Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 3 (1855-1856)
- Issue
- 41 (1856)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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162 brglritft; rer Ehameche, welch.r de« Verwalter oder Gaboi unterstützt. unv welcher uitrer vem Befehle des Letzter» steht. . " «■ Der Ebam che ist ein untergeordneter Beamler. Der^Gabei. im Gegenkbeile, leitet vie Verwaltung. Er wird unter t.n reifsten Renten gewählt und empfangt keinen Lob» für diese Dienstleistung. Li.'aS den Play der Svnagoze, ibren Bau, die innere Einrichtung und daS Mobiliar betrifft. fo sind die Ge» brauche, rief.lb.,k, wie bei asten Juden. „>h ffr Svnagogc tragen die Karauen den Taliz wie die andern Hebräer. Diese Lehrern stnd außerdem beständig mir äzikitz bekleidet, wahrend dir Karairen ne in ibren häu'ern lasten; die Letzlern machen auch keinen Gebrauch von dem -slirnbünrer kTsilin». Ihre Sitten" verlangen. daß die Gebete in den Sunagogen gebalten werde», mir Äizsnahms.in gewiss.» Privatuns vorgeschriebenen Fällen, wie Hochzeit» und Todlen Gebete-. " In den Landern, wo eS--keine Snnagoge für die Karaiten giebt. fürchtet ein Juke'von dieser Zecke stch nicht, :n die Svnagogen. welche den andern Israeliten gehören, Ui gehen; riese Leyttrn sind strenger, ne würden nie in eine kararlische Svnagoge gebekts um zu beten. Sie können stch mit diesen letztem zu keiner Verbeiratbüng verbinden. Sie dürfen weder mit ihnen essen, noch trinken, (rin Karail, welcher seine Lecle. verlassen, wollte, um in die allgemeine Gesellschaft einzulreien, müßte zurrst sein Gesetz verlaffen und stch dann bekehren. Festtage. Tie. Seele der Karaiten seien im Laute des JahreS fast alle von den andern Anhängern Mosts beobachtete» Festragt. Was das Fasten derrisfe, je sind die ausgestellten Gebrauche bei allen Nachkommen der sieben Tage ißt man ungesäuerte- Brot. Die Gebete an den einzelnen Tagen in de» Sunagogen dauern vie! länger. DaS Pfingstfest daurn einen Tag. Das Lichkfest wird nicht gefeiert. Man feiert daS Haman-fest. Sa b b ath frier. Die karaitischen Juden sind in der Beobachtung des Sabbaths strenger, als die andern Juden. Am Freitage, eine Stunde vor Sonnenuntergang, muffen alle Speisen für den andern Tag zubereitet sein; denn sie wollen sich kesner, Beschäftigung hingeben. Sie machen kein Feuer an, um sich zu wärmen, wie groß auch die Strenge der JahreSzeit fein mag. sie zünden keine Lichter an, um dabei zu sehen. Sie würden auch keine Sveisen, die am Sabbakh selbst von einer fremden Person zubereitet sind,' genießen. Trauergebräuche. So wie inan hört, daß ein Israeli! im Sterben liegt, schult man;u ibm drei Män- »« aus einer Gesellschaft, genannt heilige Gesellschaft. Welche mit den Beerdigungsceremonien beauftragt ist. Diese drei-Männer haben in Bezugs auf den Kranken keine geistliche Botschaft auszuführen, sie haben ibn nicht im Lesen oder Hersagen von Gebeten zu unterstützen. - Sobald der Sterbende den Geist aufgegebvn bat, hebt man ihn von ^seinem Bette. Er wird auf ein Bret gelegt: und stell: man.an die Seite seines KopfeS ein brennendes Licht. Der Gaboi wird von dem Todesfälle unterrichtet, man verlangt von ihm die Erlaubtziß. die Beerdigung zu unternehmen, die in allen Fälle» nur nach achtzehn biS zwanzig Stunden.- nachdem der Verstorbene das Leben aufgegeben hat, stallfinden kann. Mobald der Gaboi die nötdige Erlaubyiß gegeben bat^ waschen die Männer aus der heiligen. Gesellschaft den Körper, um rdn zu reinigen, man zieht ihn weiß an unv peiferngl thnr ein Hemd m:: Hebräer' gleich. Die anerkannten Fest- und Fasttage schlie.- vjfit sich denselben Erinnerungen an. Der Unterschied besteht m der Zabl der Tage, welche sie bei einzelnen von . diesen Festen feiern. 'Am Aktfange »eS Jahres haben sie ein Fest, welches;wei Tage dauert. Ter neunte Tag deS JabreS ist zur :>tube b.siuniuta am neunten und zehnten ist das Verföb» xungsftst. Mit dem fünfzehnten Tage beginnt das Laub- -! ünenfest, raS nur strb^ Tage dauert. Wahrend dieser ' Jeit läßt man Hüllen erbauen, die in den Häusern er» | nAirt sind und in teneg die Familien beten, effen und schlafen, aber die Arbeiten sind nur' am ersten uns letzten Tage umerlaffen. Hac- Brfiegelungsfest (Hachana-Naba) eristirl *■! ei den .llarautn nicht, ra der Glaube, der sich daran knüpft, nicht aus dem Buche Mosis gezogen ist. Sic haben ein Fest. Ebimkokürö (Sbiibarh Torah) genannt. während welcher sie sich der Freude und Den Vergnügungen-hingeben. Dies ist der Tag. an welchem m den Svnagogen das letzte Eapitel ver heiligen Schriften verlesen wird. Das Pessachfest wird zur Erinnerung an den Auözug auS Äegvvlen gefeiert. Es dauert sieben Lage, aber man verschiebt die Arbeit nur am ersten und zweiten Täge. Am ersten Tage bereitet man für das Fa- | miiienHaupt ein Bett zu, auf welches es sich setzt, um die Ereignisse. welche stch an den Auszug auS Egvpten knü-! pfen, zu verlesen. Man richtet an ibn die vier Fragen, welche durch die Gebräuche bestimmt stnd. Während dieser Beinkleider. Nach dem Verlaute der gesetzlichen Zeit legt man den Leichnam in einen Sarg, um ibn nach dem Gottesacker zu bringen. Die Männer der heilige» Gesellschaft sind mit dieser Sorge beaufiragt. Die Männer allein wohnen dem Leichenbegängniffe bei, vie Frauen gehen nicht dahin. D.e Begleitung schreitet bald schweigend vorwärts, bald Gebete. singend. , Sobald man an dem Ort angekommen ist, wo de: Verstorbene beerdigt werden soll, wird der Sarg zerbrochen. Der Leichnam wird ln das Grab gelassen; man legt ibn auf den Rücken. Den Kopf nach der Nordsei:e und die Füße nach der Südseite. Man legt auf die geschloffenen Augen einige aus Jerusalem kommende Erd. stückchen. die man sich von den Pilgern, die von Palästina kommen, verschafft. —; Dann verschüttet man das Grab. Die Anwesenden zerstreuen sich, um nach Hause zu > geben, aber eS ist ihnen »icht verboten, hinter sich zu | blicken, und ist es ihnen auch nicht vorgeschriebe», einige Steine hinter stch zu werfen, wie dies bei den andern Juden gethan wird. Wahrend der sieben Tage, welche auf Die Beerdigung folgen, kommt man jeden"Tag in die Wohnung der Familie des Verstorbenen, um an sie Trost and an Gott Gebete zu richten. Die Karaffen haben ven Gebrauch, um ihren Barer, ihre Muner unv ihre Kinver zu trauern. Bon Gheleu-