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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1914-06-01 · 14 (6.1914) · p. Seite 8

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
8 (1914)
Issue
14 (6.1914)
Date
1914-06-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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— 8 — beherrschen lasse, dann sei es unausbleiblich, dass die Religiosität sich nur noch in der Beobachtung eines gewissen vorgeschriebenen Schemas äussere. Die Handlungen entspringen nicht mehr dem eigenen Gewissen und so verkümmere das wahrhaft Schöpferische aller Frömmigkeit, an dessen Stelle treten feste Formeln: „die Gesetzlichkeit". Die Folge müsse sein, dass der Mensch sich in ohnmächtigem Bemühen verzehre, der Forderung Gottes gerecht zu werden, und bo sich ständig als Sünder und der Strafe des zürnenden Gottes gewärtig fühle. — Um wieviel höher stehe das Christentum, das das Gesetz abtat und die Gnade an seine Stelle setzte, die unendliche Liebe Gottes predigte, die sich den Menschen schenkt, ohne Rücksicht darauf, ob sie fromm gewesen sind. — Dieser Schilderung wird jüdischerseits natürlich der entschiedenste "Widerspruch entgegengesetzt; unsere Apologeten haben mit dankenswerter Schärfe und Deutlichkeit gezeigt, wie im Judentum die innere Gesinnung als das allein Wertvolle galt und fort und fort gilt, haben darauf hingewiesen, wie S9hr den Juden die Uebung cfes Gesetzes nicht als Last und Knechtesdienst sondern als eine innere Freude und als ein beseligender Aufschwung zu Gott erscheint. Jedes "Wort solcher Verteidigung des Judentums — und sie ist in ausgiebigstem Masse erfolgt — ist unerschütterlich wahr. Und doch bleibt im letzten Grunde eine Lücke, es fehlt nämlich die Beantwortung der Frage, wie es eigentlich komme, dass man auf christlicher Seite der jüdischen "Wertung des Gesetzes so verständnislos gegenübersteht und bis auf den heutigen Tag Gesetzlichkeit als den Gegensatz alles wirklich Religiösen und als Quelle eines stets niederdrückenden Gefühls der Sündhaftigkeit betrachtet. £3 kann doch nicht sein, dass alle Zeugnisse des Judentums für seine Forderung der Innerlichkeit der religiösen Gesinnung absichtlich übersehen werden, es kann das nicht einfach eine aus Abneigung geborene bewusste Verzerrung sein, kann nicht lediglich aus dem Bemühen erwachsen, das Judentum grau in grau zu malen, damit das Christentum um so heller sich abhebt. Dazu — sollte man meinen — ist doch das wissenschaftliche Gewissen zu wach. Es muss hier eine Verschiedenheit der religiösen Grundanschäuung vorhanden sein, die bewirkt, dass man zu einem Verständnis und zu einer unbefangenen, vorurteilslosen Würdigung der jüdischen Auffassung und Wertung des Gesetzes schwer oder garnicht gelangt. In der Tat treten hier die Folgen eines grundlegenden Unterschiedes zwischen Judentum und Christentum in Erscheinung. Das Judentum, so lässt sich der Gegensatz kurz formulieren, geht in der Beurteilung des Menschen von dem Gedanken aus, dass der Mensch mit der Fähigkeit ausgestattet ist, das Gute aus eigener Kraft zu tun, dass das Gute das herrschende Prinzip in d r Welt ist und alles Böse nur ein Vorübergehendes, Flüchtiges, dass, da d E Mensch ein Ebenbild des guten Gottes ist, in ihm die Kraft zum Guten ungebrochen vorhanden ist. Das Christentum hingegen hat an Stelle dieser Abfassung die Lehre von der Erbsünde ausgebildet, d. h. die* Lehre, dass die das Leben und den Menschen beherrschende Macht die Sünde, das Böse ist, dass im Menschen ein naturhaftes Böses lebendig ist, das seine Fähigkeit, das Gute au3 eigener Kraft zu tun, geschwächt, gebrochen, zunichte gemacht hat. Die

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