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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1914-06-01 · 14 (6.1914) · p. Seite 9

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
8 (1914)
Issue
14 (6.1914)
Date
1914-06-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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einzige Rettung — sagt das Christentum dann weiter — ist die Erlösung durch Christus. Geht man von dieser christlichen Anschauung aus, dann'ist allerdings das „Gesetz" eine ewige Quelle des Uebels. Was hat es für einen Sinn, — so ist mit innerer Notwendigkeit der weitere Gedankengang — wenn der Mensch doch nicht mit dem Vermögen ausgestattet ist, das Gute aus eigener Kraft zu tun, ihm ein Gesetz zu geben, eine Forderung vor ihn hinzustellen? Die Forderung in all ihrer Höhe und Strenge macht ihm seine Ohnmacht nur um so deutlicher fühlbar, bringt ihm nur um so stärker zum Bewusstsein, dass er nie im Stande sein wird, ihr gerecht zu werden, und erzeugt so in ihm das Gefühl der Sündhaftigkeit. Wenn also ein Mensch glaubt, seine Frömmigkeit dadurch zu erweisen, dass er danach strebt, dem Gesetze Gottes zu entsprechen, dann wird in ihm das Gefühl der Unzulänglichkeit, der Sündhaftigkeit nur immer stärker lebendig, und sein Bemühen wird ihm zur Last, zum Fluch. Bis er dann endlich einsieht, dass der Weg des Gesetzes, auch in Bezug auf die Sittengesetze, ein falscher ist, und dass alle Frömmigkeit darin gipfelt, sich völlig der Erlösung durch Christus anheimzugeben und in dem gläubigen Vertrauen auf sie das Heil zu finden. Diese Denkart ist seit Paulus die spezifisch christliche. Während Jesus das Gesetz als solches nicht bekämpft, sondern nur den Menschen als souveränen Herrn über das Gesetz erklärt, findet sich bei Paulus eine ausgeprägte Gesetzesfeindschaft, weil er in seinem Pessimismus im Menschen nur ein der Sünde unterworfenes und aus «eigener Kraft gegen sie ohnmächtiges Wesen sah. Daher gab es nach seinem Empfinden keine Möglichkeit, den Menschen durch gesetzliche Schulung zu immer höheren Stufen der sittlichen Vervollkommnung zu führen, gab es im Umkreis des Gesetzes keine sittliche Freiheit und keine ursprüngliche Frömmigkeit. Die Idee des Gesetzes erschien ihm demzufolge als von Grund aus verkehrt, es musste ihm mit innerer Notwendigkeit jegliches Gesetz zur untragbaren Last, zur niederdrückenden Satzung werden, zur Sklavenarbeit, die man um des Lohnes willen oder aus Furcht vor der Strafe leistet. Es wurde nach seiner Meinung der Frömmigkeit geradezu schädlich: das ohnmächtige Bemühen, das Gesetz zu erfüllen, masste die Wirkung zeitigen, dass aus der unbewussten Unvollkommenheit des Menschen das bewusste Zurückbleiben hinter der Forderung Gottes, bewusste Sünde wird/ Aus dieser Denkart kann man garnicht anders als das „Gesetz" als einen Fluch, die „Gesetzlichkeit" als ein ohnmächtiges Sichabmühen um die Gemeinschaft mit Gott ansehen, das Bekenntnis zum Wert des Gesetzes als Leugnung des vom christlichen Bewusstsein geforderten Glaubens an die Erlösung und also als eine unvollkommene Entwicklungsstufe der Religion betrachten. Das Judentum geht von der völlig entgegengesetzten Anschauung aus. Es spricht dem Menschen dieFähigkeit zu, aus eigener Kraft sittlich zu handeln. Deshalb ist es nach jüdischer Anschauung selbstverständlich, dass Gottes Wille an den Menschen als Gesetz und Forderung herantritt, dieses Gesetz muss dann, da seine Befolgung aus dem selbständigen Willen des~Menschen fliesst und als ein Handeln aus eigener Kraft empfunden wird, im Bewusstsein des Juden nicht

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