Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1854-1855)
- Issue
- 31 (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/4908862-5999336-6000686--0476-4909210- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
benS Paß? ick bin de! Paß?" fra< te -er Diener der Obrigkeit den Rabbi. „Howirderbolte er. „Ick brauche keinen Paß. Rabbi von R."»**wozu sollte ick einen Paß nötbtg Habei." — ..Dann bedauere ick. Sie nickt (afft* ren lassen zu können! Sie müssen mir mir zurück »ack Fünb. All - Bitten und Droben und selbst Schelten balf nicht-." D r Rabbi mußte wieder umkebren, und' wurde zuerst zmn öürgermeister, dann zum Polizeibirector her« umgefabren welckr Alle, da ste vom Geniestreich Löbe- Irs schon vi rher unterrichtet waren und mit ib» unter einer Decke bandelten, viele Umstande wegen des Polizei« vergebend 4 gelehrten Herrn, ohne Paß zu ressen, zu macken schil nen. und ibn hin unk Her schikanirien. Endlick ales fckon Freitag Abend nab der Sabba^Slunve war. und Löbele duf die Uhrgesehen hatte, daß rotz einer Rickr ife keine Rede mehr sein könne, erklärte er. daß der P ickereien dearmen Rabbi nun genug seien und die Pi lizei entließ den geängsteten Manu ohne Paß. Löbele fubv mir ihm zum ParnaS wieder vor, wo man anscheinend über seine Rückkehr sebr erstaunt war. Wa- Wunder, agt der Rabbi: da komnst so eiw Landreüer. ar?^irt -mi b. well ick keinen Paß Kälte. alS ob ein Mann wie ich ein n Paß brauchte. Hure Stores hier find auch nicht.die »räv'sten. Erst her rer Sabbarb-Mahlzeit klärte sich >tm Rabbi Alleauf. Löbele aber bekam am Sonatas üb seinen Lohn von der dankbaren auf der ®<mrii destube vollauf auSbezahlt. Der ParnaS hatte nun am! labeinen LeidenSbruber. Löbele genoß aber von da ar eineunbestrittenen Harlekin - Glanze». Die Fama , er; blr nock viel dergleichen Löbleiaden »nd Pos» seareißcheü i. die nock der Veröffentlichung im Pylksblatt harren. W. Allfragen und Antworten. 76. 2. ll. in P. Giebt eS von einem israel. oder auch nicht» israelitische t Verfasser (im letztem Falle würde ich das darin etwa e»th ltene EoafessloneUe ändern) gediegene Prüfung»« gebete. Ä«: und Tankreden, Hedichre zum Leclamirtn u. s. w.. die geeign t find, ne bei öffentlichen Prüfungen, nämlich vor und nach denselben, von Schülern der uipdera und höbern Lassen vertragen zu lassen? j A»rr ott. Der Fragesteller weiß so gu^ wie'wir, daß in i< »e« Schulgefangbuche« auch Gebere vor .und nach der Schu Prüfung enthalten find, ebenso giebl «st der Declamirbü^ er die Hülle und Fülle — aber gerade zu re« Zwecke em besonderes Büchlein. daS.alle- Heenthalre, ist unnicht bekannt. Viel^ichr einem besondergedachten wünschte Andern? 77. E. in.S. Mein jüngerer Sohn ist i» Tertia, macht gu t Fortschritte; welche- Ziel soll er sich nun stecken. da ich ibn für Amerika bestimme, wenn sich die trübe > Au-sichteH in Europa für un- bis dabin nicht günstiger gestalten, und welche Verfabrungswjeise rachen Sie mir — Ich muß Jbne» noch bemerken.^ daß diese Uuschlüff gkelt hauptsächlich durch »einen alterst Sohn in Amerika berautbeschworen worden ist; denn dieser schreibt, da ihm er Kleine sein, Reizung zur Theolozis »itcheilie. Alle-, n tr kein Theolog für Amerika. Antwort. Ich glaube doch,- daß dies etwaeioseitig geurcheikt ist, denn die jüdische Theologie kommt in Amerika jetzt sehr in Aufschwung und wird gesucht. Abgesehen aber hiervon, kenne ich für Amerika nur zwei Richtungen: entweder Geschäftsmann. Handwerker u. dgl. (die aber dort wieder von vorne zu lernen anfan-e, »üs« sen, da dort Alleanderbetrieben wird —), odep Pädagoge. da in Amerika der Unterricht blühender ist, al» in irgend einem Lande der alten Welt. Al- Pädagoge muß er sich aber vorzugsweise auf die Elemdnte und die Realien legen; die eigentliche Gelehrsamkeit (Philologie, höhere Mathematik. Philosophie u. dgl. gelte» dort gar nichts). Vorzugsweise muß der Jüngling sich auf die englische Sprache legen, insbesondere aber — reden lernen; denn Berebtsamkeit hilft dort durch Alledurch. — 78. St. in D. 3st dain der Zeitg. d,S Zudentb. Nr. 12. angezeigke israelitische Gesangbuch bereiterschienen? zu welchem Preis kann ebezogen werden? sind die Melodien beigedruckl, oder müssen solche ertra bestellt werden? Antwort. Dafragliche Gesangbuch, enthaltend Lieder und Melodien zu den hoben Feiertagen, Konfirmation. Trauung. Toktenfeier. Svnagogenweibe und vaterländischen Festen, ist bei Baumgärtner in Leipzig erschienen. Der Ladenpreis ist 9 Ngr. Bei direeter ve« ftellung von Panien der üblich« Rabbat. und auf 10 ein Freieremplar. Die Melodien sind im Ducke abgedruckt, und zwar in Sckönvruck, fo daß die paffende Melodie zu ledem betreffenden Terre aufgeschlagen und benutzt werden kann. . 79. O. in M. Welche- Rescripl hat da- Zubenge« fr$ vom 23. Juli 1847 zur Ausführung erweckt, und ist diesenur für Tit. II. „EultuS- und Unterricht-Angelegenheiten" oder auch für Tit. I. „Bürgerliche Verhältniffe" maßgebend? In letzterem Falle würde,S mit §. 12. der Lerfaffung: Der Genuß der bürgerlichen Rechte u. s. w. im Widerspruche sein. DaS Motiv zu dieser Frage ist. die von einer Polizei-Behörde geschehene Geltendmachung teS $. 24. deS gedachten Gesetze-. Antwort. DaS Gesetz vom 23. Juli 1847^ obgleich eeine lange Zeit geruht, war direct nie aufgehoben, und brauchte daber seine Ausführung nicht erst durch rin Refcript befohlen zu werben. Allerdings sollte man voraus» fetzen, daß alle der Verfassung widersprechenden Bestimmung aufgehoben seien, wie die Verfassung im Echlußparagrapben bestimmt, und damit wäre der §. 24. ebenfalls aufgehoben, der einen Unterschied zwischen naruralisirten und nickt naturalistrten Juden in Posen in ihren bürgerlichen Reckten macht, wären» die Verfassung keinen Unterschieb in den bürgerlichen Rechten binstchtlich der Eonscffion bestehen lassen will. Allein hier kommt eS nun auf die bekannte Auslegung an, wonach die Verfassung dje Specialgesetze nicht ausheben soll, und über welche Auslegung wir freilich nicht Herr sind. Es stänke da gesetzlich nur der Beschwerdeweg an da- Ministerium und zuletzt al» Petition an die Kammern offen. Notizen des Tages. 3m Jahre 1854 besuchten 1853 Juden die G»mnäßen in Oesterreich uad 466 die Realschuten.