Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1854-1855)
- Issue
- 14 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 3)
- Language
- German
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da stk riijt Genugthuung darin finden, ihrem Linde den letzten Beweis der Liebe zu bezeigen, den ste auch ganz Fremden erweisen. Der Gebrauch lehnt sich nur an die Bemerkung des N'ai in Joreh Deah Lap. 374. Ende, wo die Anführung deS "2 und V2^ den Gebrauch über einen Erstgebornen nicht zu trauern, als irrthümlich erklärt. Dazu bemerkt nun fiWi; crr:2 ~nx 2tr 2« "xo 1 tvt-z jnr:n 22*vc: M pn'aVi Trsre-n Der Ausdruck 22^-72:, d^c nur mit „Einschleichen" wieder gegeben werden kann, beweist, daß 6*21 selber nur einen Mißbrauch darin gesehen hat, wenn die Eltern ihrem ersten Liave nicht die letzte Ehre erweisen. Auch mir scheint es ein Unrecht gegen daS Gefühl der Ellern, aber bekanntlich ist eS bei Dingen, die den Tod betreffen, sehr schwer, ein Abgehrn vom Herkommen zu erzielen, weil die Gemülher da zu ängstlich sind. — Soviel mir nun bekannt, ist dieser Mißbrauch in Deutschland ganz unbeachtet und wäre es daher mir und Dielen sehr erwünscht, eine öffentliche Erklärung darüber zu haben, daß derselbe nur localer Natur ser und die große Mehrheit Israels ihn nicht beachte, oder gar vorwerfe. Antwort. Allerdings kennen auch wir den beregren Gebrauch, unv zwar in der barten Ausdehnung, baß sogar nicht einmal ein Leichenstein einem erstgestorbenen Linde gesetzt werden soll, nur aus Gemeinden deS polnischen Ritus. wohingegen in Gemeinden des aschkeNafischen RiluS jener Gebrauch höchstens von dahin verzogenen Familien des polnischen Ritus beobachtet wirb. ES könnte sein, daß sich dieser ganze, unmoiivirte Mißbrauch auch anderwo eingeschljchen habe, jedenfalls findet er nur in localer Beschränkung statt und hat nie AUgemeinbeil in Israel erlangt. 57. W. in P. Muß ich nicht als Lin Vater, der seine Linder religiöserziehen will,- aufgebracht über einen Lehrer sein, der den Lindern beim jüdischen Gebetlesen und llebersetzen deS Pentateuchs di« Lopfbeveckung in der Schule untersagt? — Ist - recht, wenn mit dieser Anordnung deS einen, noch mehrere-^hrer übereinstimmen? — Antw ort. Bedeckten HgupteS sein, war und ist im Orient allgemeine Sitte. Besonders mußten die Priester und Leviten im Tempel zu Jerusalem bedeckten HaupteS und entblößter Füße sein. Hingegen ist das Bedecken deS HaupteS selbst beim Smviren deS Gesetzenicht so unbedingte talmudisch-rabbinische Vorschrift, büß sich nicht eine ziemliche Anzahl Stellen aus Gutachten pabbinischep Autoritäten anfübren ließe, worin das Bedecken de- Hauptebeim Studium deS Gesetzenicht al#; durchaus noth» wendig bezeichnet wird. Aber, wie wir schon mehrere Male ausgesprochen, eS kommt nicht datauf an, ob für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eine- Gebraucheder Buchstabe einer talmudischen oder rabbiaischen Stelle angeführt werden könne, sondern vielmehr, ob dieser Gebrauch im Herzen unser Glaubensgenossen durch Jahrhunderte hindurch geheiligt worden ist. Einem so in der religiösen Anschauung und Gesthl» richtung wurzelnden Brauche darf nicht entgegengetteten werben, wenn nicht-ein höheres Gebot der Relig o»i und Siitlichkeit durch ihn verletzt wird. ES 'wird ftnft nur Aergerniß gegeben, und danoch vorhandene, sichtlich zu schonende und zu erhaltendereligiöse Gefühl g'fährdet. Noch mehr ist dies die Pflicht in.der- Sihule, nrlche ein Institut für die Linder aller Eltern friH.und vmr jeder leichtfertigen Behandlung religiöser Dinge sich 'entfernt halten muß. Wir gestehen, daß wir fur idie Entfernung der Lopfbevecküng ig. fercj Synagoge keinenwe entlichen Grund kennen, um so . Mehr, da Gefuirdbeit-rück ichten in den hohen, küblen Gebäuden die Lopfbeveckung »ußeror» denilich empfehlen. E» ist aber ichmorhin von Wichtigkeit, daß wir dieselbe Ächtung-'dem-Lesen in Gebetbuch und Bibel, wie dem Gotte-dienstk selbst schenken. 58. D. in L« Wenn eine Gemeinde durch! ihre he» stebenden Institute schoy so belastet ist, daß an Wermehruug derselben nicht gedachf werden.darf„rvie,ge äugt ste zu einer ReligionSschule^ .I Antwort. DaS. jüdische. Gesetz bei Begründung einer Gemeinde dsr Errichtung ein^S Betb - Hamidrasch den Vorzug vor der Erbauun^-finer Synagoge. Und dies mit großem Rechte, denn ohne jenes N ird diese bald verkümmern und verfallen. Deshall wird üne Re- UgionSschule >ever . Gemeinde so. unerläßlich zu, Pflicht, wie Synagoge^ Begräbnißplatz, Chebra u. s. ti.- Aber zur bestimmten Beantwortung der obig n Frage: Hat die Gemeinde einen Rabbiner. . hat st« einen Ikhaian? Sind diese Männer nicht genügend, um , wenigsten-. ^ine zweiclaffige Religionsschulr zu gründen?, Äfir kennfn picht-, waS den Rabbiner abh-atttn^darf,-.-Unterricht in deriReligionSlehre und im Hebräischen in der. höheren Klasse zu geben und fordern von einem'-Chasan.. )ach er befähigt sei, biblische Geschichte zu erzählen und'hebräisch lesin zu lehren i» einer 2te» Elaffe. Damit ist d« Reli^iontschule allenfalls gegeben und ohne weitere Belastung der Ge meinve. Der Revacteur dieseS'BlgtteS l giebt seit mehr als zwei Decennirn wöchentlich 9 Stunde^ Unkerriü 1. in der ReligionS/chule und außerdem im Äipter wöl «ntlich i Stunden in der Eonfirmanpenelaffe, und^glaubt licht, daß einer seiner Eollegen hierzu weniger verpflichtet fei. — Sagen der. Alten.! von vr. ö. Lewysohn in D^rmS. (Verdiente Leiden.) Nahum,-der selbst in basen Fügungen de- Schicksals immer eine liebevolle Absicht der Vorsehung erblickte, war an "Heiden. A^gen erblindet, an Händen und Füßen gelähmt, am ganzen Lörper mit einer schmerzhaften Lrankheir behaftet u»d befand' sich hei einem solchen Zustande , in einem -Grjb^ude, welches dem Einsturze nahe war. Die Schüler bsilteo sich,'iha^awmt dem Bette hinauSlragen zu wollen; dfch er gebot ihnen zuvor die vorhandenen vevschiebenen Äeräthschaftcn zu entfernen, „denn," sagte er, .„so lange, ich hier verweile, möget Ihr sicher darauf rechnen, -daß das Gebäude nicht zusammeastürzea werdL" — „stad hei Deiner außerordentlichen Frömmigkeit," fragten . die Schüler zaghaft, „mußt Du deonoch so übermenschlich' leiden?" — „Ich verdiene eS," erwied/rte er. „deün ich zog «oft mit drei