Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1856-01-01 · 41 (1856) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
3 (1855-1856)
Issue
41 (1856)
Date
1856-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/4908862-5999341-6000766--0789-4909463
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Jüdisches .Belehrung uh h Aulehhaftuug auf jüdischem Hehieke. | HerauSgigeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Magdeburg. Volksblatt. -nr lRo. 41. 1856.] n ti«i«r Hilf 1 rillt, äJitrit un» 3«i(ui dH int irrd’ iubrig *'/, g«r;rrtineii«fa S> tr. NU« t,ud'fcJntluiifl«|, 4<niiSmt» f 3 JADM -L nrbmrn •‘riHUungfn jb. * « Nota über die karsiitischen Äud!m I S »liix. An diesem Tag, begeben jid Sonnenaufgang, der Vater, die ncs. begleitet von.einigen Freusiben, mit Musi Hause der Verlobten und fübre> diese in daS schon sehr früh, noch vor Brüder des jungen Mannach dem aus ihrezukünftige» Gemahls. Sobald i iese daselbst anüelangt ist, gebt dieser nach der Svnagoge. Er wird von und den Freunden beider Kami icn begleitet ner allein geben ibm das Gefo ftn Eltern )ie Man» ge, die Frauen bleiben bei rer Verlobten zurück, »Nach den Gebete kehrt I er in sein Hauzurück, und der Khrakaqr kommt mit ihm dabin. Die Ceremonie beginnt. Der Khrakam siebt aufrecht^ er laßt die Verlobten berantreren und stellt ne sich g«e«über. Das länge Mäd« cken trägt auf ihrem Haupte eitzen rotheu Schieler, der mit Stickereien bedeckt ist. I ' i Die beiden Gauen ballen (vite mit der rechten Hand den Ring over die Goldstücken, welche am Verlobung-» rage den» Vater dejungen Mädchens übergeben worden sink. Man spannt über ihre Häupter, als eine Art Baldachin. den Taliz auS. den der Verbeirathete! von nun an in der Synagoge tragen muß. Dieser Taliz ist gewöhnlich ein von der Verlobten gemachte- Ges^benk. Der JTbtafam verliest Gebete und Stellen der Schrift. Nach Beendigung der Gebete nimmt er ein Glas llÜcin und rührt es an seine Lippen; wenn er nun einigt Tropfen getrunken bat, reicht er eS dem Vater des junüen ManneS dar. der eS feinem Sobne >giebt. Dieses irinft fei* nerseitS und giebl da- GlaS seihen» Vater. Nachdem Letzterer getrunken tzjtt. giebl er das Glas dem Vater der Verlobten, welcher eS seiner Tochter darreicht, Tie Braut trinkt ebenfalls einige Tropfen hon diesem Weini und giebt das Glas ihrem Vater und dieser trinkt seiärr^eitS. Er überreicht darauf da- GlaS denn Khrakam, welcher «S an einer metallenen Platte zerbricht. I Tie HochzeikSfeier ist beendet, die Gatten sind vereint, aber die junge Frau wird ihrem Gatten erst ahl andern Tage i Sonnabend) nach Sonnenuntergang [gugefäbrt. Sonntag Morgen nach Voll iehung der Hochzeit, ttägt eben ver» man die Locken und da- Hemhe der Berheirqtheten zu dem Khrakam. Die Karaiten haben nicht dft Sitte, einem heiralheten Mädchen die Haare Die Wittwen können sich w erlaubt, sie zu nehmen. abzuschneiden^ eder verhenalheft; es ist Zn diesem Falle g»ebl cauch eine Verlobung, aber der Gemahl giebr dem Vater seiner Frau weder Piug. noch Goldstücke. Sir können sich nur unter sich verbinden. Die Verwandtschaftsgrade, dir eine Perheirathung verhindern, gehen biS. zum siebenten Grade. } j Die Ehescheidung ist erlmz^, ober eS ist etwas!SeD reneS; fie findet nur bei sehr gewichtigen Umstanden statt. Die geschiedene Frau kann fich "nicht mehr mit^ dem Manne vermahlen,'von welchem fie geschieden ist. - Die Polvgamie ist erlaubt-, aber sic wird nicht seicht in Ausübung gebrach». Man kann zwei Frausn \ hei» rathen. Erbschaften. Die Erbschaft nach dem Ablebeh der Verwandten wird nach der Lehre der Schrift geregeft. Bei den Karotten werden die Rechte der ^unmündigen Kinder unter der Aussicht deS Khrakam gefchüvt, dir.ne bewacht, bis ein Vormund ernannt wird. Unreinbeit der.Frauen. Zn Beziehung auf das, waS die Frauen betrifft, welche unrein werdey, richieß sich die äaraitui nicht nach r^n vgn den andern Hebräern befolgten Regeln. Bei ihnen Haft sich die Krau, welche i» diesem Falle ist. in dem Hause bei Seite auf. Man darf in keine Berührung mit ihr'kommen; man trägt ibr die Nahrungsmittel besonders zu und wenn die Fapiilie reich ist. befindet sie stch in eine» getrennten Zimmer. Am siebenten Tage vor Sonnenuntergang badet ste sich in fließendem Waffer, und gerade in dem Augenblicke, wo die Sonne untergeht, nimmf sie Waffer in rin Gefäß und gießt es auf ibr Haüpt. t; Bon diesem Augenblicke an wirb fie rein. Die Frau, welche mit einem Knaben entbunden »st. muß vierzig Tage in einem besonvrrn Zimmer bleib,q; fie hält sich daselbst vierundzwanzig Tsage auf. wchn das Kind ein Mädchen ist. Nach! dieser Zeit, je nach! dem Aalle. reinigt fie stch.! Tie Reinigung geschieht auf demselben Wege wie! für eine Frau, welche jeden Monat unrein wird?""! Svnagogen. Bei den Karaiten ist der Kbräkam die erste Person der Synagoge, er ist der gekehrteste'. Er wird von der Versammlung der Juden dieser Secte, welche sich in der (Wahn») Ortschaft befinden, gewählt; nur -wenn in diesem Orte kein Mann vorhanden ist. der hinlänglich an, Tugend und Wissen hervorragt, sucht man ihn a'ßßer» hallb. Der Kbrakam empfängt eine Besoldung. Die andern Beamten, die bezahlt werden, sind' der Khazan, der die Gebete vorsagt. Er wird von einem Cbore

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.