Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 12 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 14 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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So erweisen sich denn alle von Cahn angeführten nachträglichen Bedenken der Separatisten gegen den ursprünglich von ihnen selbst ebenso wie vom Verband gestellten Antrag als gegenstandslos. Wie wenig folgerichtig Cahn in seiner Beweisführung ist, zeigt sich z. B. darin, dass,' nachdem er ausgeführt hatf wie verhängnisvoll nach seiner Meinung der vom Verband angeregte gemeinsame Antrag dritter Lesung für die orthodoxen Bestrebungen gewesen wäre, er dazu übergeht^ im einzelnen (S. 95—103) darzutun, dass der Antrag Marx zweiter Lesung (sachlich bis auf eine unwesentliche Fassungsverschiedenheit übereinstimmend mit dem jetzigen Gesetz) gar keinen wesentlich v verschiedenen Rechtszustand im Verhältnis zu den Kommissions- . beschlüssen (im wesentlichen übereinstimmend mit dem erwähnten gemeinsamen Antrag dritter Lesung) herbeigeführt habe. Einmal also war der vom Verband veranlasste Antrag schädlichj und dann wieder war das schliesslich von den Separatismen Erreichte garnichts wesentlich Anderes als jener schädliche Verbandsaptrag! Ebenso vergnüglich ist sein Versuch (S. 105—111), im Anschluss hierariun aller Ausführlichkeit seinen Vertrauensmann Marx in Schutz zu nehmen gegen den Vorwurf des Widerspruchs, der darin lag, dass Marx — im Anschluss, wie man jetzt sieht, an die wechselnden Belehrungen der Separatisten (oben S. 7) — in zweiter Lesung den Unterschied beider Anträge als einen „redaktionellen", in dritter Lesung als einen „materiellen" erklärte. V Während bezüglich der Erhaltung der bisherigen jüdischen Volksschulen und der Offenhaltung der Möglichkeit einer Errichtung neuer der Verband im wesentlichen nichts anderes erstrebt hatte als die Separatisten — die^ gegenteilige Behauptung Cahns ist oben als unzutreffend widerlegt —, waren bezüglich der Regelung des Religionsunterrichs die Anträge, nachdem sie ursprünglich übereingestimmt hatten, schliesslich allerdings verschiedene. Aber nur auf falscher Auslegung beruht es, wenn Cahn behauptet, dass der1 Inhalt der Anträge des Verbandes in irgend einer Weise zur Schädigung .orthodoxer Interessen geeignet gewesen wäre. Dass die Anträge des Verbandes bezüglich des Religionsunterrichts eine Erleichterung für dessen Bereitstellung gebracht hätten, muss Cahn (S. 101) mit den^ Worten anerkennen: „Immerhin ist nicht zu verkennen, dass die Annahme des Antrags Schiffer" (gemeint ist der Antrag der Kommission de3 Abgeordnetenhauses) „der Regierung die Versagung der Genehmigung eines bezüglichen Beschlusses des Schulverbands" (betr. Einrichtung von Religionsunterricht für die jüdische Minderheit) „in vielen Fällen wesentlich erschwert haben würde." Die Kosten für den so einzurichtenden Religionsunterricht hätte aber in vollem Umfang die bürgerliche Gemeinde aufzubringen gehabt (während das jetzige'^ esetz nur einen geringen Beitrag vorsieht). Unter den" gegenwärtig bestehenden Verhältnissen, die man bei gesetzgeberischem Vprgehen notgedrungen zu Grunde legen muss, gleichgültig ob man von dem einen Parteistandpunkt sie für wünschenswert, oder von dem anderen sie für nicht wünschenswert erachtet, war die Frage der Regelung des jüdischen Religionsunterrichts an christlichen Schulen von viel grösserer Tragweite für die Juden [ Preussens als die' Frage der eigenen jüdischen