eine unter dem Vorsitze des Warschauer Play- Eommandanten General-Lieutenants von Tulscheck festgesetzte Militär-Commission erklärte ibn aber auch dies Mal, trotz eines über ibn von dem Ober-Polizei.Meister Srorojenko an genannte Commission gerichteten Rapports und ungeachtet der von demselben aus dreimalige Anfrage gegebenen fälschlichen Auskunft, nach kurzer Haft, wieder für unschuldig — schöpfte auch die feste Ueberzeugung aus dieser Untersuchung, daß Jnrulpat Rosengold im Jahre 1817 nach Warschau durch den Großfürsten Eonstantin gebracht wurde, und daß er seit dieser Zeit beständig in Warschau wohnte. Zufolge dessen wurde durch den damaligen Kriegs-Gouverneur von Warschau, General- Adjutanten Sz'.'pow, gehörigen Ons um seine Freilassung angerragen. jedoch vergebens. — Ungeduldig über seine verzweifelte Lage, mehr aber über die Nolh, die seine bedrückte Frau sammt 3 kleinen Kindern in's Elend' stürzte, undum allen Jntriguen, die ihn umspannen, ein Ende ru machen, entschloß er sich aus der Haft zu cnlftieben und sich zum Fürsten von Warschau, welcher sich zu jener Zeit in Deutschlands Bädern zur Cur befand, zu begeben. Er führte tiefen Plan zwar aus, kam aber nach Deutschland etwas zu spar, denn der Fürst batte sich schon von da aus nach Borokino begeben, wo. wie allbekannt, im Herbst 1839 eine große Revue abgehalren wurde.

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