Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 12 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Anlage 2. Anträge des Verbandes der Deutschen Juden s betreffs Neuerrichtung jüdischer Volksschulen. -1 Eingabe^vom 10. Dezember 1905, Nr. 3. „Auch die Voraussetzungen, unter welchen nach § 24 Abs. 2 des Entwurfs die Neuerrichtung jüdischer öffentlicher Volksschulen erfolgen soll, gibt uns eu ernsten Bedenken Anlass. Denn diese Errichtung soll hiernach lediglich dem Ermessen der Schulverbände überlassen werden, ohne dass der Vertretung der jüdischen Gemeinde oder den Eltern der Kinder irgend ein Einfluss hierauf eingeräumt wird." 2. Denkschrift vom 7. Januar 1906, Nr. VIII. a.- „Der Entwurf schlägt in § 24 Abs. 2 vor, die Neuerrichtung jüdischer Volksschulen in das völlig freie Ermessen de3 mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde handelnden Schulverbands zu stellen. Hiernach würde einerseits selbst gegen/den Willen des Vorstandes der jüdischen Gemeinde und der beteiligten Erziehungsberechtigten eine besondere Schule für die jüdischen Kinder geschaffen werden können, und andererseits würden weder der Vorstand der jüdischen Gemeinde noch die Erziehungsberechtigten die Einrichtung einer solchen Schule fordern können, selbst wenn für jüdische Kinder die Zahlen erreicht werden, die nach § 20. Abs. 7, § 23 in Ansehung evangelischer oder katholischer Kinder ein solches Recht gewähren. Ersteres widerspricht dem I bestehenden Recht, letzteres erscheint in hohem Grade unbillig. Soll das Gesetz gerecht wirken, so brauchen wir als eine religiöse Minderheit eher einen stärkeren Schutz nach beiden Richtungen als die Angehörigen derjenigen Glaubensverbände, denen die Mehrheit der Bevölkerung angehört. Denn in den höheren Schulaufsichtsbehörden sind jüdische Mitglieder nicht vorhanden, und auch in den Behörden der Schul verbände fehlt der jüdischen Minderheit der starke Rückhalt, den andere örtliche Minderheiten dadurch haben, dass sie in anderen Gegenden die Mehrheit bilden.